Der Bau- und Werkausschuss nimmt die Ausführungen des Baureferenten zustimmend zur Kenntnis.
Der Bau- und Werkausschuss befürwortet die nunmehr
vorliegende Planung im Bereich „Brünnleinsweg“ mit drei freistehenden
Einfamilienhäusern mit 2 Vollgeschossen und Flachdach, einer damit erheblich
reduzierten Baumasse und der Orientierung der Terrassen nach Süden.
Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt, auf der Grundlage der vorliegenden
Planung das Bauantragsverfahren zu betreiben.
Der Bau- und Werkausschuss hat sich im Rahmen seiner Sitzung am 17.09.2014 mit der als Vorbescheid beantragten Bebauung mit 6 Doppelhaushälften der Schultheiss-Projektentwicklung im Bereich „Brünnleinsweg“ befasst. Hierzu hätten diverse Bäume entfernt bzw. zurückgeschnitten werden müssen; aufgrund der nach Westen ausgerichteten Terrassen war zu erwarten, dass für die dort verbleibenden Bäume weitere Anträge auf Fällung durch die zukünftigen Besitzer eingehen würden. Somit konnte dem Vorbescheid nicht zugestimmt werden.
Gem. dem Beschluss des BWA wurde Bauwerber empfohlen, eine
Bebauung mit 4 Doppelhaushälften und mit nach Süden ausgerichteten Terrassen zu
beantragen. Hierbei sollten die Gebäude jedoch so baumschonend wie möglich zu
platziert werden.
Durch den Bauwerber wurde daraufhin eine Bebauung mit 6 Doppelhaushälften (ca.
13,0 x 11,0 m, 2 Vollgeschosse, Walmdach) entwickelt, die eine Verschiebung der
Gebäude nach Osten vorsah und somit weiter von dem Baumbestand abrückte. Dies
führte zwar zu einem höheren Schutz des Baumbestandes, führte allerdings auch
dazu, dass die notwendigen Abstandsflächen nicht mehr eingehalten werden
konnten. Nachdem es sich um eine erhebliche Überschreitung der Abstandsflächen,
bezogen auf die bereits errichtete Bebauung handelt, konnte eine Befreiung
nicht in Aussicht gestellt werden. Somit war der Antrag aus
bauordnungsrechtlichen Gründen nicht genehmigungsfähig. Seitens der unteren
Naturschutzbehörde wurde zu der o. g. Bebauung signalisiert, dass sich durch
den geänderten Entwurf für den Baumbestand bessere Zukunftschancen ergeben;
eine modifizierte (positivere) Stellungnahme wurde in Aussicht gestellt.
Der Bauwerber hat jedoch, da die Doppelhaushälften auf Grund der nicht
eingehaltenen bauordnungsrechtlichen Vorschriften nicht realisierbar sind,
einen weiteren Bebauungsvorschlag vorgelegt. Dieser sieht eine Bebauung mit nur
noch drei Einfamilienhäusern (ca. 10,5 x 9,5 m, 2 Vollgeschosse, Flachdach)
vor, bei denen die Terrassen nun auch nach Süden ausgerichtet sind. Somit wurde
die Baumasse erheblich reduziert und durch die neue Lage der Terrassen noch
mehr Rücksicht auf den Baumbestand genommen. Unter Berücksichtigung der
Ausführungen der unteren Naturschutzbehörde zu den verschobenen Doppelhäusern,
der nun vorgenommen Ausrichtung der Terrassen und der reduzierten Baumasse kann
dem Bauvorhaben, sofern ein entsprechender Bauantrag eingereicht wird,
zugestimmt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan Einfamilienhäuser
Lageplan Doppelhäuser vom BWA abgelehnt
Lageplan Doppelhäuser nicht genehmigungsfähig wg. Abstandsflächen