Betreff
Neukalkulation der Anliefergebühren für die Deponie Burgfarrnbach 01.06.2015 bis 30.09.2017
Vorlage
Abf/064/2015
Art
Beschlussvorlage - SB

Für Finanz- und Verwaltungsausschuss am 22.04.2015:

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss nimmt die Neukalkulation der Anliefergebühren für die Deponie Burgfarrnbach zur Kenntnis. Er befürwortet die Erhöhung der Anliefergebühren für Erdaushub von 4,45 €/t auf 7,35 €/t und empfiehlt dem Stadtrat die entsprechenden Satzungsänderungen zu beschließen.

 

Für Stadtrat am 22.04.2015:

Der Stadtrat nimmt die Neukalkulation der Anliefergebühren für die Deponie Burgfarrnbach zur Kenntnis. Er beschließt mit Wirkung vom 01. Juni 2015 die beiliegende Satzung zur Änderung

der Satzung für die Erhebung von Gebühren für Leistungen der städtischen Abfallwirtschaft sowie die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die städtische Abfallwirtschaft – Abfallwirtschaftssatzung.


Seit 01.02.2012 gelten an der Erd- und Bauschuttdeponie folgende Gebührensätze:

 

Erdaushub: 4,45 €/to

Bauschutt: 19,90 €/to

 

1. Betriebswirtschaftliche Analyse

 

1.1  Kosten, Erlöse und Anliefermengen 2012-2014

 

Die nachfolgende Tabelle enthält zusammengefasst alle Kosten und Erlöse der letzten 3 Jahre.

 

Kostenart

Rechnungsergebnis
2012

Rechnungsergebnis
2013

Rechnungsergebnis
2014

 

 

 

 

 

Gesamterlöse

462.325

542.084

514.009

 

 

 

 

Personalkosten

262.799

260.718

295.535

Sachkosten

151.495

128.054

177.900

Kalkulatorische Kosten

81.293

74.982

74.147

 

 

 

 

Gesamtkosten

495.588

463.754

547.582

 

 

 

 

Über-/Unterdeckung

-33.263

78.330

- 33.573

 

Die Beträge aus der Überdeckung werden jährlich der Nachsorgerücklage zugeführt. Unterdeckungen werden der Nachsorgerücklage entnommen.

 

Die nachfolgende Tabelle enthält die angelieferten Tonnagemengen an der Erd- und Bauschuttdeponie der letzten 3 Jahre:

 

Jahr

Bauschutt

Erdaushub

Jahressumme

 

 

 

 

2012

6.901

71.396

78.298

 

 

 

 

2013

7.448

104.666

112.114

 

 

 

 

2014

7.687

72.500

80.187

 

 

1.2  Haushaltsjahr 2014

 

Das Rechnungsergebnis für das Haushaltsjahr 2014 ergab eine Unterdeckung von

- 33.573 €.

 

 

1.3  Entwicklung der Nachsorgerücklage

 

In den vergangenen Kalkulationszeiträumen führten positive Betriebsergebnisse (Überdeckungen) einschließlich der Zinserträge aus dem angesparten Guthaben zu einer stetigen Zunahme der Nachsorgerücklage. Jedoch wurden in 2012 und 2014 negative Betriebsergebnisse erwirtschaftet, die die Nachsorgerücklage entsprechend reduzierten. Zum 31.12.2014 betrug der Rücklagenbestand 2.231.778,60 €.

 

Stand 31.12.2013:                                      2.246.400,44 €

abzgl. Unterdeckung 2014:                           33.573,13 €

zzgl. Zinsen 2014:                                        18.951,29 €           

Rücklagenbestand 31.12.2014               2.231.778,60 €

 

 

1.4  Nutzungsdauer der Deponie

 

Die aktuelle Vermessung vom Oktober 2014 geht von einem noch vorhandenen Einbauvolumen für Erdaushub von 133.300 m³ aus. In den ersten 10 Monaten des Jahres 2014 wurden 7.199 m³ bzw. 6.931 t Bauschutt und  36.054 m³ bzw. 64.800 t Erdaushub eingebaut. Im gesamten Jahr betrug die angenommene Bauschuttmenge 7.687 t. Als Erdaushub wurden 72.500 t angeliefert.

Die Restlaufzeit der Erddeponie liegt bei Zugrundelegung der aktuellen Anliefermengen bei voraussichtlich Mitte / Ende 2017. Der für die Ablagerung von Bauschutt vorgesehene Bereich ist allerdings kurzfristig bereits verfüllt.

 

 

1.5  Geplante Kosten in der Nachsorgephase

 

Als Nachsorgekosten werden Mittel i. H. v. 1,5 Mio. €, für Rekultivierung und Rückbau werden Mittel i.H.v. 1,08 Mio. € eingeplant, wie z.B.:

 

- Erstbepflanzung

- Pflegemaßnahmen der Erstbepflanzung

- Herstellung von Wander- und Forstwegen

- Erstellung Parkplatz

- Rückbau der Betriebsgebäude, Betriebsstraßen, Zaunanlage

 

In der Nachsorgephase werden daher insgesamt 2,58 Mio. € benötigt.

 

 

2. Neue Gebührenbedarfsberechnung

 

2.1 Gebührenzeitraum

 

Der neue Kalkulationszeitraum geht vom 01.06.2015 bis 30.09.2017.

 

2.2 Zielsetzungen der Gebührenkalkulation

 

- Bildung ausreichender Rücklagen für Kosten der Stilllegung und Nachsorge

- Aufrechterhaltung einer kostengünstigen Anliefermöglichkeit

 

 

3. Ermittlung des Gebührenbedarfs

 

Der für den gesamten Gebührenzeitraum unter Ziffer 3.1 ermittelte Gebührenbedarf beträgt 1.469.436 €. Dieser ist gemäß Kostenträgerrechnung auf die einzelne Leistung (=angelieferte Tonnage) zu verteilen, um den Gebührensatz pro Tonne zu ermitteln.

Da künftig kein Bauschutt, sondern nur noch Erdaushub angeliefert werden kann, ist auch nur noch dieser zu berücksichtigen.

 

 

3.1 Ansatzfähige Kosten und Erlöse (Kostenartenrechnung)

 

Auf folgende Unterlagen wurde bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs zurückgegriffen:

 

-           Rechnungsergebnisse 2012-2014

-           Haushaltsplan und Prognose 2015-2017

-           Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverwaltung Verbraucherpreisindex für Bayern

-           Fortschreibung der Vermögensrechnung

-           Anlagenachweis

-           Vermessungsplan, Ingenieurbüro für Tiefbau Wagner GmbH

 

Für den Kalkulationszeitraum werden folgende Kosten und Erlöse prognostiziert:

 

Kostenart

Prognose
2015

(7/12 ab 01.06.)

Prognose
2016

Prognose
2017

(9/12 bis 30.09.)

Summe

 

 

 

 

 

 

 

Personalkosten

170.042

298.788

229.693

698.522

Sachkosten

92.896

160.524

121.356

374.776

Kalkulatorische Kosten

41.317

28.600

0

69.917

Nachsorgekosten

108.740

108.740

108.740

326.221

 

 

 

 

 

Gesamtkosten

412.995

596.652

459.789

1.469.436

 

 

3.2 Erläuterungen

 

zu Personalkosten

Kalkulationsgrundlage ist die Prognose für 2015. Für die Folgejahre wurde mit einer jeweils 2,5 %igen Erhöhung gerechnet.

 

zu Sachkosten

Kalkulationsgrundlage ist die Prognose 2015. Für die Folgejahre wurde mit einer jeweils 0,8 %igen Erhöhung gerechnet. Richtwert ist der Verbraucherpreisindex für Bayern.

 

zu Kalkulatorischen Kosten

Die Ermittlung der kalkulatorischen Kosten erfolgte auf der Grundlage des vorhandenen Anlagenachweises.

 

zu Nachsorgekosten

            In der Gebührenerhebung müssen die geschätzten Kosten für die Stilllegung und die Nachsorge für einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren mit berücksichtigt werden. Bei den geschätzten 2,58 Mio € die benötigt werden, sind bereits 2.231.779 Mio € in der Sonderrücklage angespart worden. Unter Berücksichtigung weiterer Zinszuführungen bis zum Ende der Laufzeit (Mitte/Ende 2017) i. H.v. jährlich rund 8.000 € aus dem angesparten Rücklagenbestand, sind noch folgende Mittel in den nächsten Jahren anzusparen.

 

Finanzierungslücke                                              348.221 €

abzgl. geplanter Zinszuführungen           22.000 €

Gebührenbedarf für Nachsorgekosten  326.221 €

 

Im Kalkulationszeitraum sind noch 326.221 € an Kosten für Stilllegung und Nachsorge anzusetzen.             

 

           

3.3 Anliefermengen

 

            Im Kalkulationszeitraum ist noch eine Restanliefermenge von 200.000 to möglich.

             

 

            3.4 Überprüfung der momentan geltenden Anliefergebühren

 

            200.000 to * 4,45 €/t =         890.000 € (Einnahmen aus Erdaushub)

           

            Die prognostizierten Gesamteinnahmen im Kalkulationszeitraum belaufen sich auf 890.000 €. Im Vergleich zum ermittelten Gebührenbedarf i. H. v. 1.469.436 € ist bei Beibehaltung der momentanen Gebührensätze mit einer Unterdeckung i. H. v. 579.436 € zu rechnen.

 

            3.3.4 Gebührenanpassung

 

            Bei einem Vergleich der Anliefergebühren mit anderen Deponien wurde festgestellt, dass sich die Stadt Fürth bei den momentanen Gebühren bei Erdaushub im unteren Bereich befindet. Um eine vollständige Kostendeckung sicherzustellen, wird vorgeschlagen die Gebühr für Erdaushub zu erhöhen.

 

 

            Gebührenbedarf gesamt:                                     1.469.436 €

Geteilt durch Anliefermenge                                   200.000 to

Gebühr                                                                          7,35 €/to

 

 

Zum Vergleich:

 

- Landkreis Fürth: 7,50 €/to

- ZVA Stadt Erlangen / Landkreis Erlangen-Höchstadt : 15,00 €/to

- ASN Nürnberg: 121,00 bzw. 147,00 €/to

- Landkreis Neustadt a.d. Aisch: 17,45 €/to.

 

 

Um die Gebühren zum 01.06. zu erhöhen, kann der Umweltausschuss nicht vorberaten, da dieser erst am Tag nach dem Stadtrat am 23.04. tagt. Eine Gebührenerhöhung zum 01.07. würde Mindereinnahmen von 2,90 €/to bedeuten, d.h. je nach Anliefermenge um die 20.000 €.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

siehe Sachverhalt

 

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 7208

Budget-Nr. 70520

im

X

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1 Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung von Gebühren für Leistungen der 

   städtischen Abfallwirtschaft

1 Satzung zur Änderung der Satzung über die städtische Abfallwirtschaft  -

   Abfallwirtschaftssatzung