Betreff
Weiterentwicklung des "Solarpreis" zum "Solar- und Klimaschutzpreis"
Vorlage
OA/127/2015
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, die Weiterentwicklung des „Solarpreis“ zum „Solar- und Klimaschutzpreis“ in Gang zu setzen und die hierfür erforderlichen Satzungsänderungen in die Wege zu leiten.

 

alternativ:

 

Der Umweltausschuss beschließt, den „Solarpreis“ und den „Umwelt- und Naturschutzpreis“ zu einem „Umweltpreis der Stadt Fürth“ zu vereinigen und beauftragt die Verwaltung, die dafür erforderlichen satzungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen.


Auf Grund des Antrags der Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen vom 12.10.2014 hat der Ältestenrat in seiner Sitzung am 20.10.2014 Folgendes beschlossen:

 

Es wird sich darauf geeinigt, dass der „Solarpreis“ zum „Solar- und Klimaschutzpreis“ weiterentwickelt wird, dies wird in einer der nächsten Sitzungen des Umweltausschusses diskutiert.

 

Hintergrund:

Die o.g. Beschlusslage geht zurück auf die Sitzung des Preisgerichtes des Solarpreises im Jahr 2011. In der Sitzung wurde festgestellt, dass Photovoltaik mittlerweile weit verbreitete Praxis bei dem Einsatz erneuerbarer Energien im Stadtgebiet Fürth sei. Entsprechend schwierig gestalte es sich, herausragende und damit preiswürdige Bewerbungen für den Solarpreis zu identifizieren. Aus diesem Grund wurde angeregt, den Solarpreis zu einem „Preis für erneuerbare Energien und Klimaschutz“ auszuweiten.

Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung vom 29.04.2013 beschlossen, den Solarpreis 2013 letztmalig zu vergeben und dann wie oben beschrieben vorzugehen.

Im Vollzug dieses Beschlusses wurde bereits bei der Ausschreibung des Umwelt- und Naturschutzpreises für 2013/2014, der bislang auch die Bereiche Klima- und Ressourcenschutz beinhaltet, vorsorglich darauf hingewiesen, dass derartige Leistungen nicht prämiert werden können, da dies einer gesonderten Preisverleihung vorbehalten bleibe.

 

Ausgestaltung des Preises für „Erneuerbare Energien und Klimaschutz“:

Denkbar ist, den Bereich des Ressourcen- und Klimaschutzes aus dem Umwelt- und Naturschutzpreis herauszulösen und dem neuen Preis zuzuschlagen. Der Preis könnte dann vergeben werden für besondere Maßnahmen und Leistungen im Bereich der erneuerbaren Energien und des Klimaschutzes, die der Stadt Fürth zu Gute kommen, z.B.:

  • Rationelle und regenerative Energienutzung
  • Regenerative Energieerzeugung
  • Bildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche zum Klimaschutz
  • Wertstoffgewinnung und Müllvermeidung
  • Ressourceneffizienz

Die Maßnahmen und Leistungen sollen über das durch Auflagen, Gesetze und Richtlinien Geforderte hinausgehen, Vorbildcharakter haben und nachhaltig wirken.

 

Mögliche Nachteile:

Der Umwelt- und Naturschutzpreis und der Preis für erneuerbare Energien und Klimaschutz würden (mehr noch als bisher) eine gemeinsame Schnittmenge bilden. Eine ohne Rechtsgrund vorgenommene großflächige Aufforstung könnte durchaus preiswürdig beim Umwelt- und Naturschutzpreis sein, gleichzeitig wäre dies natürlich auch eine Maßnahme zum Klimaschutz. Auch der fischfreundliche Umbau von Wasserkraftanlagen wäre eine Maßnahme im Sinne des Umwelt- und Naturschutzpreises (Erhalt der Fischfauna), gleichzeitig kann die Maßnahme aber auch beim Preis für erneuerbare Energien und Klimaschutz eingereicht werden.

 

In der jüngeren Vergangenheit war auch beim Umwelt- und Naturschutzpreis die Tendenz zu verzeichnen, dass die Zahl der eingereichten Bewerbungen, welche die in der Satzung formulierten Anforderungen erfüllen, erkennbar rückläufig war. Mit der inhaltlichen Erweiterung des bisherigen Solarpreises zu Lasten des Umwelt- und Naturschutzpreises dürften somit keine zusätzlichen Bewerbungen gewonnen werden können, vielmehr wird es zu einer Verlagerung einiger Bewerbungen weg vom Umwelt- und Naturschutzpreis hin zum Preis für erneuerbare Energien und Klimaschutz kommen. Im besten Fall wird dies ein Nullsummenspiel, im schlechtesten Fall leiden beide Preise unter dieser „Konkurrenzsituation“.

 

Lösungsansatz:

Einige Städte versuchen dieser wohl auch dort zu beobachtenden Entwicklung auf andere Art beizukommen. Die Stadt Nürnberg hat 2010 reagiert und den bis dahin vergebenen „Umweltschutzpreis“ und den „Nachhaltigkeitspreis“ zu einem „Umweltpreis“ zusammengeführt. Auch z.B. die Städte Erlangen, Ingolstadt, Regensburg und die Landeshauptstadt München verleihen Umweltpreise, bei welchen Maßnahmen zum Umwelt- und zum Klimaschutz gleichermaßen prämiert werden können. Mit dieser Möglichkeit würden mehr preiswürdige Bewerbungen eingereicht werden können; zugleich würde man der „Zersplitterung“ der Preise im Umweltbereich Einhalt gebieten. Mit einem „Umweltpreis“ würde eine echte Marke geschaffen, welcher durch die Alleinstellung in der Stadt Fürth erhöhte Aufmerksamkeit zu Teil würde. Die bisherigen Preisgelder von 3000 € bzw. 1500 € könnten zusammengefasst werden, so dass auch dadurch eine Attraktivitätssteigerung des Preises erreicht würde.

 

Umsetzung:

Gleich, ob eine Auslobung getrennter Preise gemäß dem Beschluss des Ältestenrates oder eine Zusammenfassung der bisherigen Preise geplant ist, erforderlich wäre in beiden Fällen eine Anpassung der Preissatzungen bzw. der Erlass einer neuen Satzung. Die Verwaltung wird, abhängig von dem in der Sitzung gefassten Beschluss, den Erlass bzw. die Änderung der Satzungen vorbereiten und über den Umweltausschuss dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorlegen.

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: