Der Umweltausschuss nimmt die Neukalkulation der Müllgebühren für den Zeitraum 2015 - 2018 zur Kenntnis. Er befürwortet folgendes Ergebnis dieser Kalkulation und empfiehlt dem Stadtrat die Müllgebühren für den genannten Zeitraum entsprechend zu beschließen.
1. Die Restmüllgebühr wird um 9,33 % gesenkt
2. Die Biomüllgebühr wird um 5,43 % gesenkt
3. Die Anlieferpauschale an den Recyclinghöfen wird von 9,50 € (inkl. MwSt) auf 9,00 € (inkl.
MwSt) gesenkt
4. Der Preis für Großmengenabgaben von Restabfall, Gewerbeabfall, Straßenkehricht,
Baustellenabfall, u.Ä. am Recyclinghof wird von 259,42 € (inkl. MwSt) auf 222,00 € (inkl.
MwSt) je Tonne gesenkt
5. Von der Preisliste für Gewerbeanlieferungen werden die nicht mehr benötigten Entgelte
gestrichen
6. Die Kompostabgabepreise werden je nach Abnahmemenge im Durchschnitt um 23 % erhöht
7. Für Nachleerungen von Mülltonnen wird eine Anfahrtspauschale von 15,00 € berechnet. Bei
Sonderleerungen von Mülltonnen wird neben der Anfahrtspauschale von 15,00 €, zuzüglich
1/26 der Jahresmüllgebühr fällig
1.
Einleitung
Die letzte Müllgebührenkalkulation
erfolgte für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2014. Im Ergebnis brachte
sie eine Reduzierung der Müllgebühren um rund 9%. Mögliche
Überdeckungen/Unterdeckungen der Kosten im aktuellen Gebührenzeitraum sind im
folgenden Gebührenzeitraum auszugleichen. Vor diesem Hintergrund wurde durch
die Verwaltung eine Müllgebührenkalkulation für die Zeit ab dem 01.01.2015
erstellt.
2. Betriebswirtschaftliche Analyse des UA 7200 „Müllabfuhr“
2.1 Kosten - bzw. Ausgabenstruktur
Die folgende Tabelle zeigt die
Kostenentwicklung (Kostenartenrechnung) der im Gebührenzeitraum ansatzfähigen
Kosten.
Im Durchschnitt verteilen sich die
Gesamtkosten der städtischen Müllabfuhr bei steigender Tendenz auf ca. 30 %
Personalkosten, 66 % Sachkosten und 4 % Kalkulatorische Kosten. Die Sachkosten
werden von den Entsorgungs- und Verwertungskosten bestimmt, deren Anteil an den
gesamten Sachkosten bei etwa 62 % liegt.
zu Personalkosten:
Die Personalkosten sind im aktuellen
Gebührenzeitraum auf Grund der erhöhten Tabellenentgelte gemäß TVöD und durch
zwei neu eingestellte Mitarbeiter angestiegen.
zu Abfallbeseitigungskosten:
Diese Kosten sind in den letzten
Jahren aufgrund gleich bleibender Abfallmengen konstant geblieben. Die folgende
Tabelle zeigt eine aussagefähige Mengenentwicklung der Jahre 2011 bis 2013. Es
sind die beiden Hauptkostenfaktoren der Abfallbeseitigung, Restmüll zur
Verbrennung und Sperrmüll zur Verbrennung aufgeführt. Die
Abfallbeseitigungsgebühr bei der Müllverbrennungsanlage Nürnberg betrug im
Betrachtungszeitraum 190,00 €/t. Für 2014 sind nach aktueller Hochrechnung etwa
gleichbleibende Mengen zu 2013 zu erwarten.
Abfallfraktion |
Menge
2011 |
Menge
2012 |
Menge
2013 |
Hochrechnung Menge
2014 |
|
|
|
|
|
Restmüll |
17.334 t |
17.645 t |
16.678 t |
16.688 t |
Sperrmüll |
2.315 t |
2.131 t |
2.784 t |
2.785 t |
|
|
|
|
|
Gesamt |
19.649 t |
19.776 t |
19.462 t |
19.473 t |
zu Abfallverwertung:
Die Abfallverwertungskosten hängen
stark von den verwerteten Abfallmengen eines Jahres ab und haben sich in den
letzten Jahren auf einen Wert zwischen 0,6 Mio. bis 0,7 Mio. € eingependelt. In
2014 ist eine Steigerung aufgrund der Altkleidervermarktung zu erwarten.
Da die Verwertungsleistungen immer
wieder ausgeschrieben werden, bestehen hier Risiken einer Kostenveränderung.
zu Sonstige Sachkosten:
Die Sonstigen Sachkosten umfassen
die Gebäudebewirtschaftungs-, Betriebs- und Verwaltungskosten, Kosten des
Fuhrparks, Dienstleistungen privater Dritter und stadtinterne
Verwaltungskostenerstattungen (Dienstleistungen bspw. der Kämmerei,
Stadtkasse).
Insbesondere durch
-
Unterhaltsmaßnahmen an Recyclinghof und Kompostplatz
-
eine erhöhte Beteiligung bei der Übernahme der Kosten für die Beseitigung
von wildem Müll sowie die
Papierkorbentleerung
-
erhöhte Fuhrparkkosten
-
erhöhte Verrechnung der Instandhaltungs- und Reparaturkosten bei der
Gebäudebewirtschaftung
-
erhöhte Verwaltungskostenerstattungen
sind die Sonstigen Sachkosten von
2011 auf 2013 um ca. 10 % angestiegen.
zu Kalkulatorische Kosten:
Diese Kosten beinhalten zum einen
die Jahresabschreibungen für Investitionen aus dem Vermögenshaushalt, die in
den letzten drei Jahren stetig angestiegen sind. Zum anderen zählen dazu die
Jahreszinsen, bei denen ein leichter Rückgang zu verzeichnen ist, da der
kalkulatorische Zinssatz laut Stadtratsbeschluss von 6% auf 5% reduziert wurde.
2.2 Entwicklung des Betriebsergebnisses und der Rücklagen
|
RE 2011
in € |
RE 2012
in € |
RE 2013
in € |
Einnahmen |
10.992.931 |
10.950.002 |
10.800.145 |
Ausgaben |
10.583.116 |
10.709.004 |
11.169.848 |
Betriebsergebnis |
409.815 |
240.998 |
-369.703 |
Zinserträge
|
70.645 |
46.321 |
34.214 |
Rücklagenbestand 31.12. |
5.881.401 |
6.168.720 |
5.833.231 |
In der Bilanz von Einnahmen und
Ausgaben konnte im Betrachtungszeitraum trotz der Gebührensenkung, die zum
Jahresbeginn 2011 in Kraft getreten ist und der damit verbundenen verminderten
Einnahmen, ein positives Betriebsergebnis für 2011 und 2012 erzielt werden.
Dieses ermöglichte einen weiteren Anstieg des Rücklagenbestandes in diesen
Jahren. 2013 wurde planmäßig ein negatives Betriebsergebnis erwirtschaftet, das
eine Reduzierung des Rücklagenbestandes auf 5.833.231 € herbeiführte. Für 2014
wird wieder ein negatives Betriebsergebnis erwartet, so dass ein
Rücklagenbestand von 5.357.582 € in die Kalkulation einfließt.
3. Neue Gebührenbedarfsberechnung
3.1 Gebührenzeitraum
Für die Neukalkulation der
städtischen Müllgebühren ist ein Zeitraum vorgesehen, der sich auf 4 Jahre bis
Ende 2018 beläuft. Dieser Zeitraum erscheint angemessen, um die nachfolgend
aufgeführten Ziele der Neukalkulation einzuhalten, hinreichende
Gebührenstabilität zu gewährleisten und auch die Kosten im Rahmen einer
Gebührenbedarfskalkulation fundiert prüfen und gegebenenfalls korrigieren zu
können.
3.2 Zielsetzung der Gebührenkalkulation
Das Gebührenaufkommen soll die nach
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken
(Kostendeckungsgebot nach dem bayerischen Kommunalabgabengesetz). Aufgabe der
Müllgebührenkalkulation ist es daher, die richtige Bemessung der Gebühr durch
die Wahl eines angemessenen Gebührenmaßstabs zu finden, zum anderen sollen Gebühren
aber auch wirksame Anreize zur Abfallvermeidung und Abfallverwertung schaffen.
Unter diesen Gesichtspunkten wird für den Gebührenzeitraum 2015 - 2018 folgendes vorgeschlagen:
1. Die Restmüllgebühr wird um 9,33
% gesenkt
2. Die Biomüllgebühr wird um 5,43 %
gesenkt
3. Die Anlieferpauschale an den Recyclinghöfen wird von 9,50 € (inkl.
MwSt) auf 9,00 € (inkl. MwSt) gesenkt
4. Der Preis für Großmengenabgaben von Restabfall, Gewerbeabfall,
Straßenkehricht,
Baustellenabfall, u.Ä. am Recyclinghof wird von 259,42 € (inkl. MwSt) auf
222,00 € (inkl. MwSt) je Tonne gesenkt
5. Änderung der Preisliste für
Gewerbeanlieferungen
6. Die Kompostabgabepreise werden je nach Abnahmemenge im Durchschnitt um
23 % erhöht
7. Weiterhin gebührenfrei bleiben:
-
Altpapiertonnen
Die
Altpapiersammlung erfolgt durch die städtische Müllabfuhr. Die Verwertung
erfolgt durch externe Dritte. Der Abschluss von Altpapierverwertungsverträgen
mit der Firma Veolia Umweltservice Süd, sichert der Müllabfuhr für den Zeitraum
2015 bis Mitte 2016 weiterhin Verwertungserlöse. Damit können die Sammelkosten
vollständig gedeckt werden. Evtl. Überdeckungen fließen in der Kostenstelle
Restmülltonne ein.
-
Kleinanlieferungen aus Haushalten an den
Recyclinghöfen im Pkw – Kofferraum
-
Anlieferungen von Grün- und Gartenabfällen in
Kleinmengen bis 1 m³ am Kompostplatz
8. Für Nachleerungen von Mülltonnen
wird eine Anfahrtspauschale von 15,00 € berechnet. Bei
Sonderleerungen von Mülltonnen wird neben der Anfahrtspauschale von
15,00 €, zuzüglich 1/26 der
Jahresmüllgebühr fällig
4. Erläuterung zur Ermittlung des Gebührenbedarfs für
Restmüll und Biomüll
Die Restmüllgebühr deckt neben den
Kosten für die Sammlung und Entsorgung von Abfällen aus Privathaushalten auch
Kosten anderer Bereiche der Abfallwirtschaft. Es handelt sich dabei unter
anderem um Teilkosten aus der Sperrmüllsammlung, aus dem Betrieb der
Recyclinghöfe und des Kompostplatzes, ebenso um Personalkosten sowie Kosten für
den Gebäude- und Grundstücksanteil der Müllabfuhr. Insofern deckt die
Restmüllgebühr weitaus umfassendere Bereiche als die Biomüllgebühr. Vor diesem
Hintergrund ist es gerechtfertigt, den überwiegenden Teil der Rücklagen zur
Reduzierung der Restmüllgebühr zu verwenden.
Zudem wird die Restmüllentsorgungsgebühr
der Müllverbrennungsanlage Nürnberg zum 01.01.2015 von 190,00 € auf 148,00 € je
Tonne gesenkt.
Aufgrund von Steigerungen der
Personal- und Sonstigen Sachkosten ist das Betriebsergebnis für die
Biomüllsammlung in den letzten Jahren gesunken und war im Jahr 2013 sogar
negativ. Die berechnete Senkung der
Biomüllgebühr resultiert nur aus dem notwendigen Abbau der Rücklagen.
4.1 Ansatzfähige Kosten und Erlöse (Kostenartenrechnung)
Auf folgenden Grundlagen werden für
den Kalkulationszeitraum 01.01.2015 - 31.12.2018 die gebührenrechtlich
ansatzfähigen Kosten kalkuliert:
-
Betriebsabrechnung (BAB) 2012 und 2013
-
Rechnungsergebnisse 2011 bis 2013 und Prognose 2014
-
Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des
öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern
-
Auszug aus dem Stellenplan für Beamte/Angestellte
-
Mitteilung der Stadt Nürnberg, Gebührenerhebung bei der
Müllverbrennungsanlage Nürnberg
-
Verwertungsverträge Biomüll, Altpapier, Altkleider und Altmetall
-
Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung;
Verbraucherpreisindex für Bayern
-
Übersicht über den Bestand der Rücklagen
-
Behälterstatistik Stand 30.06.2014
Zu den ansatzfähigen Kosten gehören
die Personal- und Sachkosten sowie die Kalkulatorischen Kosten. Für den
4-jährigen Kalkulationszeitraum werden folgende Kosten und Erlöse
prognostiziert:
Kostenart |
HH-Jahr |
HH-Jahr |
HH-Jahr |
HH-Jahr |
Gesamt |
|
|
|
|
|
|
1.0
Personalkosten |
3.541.220 |
3.629.740 |
3.720.473 |
3.813.474 |
14.704.907 |
2.1
Abfallbeseitigungskosten |
2.931.600 |
2.931.600 |
2.931.600 |
2.931.600 |
11.726.400 |
2.2
Abfallverwertungskosten |
850.000 |
900.000 |
909.000 |
918.090 |
3.577.090 |
2.3
Sonstige Sachkosten |
3.204.600 |
3.066.388 |
3.295.073 |
3.121.137 |
12.687.198 |
3.0
Kalkulatorische Kosten |
563.900 |
569.539 |
575.234 |
580.987 |
2.289.660 |
|
|
|
|
|
|
Gesamtkosten |
11.091.320 |
11.097.267 |
11.431.381 |
11.365.288 |
44.985.255 |
|
|
|
|
|
|
abzgl.
Sonstige Erlöse |
2.024.000 |
1.759.000 |
1.584.000 |
1.584.000 |
6.951.000 |
|
|
|
|
|
|
Gebührenfähige Kosten |
9.067.320 |
9.338.267 |
9.847.381 |
9.781.288 |
38.034.255 |
4.2 Erläuterungen
zu Personalkosten
Vor dem Hintergrund der
Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern vom 01.04.2014 wurde für die
Personalkosten ein Anstieg für das Haushaltsjahr 2015 i. H. v. 2,4 %
einkalkuliert. Gleichzeitig sinkt der Ansatz für 2015 laut Kämmerei unter
anderem durch die Rückgruppierung bei der Neubesetzung zweier Stellen. Für die Folgejahre
wurde eine Erhöhung um 2,5 % einkalkuliert.
zu Abfallbeseitigungskosten
Die Abfallbeseitigungskosten werden
auf der Grundlage der geschätzten Abfallmengen und der Entsorgungskonditionen
kalkuliert. Die Entsorgungsgebühr für Restmüll bei der Müllverbrennungsanlage
Nürnberg wird mit 148 €/t kalkuliert.
zu Abfallverwertungskosten
Die Verwertung von Biomüll wird ab
Juli 2015 mit 60 €/t kalkuliert. Anbei eine prognostizierte
Jahresgesamtübersicht 2015:
Biomüll 450.000
€
Altholz 50.000 €
Altpapier (Erlösbeteiligung
Systembetreiber) 90.000 €
Altkleider (Handlingkosten) 120.000
€
Sonstiges (z.B. Altreifen,
Teppiche, Bodenbeläge, gipshaltige Baustoffe) 100.000
€
Zuschuss Gebrauchtwarenhof 40.000 €
Gesamtsumme 850.000
€
zu Sonstige Sachkosten
Die Sonstigen Sachkosten wurden
unter Berücksichtigung der Haushaltsansätze 2015 sowie dem
Verbraucherpreisindex für Bayern und den Ergebnissen der Syntegration
fortgeschrieben. Es wurde eine Preissteigerung von jährlich 1% angenommen. Die
jährlichen Schwankungen sind auf die Verteilung der Biomülltüten
zurückzuführen, die alle zwei Jahre an die Haushalte erfolgt. In der Summe
ergeben sich dadurch alle zwei Jahre Mehrausgaben von ca. 150.000 €.
Die GWF hat 213.300 € im
Haushaltansatz 2015 eingestellt. Da die Kosten je nach notwendigen Reparaturen
und Maßnahmen stark schwanken und die Kosten in der Vergangenheit stets höher
(2013 z.B. 337.000 €) waren, werden die Kosten ab 2016 nicht prozentual zum
Haushaltsansatz 2015 erhöht. Es wird vielmehr angenommen, dass die Kosten auf
250.000 € ansteigen.
zu Kalkulatorischen Kosten
Die Kalkulatorischen Kosten
entsprechen den Haushaltsansätzen 2015 der Kämmerei, unter der
Berücksichtigung, dass ausschließlich Ersatzbeschaffungen getätigt werden. Der
kalkulatorische Zinssatz beträgt gemäß Stadtratsbeschluss 5%.
zu Sonstige Erlöse
Von den ermittelten Gesamtkosten
wurden folgende voraussichtlich zu erzielenden Erlöse abgezogen:
-
Einnahmen aus Werbung
-
Einnahmen durch Gewerbeverträge und Sonderleerungen
-
Entgelte für sonstige Fuhr- und Arbeitsleistungen
-
Einnahmen des Kompostplatzes und der Recyclinghöfe
-
Erlöse aus dem Verkauf von Altmetallen
-
Erlöse aus der Altpapierverwertung konnten bis einschließlich Mitte 2016
einkalkuliert werden, da bis zu diesem Zeitpunkt Erlöse vertraglich garantiert
sind. Danach sind die Erlöse nicht planbar. Es ist zwar davon auszugehen, dass
weiterhin Erlöse erzielt werden können, gleichzeitig wurde aber ein Risikoabschlag
von 54% einkalkuliert.
-
Erlöse aus der Vermarktung von Altkleidern können bis einschließlich
30.06.2015 kalkuliert werden. Dann läuft der Vertrag mit der Firma ReSales aus
und die Altkleidersammlung soll gem. Beschluss des Umweltausschusses in
Eigenregie durchgeführt werden. Die Tendenz zeigt, dass die Vermarktungserlöse
für Altkleider fallen. Es wird mit geringeren Erlösen von bis zu 43% ab
01.07.2015 gerechnet.
4.3 Ermittlung der Gebührensätze (Kostenträgerrechnung)
Die Kostenträgerrechnung hat die
Aufgabe, die Kosten den einzelnen Leistungen zuzurechnen. Sie dient damit der
Ermittlung der jeweiligen Gebührensätze.
4.3.1 Ermittlung des Gebührenbedarfs für die Restmüll- und
Biomüllgebühr
Die ermittelten gebührenfähigen
Kosten sind um die sonstigen
prognostizierten Erlöse (6,9 Mio. €) und den voraussichtlichen Rücklagenbestand
zum 31.12.2014 (5,3 Mio. €) zu reduzieren. Dabei erfolgte die Plankostenzuteilung für die
Restmüll- und die Biomülltonne mit einem Verteilungsschlüssel auf der Basis der
Ergebnisse der Betriebsabrechnungen der vergangenen zwei Jahre. Der
Durchschnittswert der beiden Jahre wurde gebildet, um die
Biomülltütenverteilung an die Haushalte, die nur alle zwei Jahre erfolgt, mit
den entsprechenden Kosten zu berücksichtigen. Daraus ergibt sich eine
Verteilung von 83,0% (Restmüll) zu 17,0% (Biomüll). Auf der Erlösseite wurden
die Werte der Betriebsabrechnung aus 2013 genommen. Hierbei ergeben sich
Prozentsätze von 97,7 % (Restmüll) zu 2,3 % (Biomüll).
Aus den Betriebsabrechnungen von
2012 und 2013 ist ersichtlich, dass die Rücklagen überwiegend aus der
Restmüllgebühr gebildet wurden, da mit der Entsorgung von Biomüll in Summe kein
Überschuss erzielt wurde. Die komplette Zuteilung der Rücklage auf die Restmüllgebühr
wäre demnach konsequent. Im Hinblick auf die Abfallhierarchie steht die
Verwertung jedoch vor der Beseitigung. Um daher die Förderung der
Biomülltonnennutzung durch die Senkung der Biomüllgebühr zu ermöglichen,
schlägt die Verwaltung einen Verteilungsschlüssel, wie auf der Erlösseite von
97,7 % Restmüll zu 2,3 % Biomüll vor.
Kosten/Erlöse |
Gesamtbetrag |
Verteilungsschlüssel |
Restmüll
(RMT) |
Biomüll
(BMT) |
|
|
|
|
|
|
|
Gesamtkosten |
44.985.255 |
83,0% |
17,0% |
37.337.762 |
7.647.493 |
|
|
|
|
|
|
abzgl.
Sonstige Erlöse |
6.951.000 |
97,7% |
2,3% |
6.791.127 |
159.873 |
|
|
|
|
|
|
Gebührenfähige Kosten |
38.034.255 |
|
|
30.546.635 |
7.487.620 |
|
|
|
|
|
|
abzgl.
Rücklagenbestand |
5.357.582* |
97,7% |
2,3% |
5.234.358 |
123.224 |
|
|
|
|
|
|
Gebührenbedarf |
32.676.673 |
|
|
25.312.277 |
7.364.396 |
* inkl. 2014: planmäßiger
Fehlbetrag von 504.649 € zuzüglich 29.000 € Zinsen.
4.3.2 Ermittlung des Leerungsvolumens der Müllbehälter
Als Kalkulationsbasis wird der
Mülltonnenbestand zum 30.06.2014 verwendet. Es wird das Gesamtvolumen ermittelt
und dieses wegen des 4-jährigen Gebührenzeitraums entsprechend vervierfacht.
Art und Größe des Müllbehälters |
Anzahl der Gefäße |
Faktor |
Gesamtvolumen in Liter |
Restmülltonne
80 Liter |
10.178 |
80 |
814.240 |
Restmülltonne
120 Liter |
4.310 |
120 |
517.200 |
Restmülltonne
240 Liter |
5.803 |
240 |
1.392.720 |
Restmülltonne
1.100 Liter |
1.751 |
1.100 |
1.926.100 |
Summe |
22.042 |
|
4.650.260 |
Berechnung für 4 Jahre |
88.168 |
4 |
18.601.040 |
|
|
|
|
Biomülltonne
80 Liter |
9.159 |
80 |
732.720 |
Biomülltonne
120 Liter |
3.313 |
120 |
397.560 |
Biomülltonne
240 Liter |
4.091 |
240 |
981.840 |
Summe |
16.563 |
|
2.112.120 |
Berechnung für 4 Jahre |
66.252 |
4 |
8.448.480 |
4.3.3 Divisionskalkulation
Für die Ermittlung der Gebührensätze
wurde ein linearer Gebührentarif gewählt. Hierbei sind die jeweiligen Kosten
durch das im Kalkulationszeitraum zur Verfügung stehende Gefäßvolumen zu
teilen. Die daraus errechnete Gebühr pro Liter ist dann auf die einzelne
Gefäßgröße hochzurechnen.
Ermittlung der Jahresgebührensätze:
|
Restmüll
(RMT) |
Biomüll
(BMT) |
|
|
|
Gebührenbedarf
in € |
25.312.277 |
7.364.396 |
|
|
|
Gefäßvolumen
in L |
18.601.040 |
8.448.480 |
|
|
|
errechneter
Gebührensatz in €/L |
1,36080 |
0,87168 |
|
|
|
gerundeter
Gebührensatz in €/L |
1,36 |
0,87 |
|
|
|
derzeitiger
Gebührensatz in €/L |
1,50 |
0,92 |
Hochrechnung der Jahresgebühr auf die einzelnen
Behältergrößen:
Behältergröße |
Faktor |
Restmüll |
Biomüll |
||
|
|
derzeit |
ab
01.01.2015 |
derzeit |
ab
01.01.2015 |
|
|
|
|
|
|
80 Liter |
80 |
120,00 € |
108,80 € |
73,60 € |
69,60 € |
120 Liter |
120 |
180,00 € |
163,20 € |
110,40 € |
104,40 € |
240 Liter |
240 |
360,00 € |
326,40 € |
220,80 € |
208,80 € |
1.100
Liter |
1.100 |
1.650,00
€ |
1.496,00
€ |
- |
- |
4.3.4 Ergebnis
Im Ergebnis der Gebührenkalkulation
ist es möglich, die Gebühr der Restmülltonne um 9,33 % und die Gebühr der
Biomülltonne um 5,43 % zu reduzieren. Ein Haushalt mit 4 Personen, der
beispielsweise je eine 80 Liter Restmüll- und Biomülltonne in Anspruch nimmt,
erzielt eine Ersparnis von 15,20 € pro Jahr.
5. Erläuterungen zur Ermittlung der Anlieferpauschale an den
Recyclinghöfen
Abfälle zur Beseitigung bis 100 kg
und zur Verwertung bis 200 kg werden an den Recyclinghöfen mit einer
einheitliche Pauschale von aktuell 9,50 €/t abgerechnet. Unter Berücksichtigung
der Senkung der Entsorgungskosten bei der Müllverbrennungsanlage Nürnberg von
190,00 € auf 148,00 € je Tonne, kann dieser Preis ebenfalls gesenkt werden.
Es wird vorgeschlagen, den
Kostendeckungsbeitrag von 9,50 € inkl. MwSt auf 9,00 € inkl. MwSt zu senken.
Die Anlieferung von Kleinmengen
(max. Pkw-Kofferraum) aus Haushalten ist weiterhin kostenfrei.
6. Erläuterung zur Reduzierung des Preises für
Großmengenabgaben von Restabfall,
Gewerbeabfall, Straßenkehricht, Baustellenabfall, u.Ä. am Recyclinghof
Dieser Preis deckt neben den reinen
Entsorgungskosten auch einen Teil der Personal- und Betriebskosten an den
Recyclinghöfen. Dieser Wert ist seit Jahren unverändert, so dass
Kostensteigerungen der vergangenen Jahre bisher nicht eingepreist wurden.
Unter Berücksichtigung der Senkung
der Entsorgungskosten bei der Müllverbrennungsanlage Nürnberg von 190,00 € auf
148,00 € je Tonne, kann dieser Preis jedoch ebenfalls gesenkt werden. Es wird
vorgeschlagen, den Kostendeckungsbeitrag von bisher 259,42 € inkl. MwSt auf
222,00 € inkl. MwSt zu senken.
7. Erläuterung zur Änderung der Preisliste für
Gewerbeanlieferungen an den Recyclinghöfen
Aus der Preisliste für die
Anlieferungen von Gewerbe an den Recyclinghöfen werden einige Posten
gestrichen. Abfälle, wie Folien, Kunststoffe, Teppiche, Verbundglas, etc. von
Gewerbekunden werden nicht mehr an den Recyclinghöfen angeliefert, sondern
direkt zu den Verwertern in Fürth und Nürnberg gebracht. Eine Auflistung der
Preise ist daher nicht mehr nötig.
Daraus ergeben sich nun folgende
Änderungen an der Preisliste:
Recyclinghof |
Bisheriger Preis inkl. MwSt |
Neuer Preis inkl. MwSt. |
Restabfall,
Gewerbeabfälle, Straßenkehricht, Baustellenabfälle |
259,42
€/t |
222,00
€/t |
Altholz,
Sorte I, II und III |
35,70 €/t |
35,70 €/t |
Fensterholz,
Sorte IV |
71,40 €/t |
71,40 €/t |
Motorrad-Reifen |
pro
Reifen 1,00 € |
pro
Reifen 1,00 € |
Pkw-Reifen |
pro
Reifen 1,80 € |
pro
Reifen 1,80 € |
Gips in
Kleinmengen |
83,30 €/t |
83,30 €/t |
Papier,
Pappe, Kartonagen, Altmetall, Elektrogeräte, Styropor, Kfz-Batterien, Altfett |
entgeltfrei |
entgeltfrei |
Kleinanlieferungen
von Privat und aus Gewerbebetrieben ( bei Abfällen zur Beseitigung
bis 100 kg, bei Abfällen zur Verwertung bis 200 kg) wird davon abweichend ein
Pauschalpreis erhoben |
pauschal
9,50 € |
pauschal
9,00 € |
8. Erläuterung zur Anpassung der Kompostpreise
In den vergangenen Jahren waren die
verlangten Preise am Kompostplatz nicht kostendeckend und das Betriebsergebnis
dementsprechend negativ. Im Vergleich zu den marktüblichen Preisen ist der
angebotene Kompost sehr günstig. Insbesondere die Großabnehmer würden auch zu
höheren Preisen den Kompost weiterhin abnehmen.
Daher sollten die Preise moderat an
den Markt angepasst werden:
|
|
Alter
Preis (inkl. MwSt.) |
Neuer
Preis (inkl. MwSt.) |
40 |
Liter
abgesackt |
2,5 € |
3,0 € |
50 |
Liter
Selbstabsackung |
1,5 € |
1,5 € |
1000 |
Liter bis
10m³ |
12,5 €/
m³ |
15,0 €/
m³ |
10.000 |
Liter bis
200m³ |
10,0 €/
m³ |
12,5 €/
m³ |
200.000 |
Liter bis
500m³ |
9,0 €/ m³ |
11,5 €/
m³ |
500.000 |
Liter bis
800m³ |
6,0 €/ m³ |
7,5 €/ m³ |
800.001 |
Liter |
3,5 €/ m³ |
5,0 €/ m³ |
9. Erläuterung zur Unterscheidung zwischen Sonder- und
Nachleerungen der Mülltonnen
Künftig soll zwischen einer
Sonderleerung und einer Nachleerung der Mülltonnen unterschieden werden.
Eine Sonderleerung erfolgt dann,
wenn mehr Müll als üblich, beispielsweise über die Weihnachtsfeiertage,
angefallen ist. Hier werden wie gehabt, die Anfahrtspauschale und die
Müllgebühr (1/26 der Jahresgebühr) in Rechnung gestellt. Durch die neu errechneten
Müllgebühren würde sich für die Gebührensätze der Sonderleerung folgendes
ergeben:
Art und
Größe des Behälters |
Müllgebühr |
zzgl.
Anfahrtspauschale |
|
|
|
Restmülltonne
80 Liter |
4,18 € |
15,00 € |
Restmülltonne
120 Liter |
6,28 € |
15,00 € |
Restmülltonne
240 Liter |
12,55 € |
15,00 € |
Restmülltonne
1.100 Liter |
57,54 € |
15,00 € |
|
|
|
Biomülltonne
80 Liter |
2,68 € |
15,00 € |
Biomülltonne
120 Liter |
4,02 € |
15,00 € |
Biomülltonne
240 Liter |
8,03 € |
15,00 € |
|
|
|
Altpapiertonne
120 Liter |
0,00 € |
15,00 € |
Altpapiertonne
240 Liter |
0,00 € |
15,00 € |
Altpapiertonne
1.100 Liter |
0,00 € |
15,00 € |
Eine Nachleerung wird durchgeführt,
wenn Mülltonnen am jeweiligen Leerungstag nicht geleert werden konnten. Gründe
können verschlossene und blockierte Müllstandplätze oder nicht bereit gestellte
Tonnen sein. Hier wird nur die Anfahrtspauschale berechnet werden, da im
Gegensatz zur Sonderleerung kein zusätzlicher Müll angefallen ist.
Die Kämmerei, das Rechtsamt sowie
das Rechnungsprüfungsamt wurden beteiligt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Siehe Sachverhalt |
|
nein |
X |
ja |
Siehe
Sachverhalt |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
X |
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. 70500 |
im |
X |
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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