Der Bauausschuss stimmt der Ablösung der Stellplatzverpflichtung für zwei Kfz-Stellplätze im Zuge des Dachgeschossausbaus zur Schaffung von Wohnraum auf Grund der verkehrsgünstigen Innenstadtlage zu.
Der Antragsteller
beantragt den Ausbau des vorhandenen Dachgeschosses und schafft dadurch
Wohnraum. Die geforderten 2 Stellplätze können nicht auf eigenem Grundstück
errichtet oder in näherer Umgebung dinglich gesichert werden. Auf Grund der
Innenstadtlage in der Salzstraße ist die verkehrstechnische Erschließung durch
öffentliche Verkehrsmittel gesichert.
Der Antragsteller
bittet daher darum, die beiden Stellplätze ablösen zu dürfen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan