Betreff
Fachstelle für Seniorinnen und Senioren und die Belange von Menschen mit Behinderungen
Vorlage
SzA/079/2014
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten nimmt von den Ausführungen der Verwaltung zustimmend Kenntnis und empfiehlt die Umsetzung des Konzepts sowie im Rahmen der Haushaltsberatungen die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Finanzmittel.


In der Sitzung des Beirates für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten am 23.06.14 wurde das vom Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten vorgelegte Konzept einer gemeinsamen Fachstelle für Seniorinnen und Senioren und für die Belange von Menschen mit Behinderungen erörtert, eine Beschlussfassung hierüber jedoch zurückgestellt. Zunächst sollte die Verwaltung noch mit dem Vorstand des Senioren- und dem Behindertenrats die offenen Fragen erörtern und einen Konsens zur Ausgestaltung der Fachstelle herbeiführen. Bezüglich des Konzepts wird auf die Vorlage zur Sitzung vom 23.06.14 verwiesen.

 

Im Rahmen einer Besprechung wurde das Konzept mit dem Vorstand von Senioren- und Behindertenrat sowie Vertreter/innen der Fraktionen behandelt. Es konnte folgender Konsens erzielt werden:

  • Die Fachstelle ist mit insgesamt 110 Wochenstunden ausgestattet.
  • Die Stelle der Seniorenbeauftragte ist (wie bisher) mit 30 Wochenstunden ausgestattet.
  • Der / die Beauftrage/r für die Belange von Menschen mit Behinderungen arbeitet ebenfalls mit 30 Stunden / Woche.
  • Beide Beauftragte sind innerhalb der Fachstelle gleichberechtigt; jede/r ist jeweils für ihre/seine Arbeitsbereiche zuständig.
  • Die zuarbeitende Sachbearbeiter-Stelle ist eine Vollzeitstelle, wobei diese Kraft 30 Wochenstunden Arbeit für die Seniorenbeauftrage und 10 Wochenstunden für die / den Beauftragte/n für die Belange von Menschen mit Behinderungen leistet.
  • Eine Schreibkraft arbeitet 5 Wochenstunden für den Seniorenrat; weitere 5 Wochenstunden werden für die/den Beauftragte/n für die Belange von Menschen mit Behinderungen erbracht.

 

Insgesamt stellt sich die Stundenverteilung danach wie folgt dar:

 

  • Seniorenbeauftragte (incl. 5 Std. für  Seniorenrat)                          65 Stunden
  • Beauftragte/r für die Belange von Menschen mit Behinderungen 45 Stunden

 

Der Senioren- und der Behindertenrat sind sich darüber einig, dass diese Aufteilung zunächst als Einstieg in eine gemeinsame Fachstelle verstanden werden soll. Insbesondere muss sich das Aufgabengebiet der/s Beauftragten für Menschen mit Behinderungen erst entwickeln, so dass über die Ausstattung dieser Stelle möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt erneut gesprochen werden muss. Die beiden Räte sind sich auch darüber im Klaren, dass es in der täglichen Arbeit nicht immer zu einer scharfen Trennung zwischen den beiden Aufgabenbereichen kommen kann und auch bei besonderen Anlässen (z.B. Vorbereitung von Wahlen) Mehrstunden für den jeweils anderen Bereich geleistet werden müssen. Auf der anderen Seite profitieren beide Aufgabenbereiche von gegenseitigen Synergieeffekten.

 

Der Behindertenrat weist zudem darauf hin, dass die Stelle der/s Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen auch mit ausreichenden Sachmitteln ausgestattet sein muss.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

x

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: