Der Werkausschuss nimmt den Wirtschaftsplan 2015 der StEF zur Kenntnis.
Der Werkausschuss empfiehlt dem
Stadtrat den Wirtschaftsplan 2015 der Stadtentwässerung Fürth (StEF) zur
Beschlussfassung.
Der Stadtrat
beschließt Wirtschaftsplan 2015 der Stadtentwässerung Fürth.
Der Werkausschuss ist
vorberatender Ausschuss für die StEF in allen Angelegenheiten die der
Beschlussfassung des Stadtrates unterliegen.
Die wesentlichen Eckdaten des
WiPl 2015 werden nachstehend zur Kenntnis gegeben.
Der Wirtschaftsplan für das
Wirtschaftsjahr 2015
schließt
im Erfolgsplan
mit Erträgen
von 27.181.600 €
und
Aufwendungen von 25.243.349 €
und
im Vermögensplan
mit
Einnahmen von 48.623.498
€
und Ausgaben
von 48.623.498 €
ab.
Der
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen
für
Investitionen wird festgesetzt auf 18.052.000
€
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
im
Vermögensplan beläuft sich
im Jahr 2016
auf 28.100.000 €
im Jahr 2017
auf 17.765.000 €
und im Jahr
2018 auf 4.450.000 €
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach
dem
Wirtschaftsplan wird festgesetzt auf 4.500.000
€
Die
nicht verbrauchten Kreditermächtigungen aus dem Wirtschaftsjahr 2014 in Höhe
von
21.960.070 Euro werden nach Abschluss des Wirtschaftsjahres 2014 kraft Gesetz
(Art. 71 Abs. 3 GO i. V. m. Art. 88 Abs. 5 Satz 1 GO) auf das Wirtschaftsjahr
2015 übertragen und stehen dort neben den Ansätzen für 2015 für Investitionen
zur Verfügung.
Weitergehende
Informationen sind dem WiPl zu entnehmen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im
Wirtschaftsplan |
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nein |
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ja |
im |
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Invest.-Plan |
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Erfolgsplan |
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nein |
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ja |
Invest.-Nr. |
im |
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Invest.-Plan |
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Erfolgsplan |
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nein |
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ja |
Invest.-Nr. |
im |
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Invest.-Plan |
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Erfolgsplan |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Wirtschaftsplan der Stadtentwässerung Fürth für das Wirtschaftsjahr 2015