Betreff
Stellenplan Rf. III / ABK; Prüfung des Stellenbedarfs im Einsatzdienst der Feuerwehr
Vorlage
OrgA/062/2015
Art
Beschlussvorlage - SB

Vom Besprechungsergebnis zwischen den Referaten II und III, ABK, Personalrat, OrgA und PA wird zustimmend Kenntnis genommen:

Zusätzlich zu den vom Stadtrat bereits beschlossenen drei Planstellen zum 01.10.2016 wird als Sofortmaßnahme zur Verbesserung der ggw. Personalknappheit ein bereits ausgebildeter Feuerwehrmann als Springer eingestellt. Die Schaffung weiterer Stellen ist abhängig vom Ergebnis einer erneuten Bedarfsprüfung, die im Januar 2016 durchgeführt wird.


Zum Stellenplan 2015 beantragte Rf. III / ABK die Neuschaffung von sechs (Vollzeit-)Stellen „Einsatzdienst“, BGr A 7 / A 8 ab dem 01.10.2016.

Der Stadtrat beschloss am 02.12.2014 auf Empfehlung der Sondersitzung des Personal- und Organisationsausschusses am 14.11.2014 die Schaffung von drei Stellen zum 01.10.2016 (Einstellung der entsprechenden Nachwuchskräfte zum 01.10.2015), die Schaffung drei weiterer Planstellen ab 01.10.2018 wurde in Aussicht gestellt.

Zu den Haushaltsberatungen am 02.12.2014 wurde entschieden, dass über die Schaffung weiterer drei Stellen zum 01.10.2017 (Kompromissvorschlag von Dr. Au) im Personal- und Organisationsausschuss im Frühjahr 2015 nach einer Besprechung zwischen Personalreferat und Feuerwehr noch einmal beraten wird.

 

Eine gemeinsame Besprechung zwischen Ref. II, Ref. III, PA, OrgA, ABK und PR-ABK führte zu folgendem Ergebnis:

 

1.  Die Stellenbedarfsberechnung erfolgt nach dem vom OrgA verwendeten Personalfaktor.

2.  Nachdem der Personalbedarf auch von variablen Faktoren abhängt (Krankheits- und Fortbildungszeiten) soll künftig im Januar jeden Jahres eine Bedarfsberechnung anhand der aktuellen Zahlen erfolgen. Das Berechnungsschema wurde in einem geeinten Protokoll festgehalten.

 

3.  Als Sofortmaßnahme zur Verbesserung der ggw. Personalknappheit wird ein bereits ausgebildeter Feuerwehrmann als Springer eingestellt.

 

Im Übrigen wurde vom ABK mitgeteilt, dass die Planstelle eines lange Zeit erkrankten Mitarbeiters zum 01.01.2015 neu besetzt wurde. Durch diese Maßnahme sollten sich die zuletzt sehr hohen Krankheitszeiten innerhalb des ABK deutlich reduzieren und es stehen – auch aufgrund des einzustellenden Springers - de facto einfach mehr Feuerwehrleute zur Verfügung.

Die Wachdienstverstärkung ist künftig nur noch in der eigenen Schicht möglich. Sie dient nicht dazu, nötige Stellenschaffungen zu verhindern, da der Personalbedarf nun jährlich nachgerechnet wird.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

66.300 € p.a.

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: