Betreff
Mediation Gustavstraße II, Sachverhaltsergänzung
Vorlage
Rf. III/046/2015
Art
Beschlussvorlage - R

1. Der Stadtrat nimmt die Ablehnung der Mediationsvereinbarung durch die weiteren Kläger und Klägerinnen zur Kenntnis.

Er entscheidet daher derzeit nicht über ihre Annahme.

2. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, der Anregung des Verwaltungsgerichts Ansbach zu folgen und die Überleitung der dort anhängigen Veranstaltungs-Streitverfahren in die Mediation zu beantragen. Dabei soll eine vergleichsweise Lösung auch für den Waagplatz angestrebt werden.

3.Über eine Zustimmung zur VGH-Mediation ebenso wie über das Ergebnis der neuen Mediation soll dann gemeinsam vom Stadtrat entschieden werden.

 

 


Bezug wird genommen auf die Vorlage zum Thema Gustavstraße – Mediation, zur Sitzung des Stadtrates vom 28.01.2015 (OA/1312/2015).

 

Unter Ziff. 4 II. der Mediationsvereinbarung verpflichtete sich der Kläger, sich dafür einzusetzen, dass die weiteren Betroffenen und weitere Kläger sich dieser Vereinbarung anschließen sollten, um für die Stadt Rechtssicherheit zu schaffen.

 

Mittlerweile gingen von den vier weiteren Klägern Schriftsätze beim Bayerischen Verwaltungsgericht ein, die im Wesentlichen alle die Meditationsvereinbarung ablehnten und um Weiterführung ihrer streitigen Verfahren ersuchten. Es handelt sich um die Streitgegenstände

-           Grafflmarkt Frühjahr 2014

-           Derbybewirtung August 2014

-           Weinfest 2014

-           Grafflmarkt September 2014

 

Die vierte Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichtes Ansbach gab folgende Anregungen:

1.         „Da die Mediationsvereinbarung zwischen der Stadt Fürth und Herrn Sch. vom Dezember 2014 nicht die Situation am Waagplatz regelt, wird von Seiten des Gerichts ein Mediationsverfahren, den Waagplatz betreffend, hiermit angeregt.“

 

Die Beteiligten sollen bis 29.01.2015 erklären, ob sie hiermit einverstanden sind.

 

Gleichfalls wird eine Mediation angeregt zum Streitgegenstand Grafflmarkt eines Klägers aus der Gustavstraße, ob er bezüglich Grafflmarkt für 2014 ebenfalls mit einer Mediation einverstanden wäre.

 

2.         Diesem Kläger gab das Gericht folgenden interessanten Hinweis:

„Sehr geehrter Herr B,

in Anbetracht der Bedeutung der beim Verwaltungsgerichtshof gefundenen Mediationsregelung als einen Kompromiss für den auch die Stadt erhebliche, von ihren bisherigen Rechtspositionen abweichende Zugeständnisse gemacht hat, sollte von Ihrer Seite nochmals erwogen werden, ob ein Rechtsstreit wegen einer erledigten Veranstaltung durchgeführt werden soll. In Anbetracht der bei der Mediation vereinbarten Einschränkungen für andere Veranstaltungen sollte einer Bewährung der gefundenen Mediationsvereinbarung in der Praxis nicht vorgegriffen werden…“

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem vom Verwaltungsgericht angeregten Mediationsverfahren zuzustimmen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: