Der Bau- und Werkausschuss stellt die Ablöse von der Stellplatzverpflichtung für sieben Kfz-Stellplätze, in einem späteren Bauantragsverfahren in Aussicht.
Die Antragsstellerin beantragt im Rahmen eines Vorbescheids
den Neubau von Micro-Appartements mit insgesamt 16 Wohneinheiten. Von den
Stellplätzen im Bestand (Garagen), müssen 10 Garagen abgerissen werden. Für
diese werden 10 Ersatzstellplätze errichtet, sowie neun weitere Stellplätze für
den Neubau. Beim Neubau von insgesamt 16 Wohneinheiten (<120 m²) sind nach
der Stellplatzsatzung weitere sieben Stellplätze nachzuweisen.
Aufgrund der Grundstückssituierung und dem vorhandenen Baumbestand können diese
sieben Stellplätze nicht auf dem zukünftigen Baugrundstück geschaffen werden.
Die Antragsstellerin bittet daher – im Rahmen des Vorbescheidsverfahrens –
darum, die insgesamt sieben Stellplätze in einem späteren Bauantragsverfahren
ablösen zu dürfen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan