Der Vortrag des Baureferenten diente zur Kenntnis.
Die mit der AG Fahrradstadt Fürth gefundene Lösung für den „Osttunnel“ und die provisorische Ausstattung der Unterführung „An der Post“ mit Schieberampen soll regelkonform instruiert und das Ergebnis in einem der nächsten BWA zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Das Ziel sind ein Bau und eine Inbetriebnahme der Schiebrampen in 2016.
Am 25. März 2015 hat der Stadtrat das aktuelle Arbeits- und Mittelverwendungsprogramm als Teil des Radverkehrskonzeptes beschlossen. Darin sind als Untersuchungsabsicht (U175) und als Maßnahmen der Investitionsplanung (M175) sowie des Radfahretats (R575) die folgenden Projekte definiert, die auch auf Platz 1 der ADFC-Prioritätenliste von 2014 und 2015 stehen:
U175, M175:
Nord-Süd-Querung der Eisenbahnflächen zwischen Innenstadt und Südstadt für Fuß-
und Radverkehr, Entwicklung von Zielzuständen für die langfristige
Bauwerksplanung und von Zwischenlösungen für die Bestandsbauwerke; darunter
Schwabacher Straße, Fürth Hauptbahnhof, Luisenstraße – Benditstraße,
Jakobinenstraße – Ritterstraße, Höfener Straße
R575: Fürth
Hauptbahnhof, Osttunnel, Ausstattung mit Schieberampen
Aus dem oben genannten Projekt wurden die Untersuchungen 2015 mit den beiden Querungen Schwabacher Straße (An der Post) und Fürth Hauptbahnhof Osttunnel begonnen. Im Jahr 2016 soll die Querung Jakobinenstraße – Ritterstraße untersucht werden. An allen drei Querungen fand am 28.07.2015 eine Befahrung der AG Fahrradstadt Fürth mit der Radverkehrsbeauftragten der Stadt Fürth statt, bei dem die bei beiden Seiten bestehenden konstruktiven Überlegungen ausgetauscht wurden.
Für die Ausstattung des Osttunnels mit Schieberampen wurde bei dieser Befahrung gemeinsam eine Lösung entwickelt, welche die berechtigten Interessen aller dortigen Verkehrsteilnehmer berücksichtigt, darunter Radfahrern und auch mobilitätseingeschränkte Personen.
Am Knoten Schwabacher Straße / An der Post soll die Fußgängerunterführung mittelfristig geschlossen werden, da sich diese nicht barrierefrei ausbauen lässt und einem oberirdischen barrierefreien Ausbau im Wege ist. Um jedoch eine kurzfristige Verbesserung für den Radverkehr zu realisieren, kann als Übergangslösung auch die dortige Treppe mit einer Schieberampe ausgestattet und der Gehweg stadteinwärts von der Karolinenstraße bis zur Friedrichstraße für den Radverkehr freigegeben werden.
Da in der Zwischenzeit zwei durchgeführte Ausschreibungen für Schiebrinnen zu keinen Bietern führten, fand auf Anregung des Pflegers der Fuß- und Radwege, Herrn Stadtrat Riedel, am 22.01.2016 ein Gespräch unter Beteiligung von TfA, SpA, ADFC statt. Die im Juli 2015 bei der Befahrung der AG Fahrradstadt entwickelte Lösung für den Osttunnel wurde vorgestellt und einvernehmlich befürwortet. Hinsichtlich der technischen Ausführung der Schieberampen zur Verhinderung des Abrutschens oder Ausbrechens der Räder (ein Problem der bestehenden Rampen am Luisentunnel) findet derzeit noch ein Austausch zwischen ADFC und TfA statt.
Hiervon ausgehend ist der nächste Schritt in einem Planungsverfahren die Instruktion, in der die entwickelte Lösung mit allen städtischen Dienststellen abgestimmt und die Kosten ermittelt werden. Anschließend kann die beschlossene Vorplanung weiter ausgearbeitet, ausgeschrieben und gebaut werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
werden
ermittelt |
nein |
X |
ja |
werden
ermittelt |
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Veranschlagung
im Haushalt (bisher nur R575, s. Beschluss v.
25.03.2015, Anl. 3) |
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nein |
X |
ja |
Hst.
Radfahren in FÜ |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
X |
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: Mehrkosten ggf. aus
Kleinmaßnahmen- und Lückenschlussprogramm des Radverkehrs |
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keine