Für Finanz- und
Verwaltungsausschuss am 22.04.2015:
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss nimmt die Neukalkulation der Anliefergebühren für die Deponie Burgfarrnbach zur Kenntnis. Er befürwortet die Erhöhung der Anliefergebühren für Erdaushub von 4,45 €/t auf 7,35 €/t und empfiehlt dem Stadtrat die entsprechenden Satzungsänderungen zu beschließen.
Für Stadtrat am 22.04.2015:
Der Stadtrat nimmt die Neukalkulation der Anliefergebühren für die Deponie Burgfarrnbach zur Kenntnis. Er beschließt mit Wirkung vom 01. Juni 2015 die beiliegende Satzung zur Änderung
der Satzung für die Erhebung von Gebühren für Leistungen der städtischen Abfallwirtschaft sowie die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die städtische Abfallwirtschaft – Abfallwirtschaftssatzung.
Seit 01.02.2012 gelten an der Erd-
und Bauschuttdeponie folgende Gebührensätze:
Erdaushub: 4,45 €/to
Bauschutt: 19,90 €/to
1. Betriebswirtschaftliche Analyse
1.1 Kosten, Erlöse und Anliefermengen 2012-2014
Die nachfolgende Tabelle enthält
zusammengefasst alle Kosten und Erlöse der letzten 3 Jahre.
Kostenart |
Rechnungsergebnis |
Rechnungsergebnis |
Rechnungsergebnis |
|
€ |
€ |
€ |
|
|
|
|
Gesamterlöse |
462.325 |
542.084 |
514.009 |
|
|
|
|
Personalkosten |
262.799 |
260.718 |
295.535 |
Sachkosten |
151.495 |
128.054 |
177.900 |
Kalkulatorische Kosten |
81.293 |
74.982 |
74.147 |
|
|
|
|
Gesamtkosten |
495.588 |
463.754 |
547.582 |
|
|
|
|
Über-/Unterdeckung |
-33.263 |
78.330 |
- 33.573 |
Die Beträge aus der Überdeckung
werden jährlich der Nachsorgerücklage zugeführt. Unterdeckungen werden der
Nachsorgerücklage entnommen.
Die nachfolgende Tabelle enthält
die angelieferten Tonnagemengen an der Erd- und Bauschuttdeponie der letzten 3
Jahre:
Jahr |
Bauschutt |
Erdaushub |
Jahressumme |
|
|
|
|
2012 |
6.901 |
71.396 |
78.298 |
|
|
|
|
2013 |
7.448 |
104.666 |
112.114 |
|
|
|
|
2014 |
7.687 |
72.500 |
80.187 |
1.2 Haushaltsjahr 2014
Das Rechnungsergebnis
für das Haushaltsjahr 2014 ergab eine Unterdeckung von
- 33.573 €.
1.3 Entwicklung der Nachsorgerücklage
In den vergangenen
Kalkulationszeiträumen führten positive Betriebsergebnisse (Überdeckungen)
einschließlich der Zinserträge aus dem angesparten Guthaben zu einer stetigen
Zunahme der Nachsorgerücklage. Jedoch wurden in 2012 und 2014 negative
Betriebsergebnisse erwirtschaftet, die die Nachsorgerücklage entsprechend
reduzierten. Zum 31.12.2014 betrug der Rücklagenbestand 2.231.778,60 €.
Stand 31.12.2013: 2.246.400,44
€
abzgl. Unterdeckung 2014:
33.573,13 €
zzgl. Zinsen 2014: 18.951,29 €
Rücklagenbestand 31.12.2014 2.231.778,60 €
1.4 Nutzungsdauer der Deponie
Die aktuelle Vermessung vom Oktober
2014 geht von einem noch vorhandenen Einbauvolumen für Erdaushub von 133.300 m³
aus. In den ersten 10 Monaten des Jahres 2014 wurden 7.199 m³ bzw. 6.931 t
Bauschutt und 36.054 m³ bzw. 64.800 t
Erdaushub eingebaut. Im gesamten Jahr betrug die angenommene Bauschuttmenge
7.687 t. Als Erdaushub wurden 72.500 t angeliefert.
Die Restlaufzeit der Erddeponie
liegt bei Zugrundelegung der aktuellen Anliefermengen bei voraussichtlich Mitte
/ Ende 2017. Der für die Ablagerung von Bauschutt vorgesehene Bereich ist
allerdings kurzfristig bereits verfüllt.
1.5 Geplante Kosten in der Nachsorgephase
Als Nachsorgekosten werden Mittel
i. H. v. 1,5 Mio. €, für Rekultivierung und Rückbau werden Mittel i.H.v. 1,08
Mio. € eingeplant, wie z.B.:
- Erstbepflanzung
- Pflegemaßnahmen der
Erstbepflanzung
- Herstellung von Wander- und
Forstwegen
- Erstellung Parkplatz
- Rückbau der Betriebsgebäude,
Betriebsstraßen, Zaunanlage
In der Nachsorgephase werden daher
insgesamt 2,58 Mio. € benötigt.
2. Neue Gebührenbedarfsberechnung
2.1 Gebührenzeitraum
Der neue Kalkulationszeitraum geht
vom 01.06.2015 bis 30.09.2017.
2.2 Zielsetzungen der Gebührenkalkulation
- Bildung ausreichender Rücklagen
für Kosten der Stilllegung und Nachsorge
- Aufrechterhaltung einer
kostengünstigen Anliefermöglichkeit
3. Ermittlung des Gebührenbedarfs
Der für den gesamten
Gebührenzeitraum unter Ziffer 3.1 ermittelte Gebührenbedarf beträgt 1.469.436 €. Dieser ist gemäß Kostenträgerrechnung
auf die einzelne Leistung (=angelieferte Tonnage) zu verteilen, um den
Gebührensatz pro Tonne zu ermitteln.
Da künftig kein Bauschutt, sondern
nur noch Erdaushub angeliefert werden kann, ist auch nur noch dieser zu
berücksichtigen.
3.1 Ansatzfähige Kosten und Erlöse (Kostenartenrechnung)
Auf folgende Unterlagen wurde bei
der Ermittlung des Gebührenbedarfs zurückgegriffen:
- Rechnungsergebnisse
2012-2014
- Haushaltsplan
und Prognose 2015-2017
- Bayerisches Landesamt
für Statistik und Datenverwaltung Verbraucherpreisindex für Bayern
- Fortschreibung
der Vermögensrechnung
- Anlagenachweis
- Vermessungsplan,
Ingenieurbüro für Tiefbau Wagner GmbH
Für den Kalkulationszeitraum werden
folgende Kosten und Erlöse prognostiziert:
Kostenart |
Prognose (7/12 ab 01.06.) |
Prognose |
Prognose (9/12 bis 30.09.) |
Summe |
|
€ |
€ |
€ |
|
|
|
|
|
|
Personalkosten |
170.042 |
298.788 |
229.693 |
698.522 |
Sachkosten |
92.896 |
160.524 |
121.356 |
374.776 |
Kalkulatorische Kosten |
41.317 |
28.600 |
0 |
69.917 |
Nachsorgekosten |
108.740 |
108.740 |
108.740 |
326.221 |
|
|
|
|
|
Gesamtkosten |
412.995 |
596.652 |
459.789 |
1.469.436 |
3.2 Erläuterungen
zu Personalkosten
Kalkulationsgrundlage ist die
Prognose für 2015. Für die Folgejahre wurde mit einer jeweils 2,5 %igen
Erhöhung gerechnet.
zu Sachkosten
Kalkulationsgrundlage ist die
Prognose 2015. Für die Folgejahre wurde mit einer jeweils 0,8 %igen Erhöhung
gerechnet. Richtwert ist der Verbraucherpreisindex für Bayern.
zu Kalkulatorischen Kosten
Die Ermittlung der kalkulatorischen
Kosten erfolgte auf der Grundlage des vorhandenen Anlagenachweises.
zu Nachsorgekosten
In der Gebührenerhebung müssen die
geschätzten Kosten für die Stilllegung und die Nachsorge für einen Zeitraum von
mindestens 30 Jahren mit berücksichtigt werden. Bei den geschätzten 2,58 Mio €
die benötigt werden, sind bereits 2.231.779 Mio € in der Sonderrücklage
angespart worden. Unter Berücksichtigung weiterer Zinszuführungen bis zum Ende
der Laufzeit (Mitte/Ende 2017) i. H.v. jährlich rund 8.000 € aus dem
angesparten Rücklagenbestand, sind noch folgende Mittel in den nächsten Jahren
anzusparen.
Finanzierungslücke 348.221
€
abzgl. geplanter Zinszuführungen
22.000 €
Gebührenbedarf für Nachsorgekosten 326.221 €
Im Kalkulationszeitraum sind noch
326.221 € an Kosten für Stilllegung und Nachsorge anzusetzen.
3.3 Anliefermengen
Im
Kalkulationszeitraum ist noch eine Restanliefermenge von 200.000 to möglich.
3.4
Überprüfung der momentan geltenden Anliefergebühren
200.000 to * 4,45 €/t = 890.000 € (Einnahmen aus Erdaushub)
Die prognostizierten Gesamteinnahmen
im Kalkulationszeitraum belaufen sich auf 890.000 €. Im Vergleich zum
ermittelten Gebührenbedarf i. H. v. 1.469.436 € ist
bei Beibehaltung der momentanen Gebührensätze mit einer Unterdeckung i. H.
v. 579.436 € zu rechnen.
3.3.4
Gebührenanpassung
Bei einem
Vergleich der Anliefergebühren mit anderen Deponien wurde festgestellt, dass
sich die Stadt Fürth bei den momentanen Gebühren bei Erdaushub im unteren
Bereich befindet. Um eine vollständige Kostendeckung sicherzustellen, wird
vorgeschlagen die Gebühr für Erdaushub zu erhöhen.
Gebührenbedarf gesamt: 1.469.436 €
Geteilt durch Anliefermenge 200.000 to
Gebühr 7,35 €/to
Zum Vergleich:
- Landkreis Fürth: 7,50 €/to
- ZVA Stadt Erlangen / Landkreis
Erlangen-Höchstadt : 15,00 €/to
- ASN Nürnberg: 121,00 bzw. 147,00
€/to
- Landkreis Neustadt a.d. Aisch:
17,45 €/to.
Um die Gebühren zum 01.06. zu
erhöhen, kann der Umweltausschuss nicht vorberaten, da dieser erst am Tag nach
dem Stadtrat am 23.04. tagt. Eine Gebührenerhöhung zum 01.07. würde
Mindereinnahmen von 2,90 €/to bedeuten, d.h. je nach Anliefermenge um die
20.000 €.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
siehe Sachverhalt |
|
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
X |
ja |
Hst.
7208 |
Budget-Nr. 70520 |
im |
X |
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1 Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung von Gebühren für Leistungen der
städtischen Abfallwirtschaft
1 Satzung zur Änderung der Satzung über die städtische Abfallwirtschaft -
Abfallwirtschaftssatzung