Die Willy-Brandt-Anlage wird ab dem Jahr 2015 von jeglicher Kirchweihnutzung, insbesondere dem Aufstellen von Schaustellerfahrzeugen, Wohnwagen, etc., freigehalten.
Die Willy-Brandt-Anlage ist eine zentrale, innerstädtische Parkanlage im Geltungsbereich der städtischen Grünanlagensatzung. Demnach bietet sie wohnungsnahe Erholungs-, Spiel- und Freizeiträume, gestaltet das Ortsbild und fördert den Naturhaushalt und das Stadtklima.
In den zurückliegenden Jahren wurde die Parkanlage während
der Kirchweih verstärkt als Abstellfläche für Schaustellerfahrzeuge, Wohnwagen
und technisches Gerät genutzt.
Die Eingriffe führten insbesondere durch die wiederholte Bodenverdichtung zu
nicht unerheblichen Schädigungen der Bodenstruktur, der Grünstrukturen und des
Baumbestandes.
Ab dem Jahr 2015 soll die Parkanlage von jeglicher Kirchweihnutzung
freigehalten und vor derartigen Eingriffen geschützt werden. Dieser Vorschlag
ergeht im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsreferat.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1. Lageplan