Betreff
Stellenplan Rf. V/GWF/BaF; Entwicklung der Einnahmen bei den Verwaltungsgebühren der Bauaufsicht
Vorlage
OrgA/063/2015
Art
Beschlussvorlage - SB

Von der Entwicklung der Einnahmen bei den Verwaltungsgebühren der Bauaufsicht in den Jahren 2013 und 2014 wird Kenntnis genommen.

 

Ein erneuter Bericht erfolgt im 1. Halbjahr 2016, sobald die Zahlen für das Gesamtjahr 2015 vorliegen.


Mit Stadtratsbeschluss vom 24.07.2013 wurde im Rf. V/GWF/Bauaufsicht die Vollzeit-Stelle 65638, Sachbearbeitung Baugenehmigungsverfahren, BGr A 10, neu geschaffen. Dabei wurde festgelegt, dass dem Personal- und Organisationsausschuss im 2. Halbjahr 2014 über die Entwicklung der Einnahmen bei den Verwaltungsgebühren der Bauaufsicht berichtet werden soll.

 

Für eine sachgerechte Berichterstattung wurden seitens OrgA noch die vollständigen Zahlen für das Jahr 2014 abgewartet.

 

Der Stellenschaffung im Juli 2013 lagen folgende Werte zu Grunde:

 

Jahr

Rechnungsergebnis

2008

367.321,60 €

2009

365.354,94 €

2010

500.712,85 €

2011

384.088,26 €

2012

788.340,67 €

 




Nach der Stellenschaffung ergibt sich folgendes Bild:

 

Jahr

Rechnungsergebnis

2013

754.772,58 €

2014

403.657,32 €

 

 

Das hohe Niveau von 2012 konnte also im Jahr 2013 noch beibehalten werden. Von 2013 auf 2014 ist es aber zu einem deutlichen Rückgang bei den Gebühreneinnahmen gekommen.

 

Allerdings ist dies nicht durch einen starken Rückgang der Antragszahlen begründet

 

(2013: insgesamt 1.683 Vorgänge, davon 89 Baugenehmigungen, 483 vereinfachte Genehmigungsverfahren, 17 Genehmigungsfreistellungen sowie 59 Vorbescheide;

2014: insgesamt 1.617 Vorgänge, davon 72 Baugenehmigungen, 463 vereinfachte Genehmigungsverfahren, 8 Genehmigungsfreistellungen sowie 54 Vorbescheide),

 

sondern dadurch bedingt, dass in den Jahren 2012 und 2013 Bauanträge für gewerbliche Großprojekte (z.B. Möbel Höffner, Neue Mitte) abgerechnet wurden, die mit sehr hohen Gebühreneinnahmen verbunden waren.

 

Das Bild bei den Einnahmen 2014 wird auch dadurch etwas verfälscht, dass von den gesamten Gebühreneinnahmen ein „Gebührenanteil StEF“ abgezogen wird, der sich an den Einnahmen des Vorjahres orientiert, so dass im Jahr 2014 wg. der hohen Einnahmen in 2013 ein besonders hoher Betrag von 210.000 € als „Gebührenanteil StEF“ in Abzug kam.

 

Die weitere Entwicklung der Gebühreneinnahmen sollte abgewartet werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: