Der Bauausschuss stimmt der Ablösung der Stellplatzverpflichtung für zwei Stellplätze für die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum auf Grund der verkehrsgünstigen Innenstadtlage zu.
Der Antragsteller
beantragt eine Aufstockung um 1 Geschoß und schafft dadurch Wohnraum. Die
geforderten 2 Stellplätze können nicht auf eigenem Grundstück errichtet oder in
näherer Umgebung dinglich gesichert werden. Auf Grund der Innenstadtlage ist
die verkehrstechnische Erschließung durch öffentliche Verkehrsmittel gesichert.
Der Antragsteller
bittet daher darum, die beiden Stellplätze ablösen zu dürfen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan