Die straßenrechtlichen Verfahren gemäß Vorlage der Verwaltung vom 01.06.2015 werden beschlossen.
1. Heidestraße
„Als Eigentümerweg mit Widmungsbeschränkung „Verkehr zu den Anwesen Heidestr. 13, 13a, 15, 15a, 17, 17a, 19, 19a, 21, 21a, 23 und 23a“ wird eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 63 Gem. Unterfarrnbach (Stichweg zu den Anwesen Heidestr. 13 – 23a) gewidmet.“
(Die Fläche wurde
fertiggestellt und kann gewidmet werden.)
2. Erfurter Ring
Eine Teilfläche des als Ortsstraße gewidmeten Grundstückes Fl.Nr. 216/37 Gem. Poppenreuth (Teilfläche entlang bei Anwesen Erfurter Ring 53) wird eingezogen.
(Die Teilfläche soll an die Anlieger verkauf werden.)
3. Zum Ringelgraben
Eine Teilfläche des als Ortsstraße gewidmeten Grundstückes Fl.Nr. 896/2 Gem. Vach (Teilfläche von ca. 35 m² entlang dem Anwesen Zum Ringelgraben 2) wird eingezogen.
(Die Teilfläche soll an Anlieger verpachtet bzw. verkauft werden.)
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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3 Anlagen werden während der Sitzung in Umlauf gegeben