Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, die Weiterentwicklung des „Solarpreis“ zum „Solar- und Klimaschutzpreis“ in Gang zu setzen und die hierfür erforderlichen Satzungsänderungen in die Wege zu leiten.
alternativ:
Der Umweltausschuss beschließt, den „Solarpreis“ und den
„Umwelt- und Naturschutzpreis“ zu einem „Umweltpreis der Stadt Fürth“ zu
vereinigen und beauftragt die Verwaltung, die dafür erforderlichen
satzungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen.
Auf Grund des Antrags der Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen vom 12.10.2014 hat der Ältestenrat in seiner Sitzung am 20.10.2014 Folgendes beschlossen:
Es wird sich darauf
geeinigt, dass der „Solarpreis“ zum „Solar- und Klimaschutzpreis“
weiterentwickelt wird, dies wird in einer der nächsten Sitzungen des
Umweltausschusses diskutiert.
Hintergrund:
Die o.g.
Beschlusslage geht zurück auf die Sitzung des Preisgerichtes des Solarpreises
im Jahr 2011. In der Sitzung wurde festgestellt, dass Photovoltaik mittlerweile
weit verbreitete Praxis bei dem Einsatz erneuerbarer Energien im Stadtgebiet
Fürth sei. Entsprechend schwierig gestalte es sich, herausragende und damit
preiswürdige Bewerbungen für den Solarpreis zu identifizieren. Aus diesem Grund
wurde angeregt, den Solarpreis zu einem „Preis für erneuerbare Energien und
Klimaschutz“ auszuweiten.
Der Ältestenrat hat
in seiner Sitzung vom 29.04.2013 beschlossen, den Solarpreis 2013 letztmalig zu
vergeben und dann wie oben beschrieben vorzugehen.
Im Vollzug dieses
Beschlusses wurde bereits bei der Ausschreibung des Umwelt- und
Naturschutzpreises für 2013/2014, der bislang auch die Bereiche Klima- und
Ressourcenschutz beinhaltet, vorsorglich darauf hingewiesen, dass derartige
Leistungen nicht prämiert werden können, da dies einer gesonderten
Preisverleihung vorbehalten bleibe.
Ausgestaltung des Preises für „Erneuerbare Energien
und Klimaschutz“:
Denkbar ist, den
Bereich des Ressourcen- und Klimaschutzes aus dem Umwelt- und Naturschutzpreis
herauszulösen und dem neuen Preis zuzuschlagen. Der Preis könnte dann vergeben
werden für besondere Maßnahmen und Leistungen im Bereich der erneuerbaren
Energien und des Klimaschutzes, die der Stadt Fürth zu Gute kommen, z.B.:
- Rationelle und regenerative
Energienutzung
- Regenerative Energieerzeugung
- Bildungsmaßnahmen für Kinder und
Jugendliche zum Klimaschutz
- Wertstoffgewinnung und Müllvermeidung
- Ressourceneffizienz
Die Maßnahmen und
Leistungen sollen über das durch Auflagen, Gesetze und Richtlinien Geforderte
hinausgehen, Vorbildcharakter haben und nachhaltig wirken.
Mögliche Nachteile:
Der Umwelt- und Naturschutzpreis
und der Preis für erneuerbare Energien und Klimaschutz würden (mehr noch als
bisher) eine gemeinsame Schnittmenge bilden. Eine ohne Rechtsgrund
vorgenommene großflächige Aufforstung könnte durchaus preiswürdig beim Umwelt-
und Naturschutzpreis sein, gleichzeitig wäre dies natürlich auch eine Maßnahme
zum Klimaschutz. Auch der fischfreundliche Umbau von Wasserkraftanlagen wäre
eine Maßnahme im Sinne des Umwelt- und Naturschutzpreises (Erhalt der
Fischfauna), gleichzeitig kann die Maßnahme aber auch beim Preis für
erneuerbare Energien und Klimaschutz eingereicht werden.
In der jüngeren
Vergangenheit war auch beim Umwelt- und Naturschutzpreis die Tendenz zu
verzeichnen, dass die Zahl der eingereichten Bewerbungen, welche die in der
Satzung formulierten Anforderungen erfüllen, erkennbar rückläufig war. Mit der
inhaltlichen Erweiterung des bisherigen Solarpreises zu Lasten des Umwelt- und
Naturschutzpreises dürften somit keine zusätzlichen Bewerbungen gewonnen
werden können, vielmehr wird es zu einer Verlagerung einiger Bewerbungen weg
vom Umwelt- und Naturschutzpreis hin zum Preis für erneuerbare Energien und
Klimaschutz kommen. Im besten Fall wird dies ein Nullsummenspiel, im
schlechtesten Fall leiden beide Preise unter dieser „Konkurrenzsituation“.
Lösungsansatz:
Einige Städte
versuchen dieser wohl auch dort zu beobachtenden Entwicklung auf andere Art
beizukommen. Die Stadt Nürnberg hat 2010 reagiert und den bis dahin vergebenen
„Umweltschutzpreis“ und den „Nachhaltigkeitspreis“ zu einem „Umweltpreis“
zusammengeführt. Auch z.B. die Städte Erlangen, Ingolstadt, Regensburg und die
Landeshauptstadt München verleihen Umweltpreise, bei welchen Maßnahmen zum
Umwelt- und zum Klimaschutz gleichermaßen prämiert werden können. Mit dieser
Möglichkeit würden mehr preiswürdige Bewerbungen eingereicht werden können;
zugleich würde man der „Zersplitterung“ der Preise im Umweltbereich Einhalt
gebieten. Mit einem „Umweltpreis“ würde eine echte Marke geschaffen, welcher
durch die Alleinstellung in der Stadt Fürth erhöhte Aufmerksamkeit zu Teil
würde. Die bisherigen Preisgelder von 3000 € bzw. 1500 € könnten
zusammengefasst werden, so dass auch dadurch eine Attraktivitätssteigerung des
Preises erreicht würde.
Umsetzung:
Gleich, ob eine
Auslobung getrennter Preise gemäß dem Beschluss des Ältestenrates oder eine
Zusammenfassung der bisherigen Preise geplant ist, erforderlich wäre in beiden
Fällen eine Anpassung der Preissatzungen bzw. der Erlass einer neuen Satzung.
Die Verwaltung wird, abhängig von dem in der Sitzung gefassten Beschluss, den
Erlass bzw. die Änderung der Satzungen vorbereiten und über den Umweltausschuss
dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorlegen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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