Betreff
Neukalkulation Müllgebühren für den Zeitraum 2015 - 2018
Vorlage
Abf/052/2014
Art
Beschlussvorlage - SB
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Umweltausschuss nimmt die Neukalkulation der Müllgebühren für den Zeitraum 2015 - 2018 zur Kenntnis. Er befürwortet folgendes Ergebnis dieser Kalkulation und empfiehlt dem Stadtrat die Müllgebühren für den genannten Zeitraum entsprechend zu beschließen.

 

1. Die Restmüllgebühr wird um 9,33 % gesenkt

 

2. Die Biomüllgebühr wird um 5,43 % gesenkt

 

3. Die Anlieferpauschale an den Recyclinghöfen wird von 9,50 € (inkl. MwSt) auf 9,00 € (inkl.

    MwSt) gesenkt

 

4. Der Preis für Großmengenabgaben von Restabfall, Gewerbeabfall, Straßenkehricht,

    Baustellenabfall, u.Ä. am Recyclinghof wird von 259,42 € (inkl. MwSt) auf 222,00 € (inkl.

    MwSt)  je Tonne gesenkt

 

5. Von der Preisliste für Gewerbeanlieferungen werden die nicht mehr benötigten Entgelte

    gestrichen

 

6. Die Kompostabgabepreise werden je nach Abnahmemenge im Durchschnitt um 23 % erhöht

 

7. Für Nachleerungen von Mülltonnen wird eine Anfahrtspauschale von 15,00 € berechnet. Bei

    Sonderleerungen von Mülltonnen wird neben der Anfahrtspauschale von 15,00 €, zuzüglich 

    1/26 der Jahresmüllgebühr fällig


 

 

 

 

1. Einleitung

 

Die letzte Müllgebührenkalkulation erfolgte für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2014. Im Ergebnis brachte sie eine Reduzierung der Müllgebühren um rund 9%. Mögliche Überdeckungen/Unterdeckungen der Kosten im aktuellen Gebührenzeitraum sind im folgenden Gebührenzeitraum auszugleichen. Vor diesem Hintergrund wurde durch die Verwaltung eine Müllgebührenkalkulation für die Zeit ab dem 01.01.2015 erstellt.

 

2. Betriebswirtschaftliche Analyse des UA 7200 „Müllabfuhr“

 

2.1 Kosten - bzw. Ausgabenstruktur

 

Die folgende Tabelle zeigt die Kostenentwicklung (Kostenartenrechnung) der im Gebührenzeitraum ansatzfähigen Kosten.

 

 

Im Durchschnitt verteilen sich die Gesamtkosten der städtischen Müllabfuhr bei steigender Tendenz auf ca. 30 % Personalkosten, 66 % Sachkosten und 4 % Kalkulatorische Kosten. Die Sachkosten werden von den Entsorgungs- und Verwertungskosten bestimmt, deren Anteil an den gesamten Sachkosten bei etwa 62 % liegt.

 

zu Personalkosten:

 

Die Personalkosten sind im aktuellen Gebührenzeitraum auf Grund der erhöhten Tabellenentgelte gemäß TVöD und durch zwei neu eingestellte Mitarbeiter angestiegen.

 

zu Abfallbeseitigungskosten:

 

Diese Kosten sind in den letzten Jahren aufgrund gleich bleibender Abfallmengen konstant geblieben. Die folgende Tabelle zeigt eine aussagefähige Mengenentwicklung der Jahre 2011 bis 2013. Es sind die beiden Hauptkostenfaktoren der Abfallbeseitigung, Restmüll zur Verbrennung und Sperrmüll zur Verbrennung aufgeführt. Die Abfallbeseitigungsgebühr bei der Müllverbrennungsanlage Nürnberg betrug im Betrachtungszeitraum 190,00 €/t. Für 2014 sind nach aktueller Hochrechnung etwa gleichbleibende Mengen zu 2013 zu erwarten.

 

Abfallfraktion

Menge 2011

Menge 2012

Menge 2013

Hochrechnung

Menge 2014

 

 

 

 

 

Restmüll

17.334 t

17.645 t

16.678 t

16.688 t

Sperrmüll

2.315 t

2.131 t

2.784 t

2.785 t

 

 

 

 

 

Gesamt

19.649 t

19.776 t

19.462 t

19.473 t

 

 

zu Abfallverwertung:

 

Die Abfallverwertungskosten hängen stark von den verwerteten Abfallmengen eines Jahres ab und haben sich in den letzten Jahren auf einen Wert zwischen 0,6 Mio. bis 0,7 Mio. € eingependelt. In 2014 ist eine Steigerung aufgrund der Altkleidervermarktung zu erwarten.

Da die Verwertungsleistungen immer wieder ausgeschrieben werden, bestehen hier Risiken einer Kostenveränderung.

 

zu Sonstige Sachkosten:

 

Die Sonstigen Sachkosten umfassen die Gebäudebewirtschaftungs-, Betriebs- und Verwaltungskosten, Kosten des Fuhrparks, Dienstleistungen privater Dritter und stadtinterne Verwaltungskostenerstattungen (Dienstleistungen bspw. der Kämmerei, Stadtkasse).

 

Insbesondere durch

-          Unterhaltsmaßnahmen an Recyclinghof und Kompostplatz

-          eine erhöhte Beteiligung bei der Übernahme der Kosten für die Beseitigung von wildem Müll sowie die

         Papierkorbentleerung

-          erhöhte Fuhrparkkosten

-          erhöhte Verrechnung der Instandhaltungs- und Reparaturkosten bei der Gebäudebewirtschaftung

-          erhöhte Verwaltungskostenerstattungen

sind die Sonstigen Sachkosten von 2011 auf 2013 um ca. 10 % angestiegen.

 

 

zu Kalkulatorische Kosten:

 

Diese Kosten beinhalten zum einen die Jahresabschreibungen für Investitionen aus dem Vermögenshaushalt, die in den letzten drei Jahren stetig angestiegen sind. Zum anderen zählen dazu die Jahreszinsen, bei denen ein leichter Rückgang zu verzeichnen ist, da der kalkulatorische Zinssatz laut Stadtratsbeschluss von 6% auf 5% reduziert wurde.

 

 

2.2 Entwicklung des Betriebsergebnisses und der Rücklagen

 

 

RE 2011 in €

RE 2012 in €

RE 2013 in €

Einnahmen

10.992.931

10.950.002

10.800.145

Ausgaben

10.583.116

10.709.004

11.169.848

Betriebsergebnis

409.815

240.998

-369.703

Zinserträge

70.645

46.321

34.214

Rücklagenbestand 31.12.

5.881.401

6.168.720

5.833.231

 

In der Bilanz von Einnahmen und Ausgaben konnte im Betrachtungszeitraum trotz der Gebührensenkung, die zum Jahresbeginn 2011 in Kraft getreten ist und der damit verbundenen verminderten Einnahmen, ein positives Betriebsergebnis für 2011 und 2012 erzielt werden. Dieses ermöglichte einen weiteren Anstieg des Rücklagenbestandes in diesen Jahren. 2013 wurde planmäßig ein negatives Betriebsergebnis erwirtschaftet, das eine Reduzierung des Rücklagenbestandes auf 5.833.231 € herbeiführte. Für 2014 wird wieder ein negatives Betriebsergebnis erwartet, so dass ein Rücklagenbestand von 5.357.582 € in die Kalkulation einfließt.

 

 

3. Neue Gebührenbedarfsberechnung

 

3.1 Gebührenzeitraum

 

Für die Neukalkulation der städtischen Müllgebühren ist ein Zeitraum vorgesehen, der sich auf 4 Jahre bis Ende 2018 beläuft. Dieser Zeitraum erscheint angemessen, um die nachfolgend aufgeführten Ziele der Neukalkulation einzuhalten, hinreichende Gebührenstabilität zu gewährleisten und auch die Kosten im Rahmen einer Gebührenbedarfskalkulation fundiert prüfen und gegebenenfalls korrigieren zu können.

 

3.2 Zielsetzung der Gebührenkalkulation

 

Das Gebührenaufkommen soll die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken (Kostendeckungsgebot nach dem bayerischen Kommunalabgabengesetz). Aufgabe der Müllgebührenkalkulation ist es daher, die richtige Bemessung der Gebühr durch die Wahl eines angemessenen Gebührenmaßstabs zu finden, zum anderen sollen Gebühren aber auch wirksame Anreize zur Abfallvermeidung und Abfallverwertung schaffen. Unter diesen Gesichtspunkten wird für den Gebührenzeitraum  2015 - 2018 folgendes vorgeschlagen:

 

1. Die Restmüllgebühr wird um 9,33 % gesenkt

 

2. Die Biomüllgebühr wird um 5,43 % gesenkt

 

3. Die Anlieferpauschale an den Recyclinghöfen wird von 9,50 € (inkl. MwSt) auf 9,00 € (inkl. MwSt)  gesenkt

 

4. Der Preis für Großmengenabgaben von Restabfall, Gewerbeabfall, Straßenkehricht,  

Baustellenabfall, u.Ä. am Recyclinghof wird von 259,42 € (inkl. MwSt) auf 222,00 € (inkl. MwSt) je Tonne gesenkt

 

5. Änderung der Preisliste für Gewerbeanlieferungen

 

6. Die Kompostabgabepreise werden je nach Abnahmemenge im Durchschnitt um 23 % erhöht

 

7. Weiterhin gebührenfrei bleiben:

 

-          Altpapiertonnen

Die Altpapiersammlung erfolgt durch die städtische Müllabfuhr. Die Verwertung erfolgt durch externe Dritte. Der Abschluss von Altpapierverwertungsverträgen mit der Firma Veolia Umweltservice Süd, sichert der Müllabfuhr für den Zeitraum 2015 bis Mitte 2016 weiterhin Verwertungserlöse. Damit können die Sammelkosten vollständig gedeckt werden. Evtl. Überdeckungen fließen in der Kostenstelle Restmülltonne ein.

 

-          Kleinanlieferungen aus Haushalten an den Recyclinghöfen im Pkw – Kofferraum

-          Anlieferungen von Grün- und Gartenabfällen in Kleinmengen bis 1 m³ am Kompostplatz

 

8. Für Nachleerungen von Mülltonnen wird eine Anfahrtspauschale von 15,00 € berechnet. Bei

    Sonderleerungen von Mülltonnen wird neben der Anfahrtspauschale von 15,00 €, zuzüglich 1/26 der

    Jahresmüllgebühr fällig

 

 

4. Erläuterung zur Ermittlung des Gebührenbedarfs für Restmüll und Biomüll

 

Die Restmüllgebühr deckt neben den Kosten für die Sammlung und Entsorgung von Abfällen aus Privathaushalten auch Kosten anderer Bereiche der Abfallwirtschaft. Es handelt sich dabei unter anderem um Teilkosten aus der Sperrmüllsammlung, aus dem Betrieb der Recyclinghöfe und des Kompostplatzes, ebenso um Personalkosten sowie Kosten für den Gebäude- und Grundstücksanteil der Müllabfuhr. Insofern deckt die Restmüllgebühr weitaus umfassendere Bereiche als die Biomüllgebühr. Vor diesem Hintergrund ist es gerechtfertigt, den überwiegenden Teil der Rücklagen zur Reduzierung der Restmüllgebühr zu verwenden.

Zudem wird die Restmüllentsorgungsgebühr der Müllverbrennungsanlage Nürnberg zum 01.01.2015 von 190,00 € auf 148,00 € je Tonne gesenkt.

 

Aufgrund von Steigerungen der Personal- und Sonstigen Sachkosten ist das Betriebsergebnis für die Biomüllsammlung in den letzten Jahren gesunken und war im Jahr 2013 sogar negativ.  Die berechnete Senkung der Biomüllgebühr resultiert nur aus dem notwendigen Abbau der Rücklagen.

 

 

4.1 Ansatzfähige Kosten und Erlöse (Kostenartenrechnung)

 

Auf folgenden Grundlagen werden für den Kalkulationszeitraum 01.01.2015 - 31.12.2018 die gebührenrechtlich ansatzfähigen Kosten kalkuliert:

 

-          Betriebsabrechnung (BAB) 2012 und 2013

 

-          Rechnungsergebnisse 2011 bis 2013 und Prognose 2014

 

-          Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern

 

-          Auszug aus dem Stellenplan für Beamte/Angestellte

 

-          Mitteilung der Stadt Nürnberg, Gebührenerhebung bei der Müllverbrennungsanlage Nürnberg

 

-          Verwertungsverträge Biomüll, Altpapier, Altkleider und Altmetall

 

-          Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung; Verbraucherpreisindex für Bayern

 

-          Übersicht über den Bestand der Rücklagen

 

-          Behälterstatistik Stand 30.06.2014

 

 

Zu den ansatzfähigen Kosten gehören die Personal- und Sachkosten sowie die Kalkulatorischen Kosten. Für den 4-jährigen Kalkulationszeitraum werden folgende Kosten und Erlöse prognostiziert:

 

Kostenart

HH-Jahr
2015

HH-Jahr
2016

HH-Jahr
2017

HH-Jahr
2018

Gesamt
summe

 

 

 

 

 

 

1.0 Personalkosten

3.541.220

3.629.740

3.720.473

3.813.474

14.704.907

2.1 Abfallbeseitigungskosten

2.931.600

2.931.600

2.931.600

2.931.600

11.726.400

2.2 Abfallverwertungskosten

850.000

900.000

909.000

918.090

3.577.090

2.3 Sonstige Sachkosten

3.204.600

3.066.388

3.295.073

3.121.137

12.687.198

3.0 Kalkulatorische Kosten

563.900

569.539

575.234

580.987

2.289.660

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten

11.091.320

11.097.267

11.431.381

11.365.288

44.985.255

 

 

 

 

 

 

abzgl. Sonstige Erlöse

2.024.000

1.759.000

1.584.000

1.584.000

6.951.000

 

 

 

 

 

 

Gebührenfähige Kosten

9.067.320

9.338.267

9.847.381

9.781.288

38.034.255

 

 

4.2 Erläuterungen

 

zu Personalkosten

 

Vor dem Hintergrund der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern vom 01.04.2014 wurde für die Personalkosten ein Anstieg für das Haushaltsjahr 2015 i. H. v. 2,4 % einkalkuliert. Gleichzeitig sinkt der Ansatz für 2015 laut Kämmerei unter anderem durch die Rückgruppierung bei der Neubesetzung zweier Stellen. Für die Folgejahre wurde eine Erhöhung um 2,5 % einkalkuliert.

 

zu Abfallbeseitigungskosten

 

Die Abfallbeseitigungskosten werden auf der Grundlage der geschätzten Abfallmengen und der Entsorgungskonditionen kalkuliert. Die Entsorgungsgebühr für Restmüll bei der Müllverbrennungsanlage Nürnberg wird mit 148 €/t kalkuliert.

 

 

zu Abfallverwertungskosten

 

Die Verwertung von Biomüll wird ab Juli 2015 mit 60 €/t kalkuliert. Anbei eine prognostizierte Jahresgesamtübersicht 2015:

 

Biomüll                                                                                                           450.000 €        

Altholz                                                                                                             50.000 €

Altpapier (Erlösbeteiligung Systembetreiber)                                                      90.000 €

Altkleider (Handlingkosten)                                                                              120.000 €

Sonstiges (z.B. Altreifen, Teppiche, Bodenbeläge, gipshaltige Baustoffe)         100.000 €

Zuschuss Gebrauchtwarenhof                                                                            40.000 €

Gesamtsumme                                                                                               850.000 €

 

 

zu Sonstige Sachkosten

 

Die Sonstigen Sachkosten wurden unter Berücksichtigung der Haushaltsansätze 2015 sowie dem Verbraucherpreisindex für Bayern und den Ergebnissen der Syntegration fortgeschrieben. Es wurde eine Preissteigerung von jährlich 1% angenommen. Die jährlichen Schwankungen sind auf die Verteilung der Biomülltüten zurückzuführen, die alle zwei Jahre an die Haushalte erfolgt. In der Summe ergeben sich dadurch alle zwei Jahre Mehrausgaben von ca. 150.000 €.

Die GWF hat 213.300 € im Haushaltansatz 2015 eingestellt. Da die Kosten je nach notwendigen Reparaturen und Maßnahmen stark schwanken und die Kosten in der Vergangenheit stets höher (2013 z.B. 337.000 €) waren, werden die Kosten ab 2016 nicht prozentual zum Haushaltsansatz 2015 erhöht. Es wird vielmehr angenommen, dass die Kosten auf 250.000 € ansteigen.

 

 

zu Kalkulatorischen Kosten

 

Die Kalkulatorischen Kosten entsprechen den Haushaltsansätzen 2015 der Kämmerei, unter der Berücksichtigung, dass ausschließlich Ersatzbeschaffungen getätigt werden. Der kalkulatorische Zinssatz beträgt gemäß Stadtratsbeschluss 5%.

 

 

zu Sonstige Erlöse

 

Von den ermittelten Gesamtkosten wurden folgende voraussichtlich zu erzielenden Erlöse abgezogen:

 

-          Einnahmen aus Werbung

-          Einnahmen durch Gewerbeverträge und Sonderleerungen

-          Entgelte für sonstige Fuhr- und Arbeitsleistungen

-          Einnahmen des Kompostplatzes und der Recyclinghöfe

-          Erlöse aus dem Verkauf von Altmetallen

-          Erlöse aus der Altpapierverwertung konnten bis einschließlich Mitte 2016 einkalkuliert werden, da bis zu diesem Zeitpunkt Erlöse vertraglich garantiert sind. Danach sind die Erlöse nicht planbar. Es ist zwar davon auszugehen, dass weiterhin Erlöse erzielt werden können, gleichzeitig wurde aber ein Risikoabschlag von 54% einkalkuliert.

 

-          Erlöse aus der Vermarktung von Altkleidern können bis einschließlich 30.06.2015 kalkuliert werden. Dann läuft der Vertrag mit der Firma ReSales aus und die Altkleidersammlung soll gem. Beschluss des Umweltausschusses in Eigenregie durchgeführt werden. Die Tendenz zeigt, dass die Vermarktungserlöse für Altkleider fallen. Es wird mit geringeren Erlösen von bis zu 43% ab 01.07.2015 gerechnet.

 

 

 

4.3 Ermittlung der Gebührensätze (Kostenträgerrechnung)

 

Die Kostenträgerrechnung hat die Aufgabe, die Kosten den einzelnen Leistungen zuzurechnen. Sie dient damit der Ermittlung der jeweiligen Gebührensätze.

 

 

4.3.1 Ermittlung des Gebührenbedarfs für die Restmüll- und Biomüllgebühr

 

Die ermittelten gebührenfähigen Kosten            sind um die sonstigen prognostizierten Erlöse (6,9 Mio. €) und den voraussichtlichen Rücklagenbestand zum 31.12.2014 (5,3 Mio. €) zu reduzieren. Dabei erfolgte die Plankostenzuteilung für die Restmüll- und die Biomülltonne mit einem Verteilungsschlüssel auf der Basis der Ergebnisse der Betriebsabrechnungen der vergangenen zwei Jahre. Der Durchschnittswert der beiden Jahre wurde gebildet, um die Biomülltütenverteilung an die Haushalte, die nur alle zwei Jahre erfolgt, mit den entsprechenden Kosten zu berücksichtigen. Daraus ergibt sich eine Verteilung von 83,0% (Restmüll) zu 17,0% (Biomüll). Auf der Erlösseite wurden die Werte der Betriebsabrechnung aus 2013 genommen. Hierbei ergeben sich Prozentsätze von 97,7 % (Restmüll) zu 2,3 % (Biomüll).

Aus den Betriebsabrechnungen von 2012 und 2013 ist ersichtlich, dass die Rücklagen überwiegend aus der Restmüllgebühr gebildet wurden, da mit der Entsorgung von Biomüll in Summe kein Überschuss erzielt wurde. Die komplette Zuteilung der Rücklage auf die Restmüllgebühr wäre demnach konsequent. Im Hinblick auf die Abfallhierarchie steht die Verwertung jedoch vor der Beseitigung. Um daher die Förderung der Biomülltonnennutzung durch die Senkung der Biomüllgebühr zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung einen Verteilungsschlüssel, wie auf der Erlösseite von 97,7 % Restmüll zu 2,3 % Biomüll vor.

 

 

Kosten/Erlöse
Verteilungsrechnung

Gesamtbetrag
in €

Verteilungsschlüssel
RMT/BMT

Restmüll (RMT)
in €

Biomüll (BMT)
in €

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten

44.985.255

83,0%

17,0%

37.337.762

7.647.493

 

 

 

 

 

 

abzgl. Sonstige Erlöse

6.951.000

97,7%

2,3%

6.791.127

159.873

 

 

 

 

 

 

Gebührenfähige Kosten

38.034.255

 

 

30.546.635

7.487.620

 

 

 

 

 

 

abzgl. Rücklagenbestand

5.357.582*

97,7%

2,3%

5.234.358

123.224

 

 

 

 

 

 

Gebührenbedarf

32.676.673

 

 

25.312.277

7.364.396

 

* inkl. 2014: planmäßiger Fehlbetrag von 504.649 € zuzüglich 29.000 € Zinsen.

 

 

 

4.3.2 Ermittlung des Leerungsvolumens der Müllbehälter

 

Als Kalkulationsbasis wird der Mülltonnenbestand zum 30.06.2014 verwendet. Es wird das Gesamtvolumen ermittelt und dieses wegen des 4-jährigen Gebührenzeitraums entsprechend vervierfacht.

 

Art und Größe des Müllbehälters

Anzahl der Gefäße

Faktor

Gesamtvolumen in Liter

Restmülltonne 80 Liter

10.178

80

814.240

Restmülltonne 120 Liter

4.310

120

517.200

Restmülltonne 240 Liter

5.803

240

1.392.720

Restmülltonne 1.100 Liter

1.751

1.100

1.926.100

Summe

22.042

 

4.650.260

Berechnung für 4 Jahre

88.168

4

18.601.040

 

 

 

 

Biomülltonne 80 Liter

9.159

80

732.720

Biomülltonne 120 Liter

3.313

120

397.560

Biomülltonne 240 Liter

4.091

240

981.840

Summe

16.563

 

2.112.120

Berechnung für 4 Jahre

66.252

4

8.448.480

 

 

 

4.3.3 Divisionskalkulation

 

Für die Ermittlung der Gebührensätze wurde ein linearer Gebührentarif gewählt. Hierbei sind die jeweiligen Kosten durch das im Kalkulationszeitraum zur Verfügung stehende Gefäßvolumen zu teilen. Die daraus errechnete Gebühr pro Liter ist dann auf die einzelne Gefäßgröße hochzurechnen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Ermittlung der Jahresgebührensätze:

 

 

Restmüll (RMT)

Biomüll (BMT)

 

 

 

Gebührenbedarf in €

25.312.277

7.364.396

 

 

 

Gefäßvolumen in L

18.601.040

8.448.480

 

 

 

errechneter Gebührensatz in €/L

1,36080

0,87168

 

 

 

gerundeter Gebührensatz in €/L

1,36

0,87

 

 

 

derzeitiger Gebührensatz in €/L

1,50

0,92

 

 

 

Hochrechnung der Jahresgebühr auf die einzelnen Behältergrößen:

 

Behältergröße

Faktor

Restmüll

Biomüll

 

 

derzeit

ab 01.01.2015

derzeit

ab 01.01.2015

 

 

 

 

 

 

80 Liter

80

120,00 €

108,80 €

73,60 €

69,60 €

120 Liter

120

180,00 €

163,20 €

110,40 €

104,40 €

240 Liter

240

360,00 €

326,40 €

220,80 €

208,80 €

1.100 Liter

1.100

1.650,00 €

1.496,00 €

-

-

 

 

 

4.3.4 Ergebnis

 

Im Ergebnis der Gebührenkalkulation ist es möglich, die Gebühr der Restmülltonne um 9,33 % und die Gebühr der Biomülltonne um 5,43 % zu reduzieren. Ein Haushalt mit 4 Personen, der beispielsweise je eine 80 Liter Restmüll- und Biomülltonne in Anspruch nimmt, erzielt eine Ersparnis von 15,20 € pro Jahr.

 

 

 

5. Erläuterungen zur Ermittlung der Anlieferpauschale an den Recyclinghöfen

 

Abfälle zur Beseitigung bis 100 kg und zur Verwertung bis 200 kg werden an den Recyclinghöfen mit einer einheitliche Pauschale von aktuell 9,50 €/t abgerechnet. Unter Berücksichtigung der Senkung der Entsorgungskosten bei der Müllverbrennungsanlage Nürnberg von 190,00 € auf 148,00 € je Tonne, kann dieser Preis ebenfalls gesenkt werden.

Es wird vorgeschlagen, den Kostendeckungsbeitrag von 9,50 € inkl. MwSt auf 9,00 € inkl. MwSt zu senken.

 

Die Anlieferung von Kleinmengen (max. Pkw-Kofferraum) aus Haushalten ist weiterhin kostenfrei.

 

 

6. Erläuterung zur Reduzierung des Preises für Großmengenabgaben  von Restabfall, Gewerbeabfall, Straßenkehricht, Baustellenabfall, u.Ä. am Recyclinghof

 

Dieser Preis deckt neben den reinen Entsorgungskosten auch einen Teil der Personal- und Betriebskosten an den Recyclinghöfen. Dieser Wert ist seit Jahren unverändert, so dass Kostensteigerungen der vergangenen Jahre bisher nicht eingepreist wurden.

Unter Berücksichtigung der Senkung der Entsorgungskosten bei der Müllverbrennungsanlage Nürnberg von 190,00 € auf 148,00 € je Tonne, kann dieser Preis jedoch ebenfalls gesenkt werden. Es wird vorgeschlagen, den Kostendeckungsbeitrag von bisher 259,42 € inkl. MwSt auf 222,00 € inkl. MwSt zu senken.

 

 

7. Erläuterung zur Änderung der Preisliste für Gewerbeanlieferungen an den Recyclinghöfen

 

Aus der Preisliste für die Anlieferungen von Gewerbe an den Recyclinghöfen werden einige Posten gestrichen. Abfälle, wie Folien, Kunststoffe, Teppiche, Verbundglas, etc. von Gewerbekunden werden nicht mehr an den Recyclinghöfen angeliefert, sondern direkt zu den Verwertern in Fürth und Nürnberg gebracht. Eine Auflistung der Preise ist daher nicht mehr nötig.

Daraus ergeben sich nun folgende Änderungen an der Preisliste:

 

Recyclinghof

Bisheriger Preis inkl. MwSt

Neuer Preis inkl. MwSt.

Restabfall, Gewerbeabfälle, Straßenkehricht, Baustellenabfälle

259,42 €/t

 

222,00 €/t

 

Altholz, Sorte I, II und III

35,70 €/t

35,70 €/t

Fensterholz, Sorte IV

71,40 €/t

71,40 €/t

Motorrad-Reifen

pro Reifen 1,00 €

pro Reifen 1,00 €

Pkw-Reifen

pro Reifen 1,80 €

pro Reifen 1,80 €

Gips in Kleinmengen

83,30 €/t

83,30 €/t

Papier, Pappe, Kartonagen, Altmetall, Elektrogeräte, Styropor, Kfz-Batterien, Altfett

entgeltfrei

entgeltfrei

Kleinanlieferungen von Privat und aus Gewerbebetrieben ( bei Abfällen zur Beseitigung bis 100 kg, bei Abfällen zur Verwertung bis 200 kg) wird davon abweichend ein Pauschalpreis erhoben

pauschal 9,50 €

pauschal 9,00 €

 

 

8. Erläuterung zur Anpassung der Kompostpreise

 

In den vergangenen Jahren waren die verlangten Preise am Kompostplatz nicht kostendeckend und das Betriebsergebnis dementsprechend negativ. Im Vergleich zu den marktüblichen Preisen ist der angebotene Kompost sehr günstig. Insbesondere die Großabnehmer würden auch zu höheren Preisen den Kompost weiterhin abnehmen.

Daher sollten die Preise moderat an den Markt angepasst werden:

 

 

 

 

Alter Preis (inkl. MwSt.)

Neuer Preis (inkl. MwSt.)

40

Liter abgesackt

2,5 €

3,0 €

50

Liter Selbstabsackung

1,5 €

1,5 €

1000

Liter bis 10m³

12,5 €/ m³

15,0 €/ m³

10.000

Liter bis 200m³

10,0 €/ m³

12,5 €/ m³

200.000

Liter bis 500m³

9,0 €/ m³

11,5 €/ m³

500.000

Liter bis 800m³

6,0 €/ m³

7,5 €/ m³

800.001

Liter

3,5 €/ m³

5,0 €/ m³

 

 

 

9. Erläuterung zur Unterscheidung zwischen Sonder- und Nachleerungen der Mülltonnen

 

Künftig soll zwischen einer Sonderleerung und einer Nachleerung der Mülltonnen unterschieden werden.

Eine Sonderleerung erfolgt dann, wenn mehr Müll als üblich, beispielsweise über die Weihnachtsfeiertage, angefallen ist. Hier werden wie gehabt, die Anfahrtspauschale und die Müllgebühr (1/26 der Jahresgebühr) in Rechnung gestellt. Durch die neu errechneten Müllgebühren würde sich für die Gebührensätze der Sonderleerung folgendes ergeben:

 

 

 

 

 

 

Art und Größe des Behälters

Müllgebühr

zzgl. Anfahrtspauschale

 

 

 

Restmülltonne 80 Liter

4,18 €

15,00 €

Restmülltonne 120 Liter

6,28 €

15,00 €

Restmülltonne 240 Liter

12,55 €

15,00 €

Restmülltonne 1.100 Liter

57,54 €

15,00 €

 

 

 

Biomülltonne 80 Liter

2,68 €

15,00 €

Biomülltonne 120 Liter

4,02 €

15,00 €

Biomülltonne 240 Liter

8,03 €

15,00 €

 

 

 

Altpapiertonne 120 Liter

0,00 €

15,00 €

Altpapiertonne 240 Liter

0,00 €

15,00 €

Altpapiertonne 1.100 Liter

0,00 €

15,00 €

 

 

Eine Nachleerung wird durchgeführt, wenn Mülltonnen am jeweiligen Leerungstag nicht geleert werden konnten. Gründe können verschlossene und blockierte Müllstandplätze oder nicht bereit gestellte Tonnen sein. Hier wird nur die Anfahrtspauschale berechnet werden, da im Gegensatz zur Sonderleerung kein zusätzlicher Müll angefallen ist.

 

 

Die Kämmerei, das Rechtsamt sowie das Rechnungsprüfungsamt wurden beteiligt.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Siehe Sachverhalt

 

nein

X

ja

Siehe Sachverhalt

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst.      

Budget-Nr. 70500

im

X

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: