Betreff
Neuer Wochenmarkt Fürth: Grundsatz-Beschluss
Vorlage
Rf. VI/013/2015
Art
Beschlussvorlage - R

Der Wirtschafts- und Grundstückausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt:

 

1.

Absolute Priorität für einen neuen Wochenmarkt ist ein fester Standort.

 

2.

Der neue Wochenmarkt soll sich an dem Attraktivierungskonzpet (Variante B der Standort- und Konzeptanalyse S & K) orientieren. Dies bedeutet eine Anzahl der Stände von ca. 15 bis 25.

 

3.

Die jeweiligen Standgrößen reichen von 5 bis 40 qm; anzustreben ist eine durchschnittliche Standgröße von 25 bis 30 qm.

 

4.

Näher zu prüfende Standortvorschläge für den Wochenmarkt sind

a)    Konrad-Adenaueranlage

b)    Bahnhofsplatz

 

5.

Der Marktbetrieb sollte (mindestens mehrheitlich) in städtischer Hand verbleiben.

 

6.

Der Bau- bzw. Infrastrukturmaßnahmen für einen neuen Wochenmarkt sollen in städtischer Verantwortung erfolgen.

 

7.

Zur weiteren Konkretisierung soll eine Machbarkeitsstudie erstellt werden.

 

 


Der Fürther Wochenmarkt führt schon seit Jahren ein Nomadenleben und musste immer wieder von seinem eigentlichen Standort an der Fürther Freiheit auf den Bahnhofsplatz zum Paradiesbrunnen oder an den Straßenrand der Rudolf-Breitscheid-Straße ausweichen. Dieser Umstand sorgt sowohl bei den Markthändlern als auch bei der Bevölkerung und dem örtlichen Einzelhandel für Unmut und Unzufriedenheit. In dieser Konstellation kann ein Wochenmarkt nur eingeschränkt funktionieren und kaum positive Effekte für die Innenstadt erzielen. Die Suche nach einem festen Standort hat daher erste Priorität!

Konsens im Stadtrat war allerdings, die Suche nach einem adäquaten Standort erst nach Fertigstellung der „Neuen Mitte“ abzuschließen. Als Interimslösung war die Verlegung des Marktes auf den Bahnhofsplatz sicher die sinnvollste Lösung.

Nachdem die Eröffnung der Neuen Mitte – BA I sowie des Hornschuch-Centers bereits (im März) kurz bevorsteht und auch die Fertigstellung der Neuen Mitte – BA II (im Herbst) in Sichtweite ist, gilt es nun die Weichenstellungen für den neuen Wochenmarkt vorzunehmen.

Es soll dabei nicht nur darum gehen, den Fürther Wochenmarkt an einen neuen, festen Standort zu verlegen, sondern es soll ein neuer Markt mit einem innovativen Konzept an einem geeigneten Standort realisiert werden.

Vor diesem Hintergrund wurde die Fa. Standort & Kommune beauftragt, eine Standort- und Konzeptanalyse (s. Anlage) zu erstellen. Zielsetzung war eine Potenzialanalyse für einen neuen Wochenmarkt mit alternativen Handlungsempfehlungen zu erstellen. Aufgabenstellung war aber nicht ein detailliertes Marktkonzept für einen bestimmten Standort zu erarbeiten. Dies soll erst nach einer Grundsatzentscheidung im Stadtrat im Rahmen einer Machbarkeitsstudie erfolgen.

 

 

Die Empfehlungen des Wirtschaftsreferates für einen solchen Grundsatzbeschluss lauten:

 

1.

Absolute Priorität für einen neuen Wochenmarkt ist ein fester Standort. Eine temporäre Verlegung von mehreren Wochen schadet dem Markt enorm und ist u.E. ein Ausschlusskriterium. Unter dieser Prämisse sind die angedachten Standorte „Fürther Freiheit“ und „entlang der Konrad-Adenauer-Anlage“ auszuscheiden.

 

2.

Der neue Wochenmarkt sollte sich an dem Attraktivierungskonzept orientieren. Die bisherige, alleinige Ausrichtung auf Nahversorgung wird durch die neu hinzukommenden Angebote von EDEKA und REWE nicht mehr zukunftsgerecht sein. Eine größere Anzahl der Stände (15 – 25), ein verbessertes quantitatives und qualitatives Angebot (Lebensmittel, regionale Spezialitäten, Gastronomie/Imbiss) sowie die Ausbildung eines echten Marktcharakters sind dabei unabdingbar.

 

3.

Die Größe und Ausgestaltung der Stände kann im jetzigen Stadium noch nicht endgültig festgelegt werden. Denkbar sind Standgrößen von 5 bis 40 qm; anzustreben ist eine durchschnittliche Standgröße von 25 bis 30 qm. Zur Gestaltung der Marktstände wäre eine Einbeziehung der Hochschule für angewandte Wissenschaften Nürnberg denkbar.

 

 

 

4.

Aufgrund der o.g. Prämissen reduzieren sich die Standortvorschläge auf

 

a) Konrad-Adenauer-Anlage (KAA) mit Öffnung zur Rudolf-Breitscheid-Straße

Dabei sind die im WGA vom 17.11.2014 beschlossenen Eckpunkte zur berücksichtigen:

  • Erhalt der Bäume
  • KAA wird nicht abgesperrt
  • genügend Bänke
  • Standplatzgebühren nicht zu hoch
  • Der Boden wird nicht versiegelt
  • Fontänenanlage soll weitgehend in bisheriger Form erhalten bleiben

 

b) Bahnhofsplatz mit seitlichen Flächen Ost + West

  • Berücksichtigung der sicherheitsrelevanten Belange wegen U-Bahn (Notausstieg, Entlüftung) etc.
  • Verkehrssicherheit
  • Freihaltung des Centauren-Brunnens

 

5.

Der Marktbetrieb sollte (mindestens mehrheitlich) in städtischer Hand verbleiben. Ein neuer Wochenmarkt wird sicherlich ein optimiertes Management und Marketing benötigen. Dies muss mit einer angepassten Satzung ebenso einhergehen wie mit einem dauerhaft verbesserten Erscheinungsbild. Bei der angestrebten Attraktivierungsvariante ist dies u.E. vom Marktamt (Markt- und Veranstaltungsservice) leistbar.

 

6.

Eine seriöse Aussage zur Finanzierung ist derzeit nicht möglich. Der Bau bzw. die Infrastrukturmaßnahmen sollten analog 5.in städtischer Verantwortung erfolgen. Eine mögliche externe finanzielle Beteiligung aus der Bürgschaft und der heimischen Wirtschaft ist zu prüfen.

 

7.

Zur weiteren Konkretisierung der vorherigen Prämissen sollte eine Machbarkeitsstudie erstellt werden Dazu sollte ein verwaltungsinterner Expertenkreis, ergänzt durch externen Sachverstand, gebildet werden. Dieser sollte bis spätestens Herbst 2015 umsetzungsfähige Ergebnisse präsentieren.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

     noch nicht beziffferbar   

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Standort- und Konzeptanalyse der Fa. Standort & Kommune