1. Die Ausführungen des Baureferenten werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

2. Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt, sofern öffentlich rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen, das Vorhaben (Neubau Ludwig-Erhard-Zentrum mit Umbau und Umnutzung des ehemaligen Stallgebäudes) zu genehmigen.


Gegenüber dem Wettbewerbsergebnis (Anlage 1) ist das geplante Bauwerk in der vorliegenden Genehmigungsplanung (Anlage 2) in gewissem Umfang verändert worden. Dabei sind nach Auffassung der Verwaltung die Grundprinzipien des Wettbewerbsentwurfs eingehalten worden.

 

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: Ansicht Südwest (Wettbewerb)

Anlage 2: Lageplan, Grundriss Erdgeschoss, Ansicht Nordwest, Ansicht Südwest (Bauantrag)