Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Fürth folgende Haushaltssatzung:
§ 1
1. Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen €
und Ausgaben mit €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen €
und Ausgaben mit €
ab.
2. Der Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Fürth (StEF) wird hiermit festgesetzt. Er schließt
a)
nach dem Erfolgsplan
mit Erträgen von 27.181.600 €
mit Aufwendungen von 25.243.349 €
b) nach dem Vermögensplan
mit Einnahmen und Ausgaben von 48.623.498 €
ab.
3. Der Wirtschaftsplan 2015 des Sondervermögens Gebäudewirtschaft Fürth wird hiermit
festgesetzt. Er schließt
a) nach dem Erfolgsplan
mit Erträgen von 13.227.900 €
mit Aufwendungen von 13.319.300 €
b) nach dem Vermögensplan
mit Einnahmen und Ausgaben von 197.500 €
ab.
4. Der Wirtschaftsplan 2015 des
Sondervermögens Städtisches Altenpflegeheim wird hiermit festgesetzt. Er
schließt
a) nach dem Erfolgsplan
mit Erträgen von 4.301.196 €
mit Aufwendungen von 4.349.998 €
b) nach dem Vermögensplan
mit Einnahmen und Ausgaben von 68.802 €
ab.
5. Der Wirtschaftsplan 2015 des Sondervermögens „Gewerbepark Hardhöhe-West“ wird hiermit festgesetzt. Er schließt
a) nach dem Erfolgsplan
mit Erträgen von 0 €
mit Aufwendungen von 113.000 €
b)
nach dem Vermögensplan
mit Einnahmen und Ausgaben von 3.310.000 €
ab.
§ 2
1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen- und Investitionsförderungsmaßnahmen wird
auf 11.900.000 €
festgesetzt.
2. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Fürth (StEF) wird
auf 18.052.000 €
festgesetzt.
3. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Sondervermögens „Gewerbepark Hardhöhe-West“ wird
auf 0 €
festgesetzt.
§ 3
1. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird
auf €
festgesetzt.
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan (Vermögensplan) des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Fürth (StEF) wird
auf 50.315.000 €
festgesetzt.
3. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan (Vermögensplan) des Sondervermögens „Gewerbepark Hardhöhe-West“ wird
auf 0 €
festgesetzt.
§ 4
1) Die Hebesätze für die Grundsteuer werden wie folgt festgesetzt:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (A) 350
v.H.
b) für die Grundstücke (B) 555
v.H.
2) Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird
auf
440 v.H.
festgesetzt.
§ 5
1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird
auf 50.000.000 €
festgesetzt.
2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Fürth (StEF) zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird
auf 4.500.000 €
festgesetzt.
3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite für das Sondervermögen Gebäudewirtschaft Fürth zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird
auf 500.000 €
festgesetzt.
4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite für das Sondervermögen Städtisches Altenpflegeheim zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird
auf 1.750.000 €
festgesetzt.
5. Der Höchstbetrag der Kassenkredite für das Sondervermögen „Gewerbepark Hardhöhe-West“ zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird
auf 2.000.000 €
festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2015 in Kraft.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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