Betreff
Bericht zur Erd- und Bauschuttdeponie Burgfarrnbach
Vorlage
Abf/058/2015
Art
Beschlussvorlage - AL

Vom Bericht über die Erd- und Bauschuttdeponie wird Kenntnis genommen.


Aktuelle Situation

Die DK0 (Erd- und Bauschutt-) Deponie der Stadt Fürth im Stadtwald ist seit 1984 in Betrieb. Die damalige Planung sah eine Betriebszeit von ca. 25 - 30 Jahren vor.

Auf der Erddeponie werden momentan sauberer Erdaushub, leicht verunreinigter Aushub (Analysewerte DK0 sind einzuhalten oder Zustimmung der Genehmigungsbehörde OA- Stadt Fürth ist einzuholen) sowie nicht verwertbarer Bauschutt angenommen. Asbest- und Gipsabfälle dürfen nicht mehr auf einer DK0 Deponie angenommen werden. Diese werden aufgrund der Zweckvereinbarung mit der Stadt Nürnberg auf der Deponie Süd Nürnberg (DKII) angenommen. Für Gipsabfälle hat sich zudem ein Verwertungsmarkt von privaten Entsorgern (Veolia, Grüne Engel etc) gebildet.

Die Gebühr für Erdaushub beträgt 4,45 €/t und für Bauschutt werden 19,90 €/t berechnet.

 

Die aktuelle Vermessung vom Oktober 2014 (Anlage 1 Vermessungsplan) geht von einem noch vorhandenen Einbauvolumen von 133.300 m³ aus. In den ersten 10 Monaten des Jahres 2014 wurden 7.199 m³  bzw. 6.931 t Bauschutt und  36.054 m³ bzw. 64.800 t Erdaushub eingebaut. Im gesamten Jahr betrug die angenommene Bauschuttmenge 7.687 t. Als Erdaushub wurden 72.500 t angeliefert.

Die Restlaufzeit der Erddeponie liegt bei Zugrundelegung der aktuellen Anliefermengen bei  15 Monaten bis voraussichtlich  März 2016. Der für die Ablagerung von Bauschutt vorgesehene Bereich ist allerdings kurzfristig bereits verfüllt.

 

Nach Art 3 Abs. 6 des Bay. Abfallwirtschaftsgesetzes haben entsorgungspflichtige Körperschaften Anlagen zur Verwertung und zur Beseitigung von Abfällen nach dem Stand der Technik zu errichten, zu betreiben und entsprechend zu überwachen.

Nach Art 4 Abs. 2 haben die entsorgungspflichtigen Körperschaften Anlagen zu errichten und zu betreiben, in denen die nach Ausschöpfung der Vermeidungs-, Wiederverwendungs- und Verwertungsmöglichkeiten verbleibenden Abfälle so zu behandeln sind, dass sie umweltverträglich beseitigt werden können. Nach Abs. 3 ist allerdings nur eine Deponie der Klasse II (Hausmülldeponie) verfügbar zu halten.

 

Bis auf den Landkreis Fürth haben auch die umliegenden Gemeinden keine eigene Deponie der Klasse 0. Bürger können dort Kleinmengen über die Wertstoffhöfe entsorgen. Größere Mengen müssen über Fachfirmen einer Verwertung zugeführt werden.

Als ehemaliges Verbandsmitglied des ZAR (Zweckverband Abfallentsorgung Rangau), hat die Stadt Fürth eine Zweckvereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Abfallwirtschaft mit der Stadt Nürnberg. Die Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit bei der Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen und Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen. Dabei sind für die Deponierung in der Regel nichtbrennbare, mineralische Abfälle zur Beseitigung vorgesehen. Die nichtbrennbaren Abfälle die auf der Erd- und Bauschuttdeponie angenommen werden, sind von der Zweckvereinbarung bisher ausgenommen.

Die Vorhaltung einer Deponie der Klasse II wird für die Stadt Fürth dahingehend erfüllt. Aufgrund dieser Konstellation muss die Stadt Fürth keine eigene neue Deponie errichten.

 

Auf eine Anfrage beim Landkreis Fürth, ob eine gemeinsame Zusammenarbeit im Bereich der Erdaushub- und Bauschuttentsorgung über die Landkreisdeponien Leichendorf und Horbach gewünscht sei, teilte das Landratsamt mit, dass auch dort nur noch Kapazitäten für ca. 5 Jahre vorhanden sind. Eine Zusammenarbeit ist daher nicht möglich.

 

Es besteht die Möglichkeit die Zweckvereinbarung mit der Stadt Nürnberg auf Erdaushub und Bauschutt auszuweiten. Um das Deponievolumen zu sparen erhebt die Stadt Nürnberg allerdings sehr hohe Annahmegebühren (121 €/t bzw. 147 €/t). Die Stadt Nürnberg selbst verweist auf ortsnahe Verwerter zur Bauschutt- und Erdaushubverwertung.

 

Künftige Entsorgung von Bauschutt

Entsprechend § 8 Gewerbeabfallverordnung haben Erzeuger und Besitzer von Bau- und Abbruchabfällen diese getrennt zu halten und einer Verwertung zuzuführen.

Bauschutt wird bereits zu einem großen Teil einer Verwertung zugeführt. Auf der Deponie Burgfarrnbach haben in den letzten Jahren nur noch kleine Firmen und Bürger aus dem Stadtgebiet ihren Bauschutt angeliefert. Der Ablagerungsbereich für Bauschutt ist jetzt bereits soweit verfüllt, dass ab Februar 2015 keine Anlieferungen von Gewerbekunden mehr angenommen werden können.

Kleinmengen Bauschutt von Fürther Bürgern wird an den Recyclinghöfen auch in Zukunft angenommen. Das Amt für Abfallwirtschaft schreibt hierzu die Verwertungsleistung für gemischten Bauschutt derzeit aus. Gewerbebetriebe und größere Mengen von Bürgern müssen direkt bei Verwertern angeliefert werden. Im Großraum stehen hierfür z.B. die Firmen

Sand Rau  Boxdorfer Str. 8 B, 90765 Fürth;

Veolia  Hafenstr. 119, 90768 Fürth;

Sand Barthel Bronnamberger Weg 1, 90513 Zirndorf;

Fa. Grüne Engel (Durmin)  Antwerpener Str. 19, 90451 Nürnberg 

zur Verfügung.

 

Künftige Entsorgung von Erdaushub

Nach Verfüllung der Erddeponie in Burgfarrnbach in 2016 wird für die Entsorgung/Verwertung von Aushub eine Lösung wie in den Nachbarkommunen angestrebt. Wie beim Bauschutt sollen die Firmen das Erdmaterial über Privatfirmen einer Verwertung  (Auffüllungen, Lärmschutzwälle etc.) zuführen. Bei größeren Baumaßnahmen ist das in der Vergangenheit auch schon praktiziert worden (z.B. neue Mitte, Tucher Areal).  

 

 

Rekultivierung

Gemäß Genehmigungsbescheid zum Betrieb der Erddeponie muss die Deponie nach ihrer Verfüllung rekultiviert werden. Hierzu wird die momentan vorhandene Auffahrtsstraße zurückgebaut. Es werden neue Wanderwege angelegt und ein Anschluss an vorhandene Wege des Stadtwaldes hergestellt.

Gegebenenfalls wird auch die Anlegung einer Mountainbikestrecke in Betracht kommen; darüber aber ist in einem gesonderten Verfahren zu entscheiden.

 Anschließend erfolgt die Wiederaufforstung. In einigen Bereichen wurden durch die Stadtförsterei bereits Pflanzungen vorgenommen. Nach Abschluss der Rekultivierung kann der Bereich wieder in den Stadtwald integriert werden.

(siehe hierzu Anlage 2 Rekultivierungsplan)

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Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Rekultivierungsplan 2012

Vermessungsplan 2014