Betreff
Kirchweihnutzung Willy-Brandt-Anlage
Vorlage
GrfA/042/2015
Art
Beschlussvorlage - AL

Die Willy-Brandt-Anlage wird ab dem Jahr 2015 von jeglicher Kirchweihnutzung, insbesondere dem Aufstellen von Schaustellerfahrzeugen, Wohnwagen, etc., freigehalten.


Die Willy-Brandt-Anlage ist eine zentrale, innerstädtische Parkanlage im Geltungsbereich der städtischen Grünanlagensatzung. Demnach bietet sie wohnungsnahe Erholungs-, Spiel- und Freizeiträume, gestaltet das Ortsbild und fördert den Naturhaushalt und das Stadtklima.

In den zurückliegenden Jahren wurde die Parkanlage während der Kirchweih verstärkt als Abstellfläche für Schaustellerfahrzeuge, Wohnwagen und technisches Gerät genutzt.
Die Eingriffe führten insbesondere durch die wiederholte Bodenverdichtung zu nicht unerheblichen Schädigungen der Bodenstruktur, der Grünstrukturen und des Baumbestandes.
Ab dem Jahr 2015 soll die Parkanlage von jeglicher Kirchweihnutzung freigehalten und vor derartigen Eingriffen geschützt werden. Dieser Vorschlag ergeht im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsreferat.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1. Lageplan