Betreff
Inaussichtstellung Stellplatzablöse für 7 Kfz-Stellplätze, Kurgartenstraße, Vorbescheid für Errichtung eines Wohnhauses
Vorlage
GWF/137/2015
Aktenzeichen
2014/0042/602/VB/S
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Bau- und Werkausschuss stellt die Ablöse von der Stellplatzverpflichtung für sieben Kfz-Stellplätze, in einem späteren Bauantragsverfahren in Aussicht.

 


Die Antragsstellerin beantragt im Rahmen eines Vorbescheids den Neubau von Micro-Appartements mit insgesamt 16 Wohneinheiten. Von den Stellplätzen im Bestand (Garagen), müssen 10 Garagen abgerissen werden. Für diese werden 10 Ersatzstellplätze errichtet, sowie neun weitere Stellplätze für den Neubau. Beim Neubau von insgesamt 16 Wohneinheiten (<120 m²) sind nach der Stellplatzsatzung weitere sieben Stellplätze nachzuweisen.
Aufgrund der Grundstückssituierung und dem vorhandenen Baumbestand können diese sieben Stellplätze nicht auf dem zukünftigen Baugrundstück geschaffen werden.

Die Antragsstellerin bittet daher – im Rahmen des Vorbescheidsverfahrens – darum, die insgesamt sieben Stellplätze in einem späteren Bauantragsverfahren ablösen zu dürfen.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan