Den Ausführungen des Baureferates wird beigetreten. Die Erteilung einer Befreiung wird bei Berücksichtigung der in der „Lösungsskizze zum aktuellen Bebauungsvorschlag“ (s. Anlage) dargestellten und in der Sachverhaltsbeschreibung genannten Änderungen als städtebaulich vertretbar bewertet. Die Überprüfung bezüglich der Vereinbarkeit mit dem Artenschutz sowie die weitere Konkretisierung der Planung nebst Beibringung erforderlicher Planungs- und Bewertungsgrundlagen erfolgen auf Baugenehmigungsebene.


Letztmalig am 12.01.2015 im Baubeirat und am 14.01.2015 im Bau- und Werkausschuss wurde das o.g. Vorhaben mit dem Ergebnis beraten, dass dem Bauvolumen von 8 Wohneinheiten zwar entsprochen wird, die Verwaltung aber mit dem Bauherrn über die Positionierung der Baukörper verhandeln soll, um die straßennahen Bäume weitgehend zu erhalten.

 

Das Stadtplanungsamt hat daraufhin mit dem Antragsteller über die Möglichkeiten einer Umplanung verhandelt. Der daraus resultierende Bebauungsvorschlag wurde dem Ordnungsamt/ Untere Naturschutzbehörde vorgestellt. Im Ergebnis sind noch drei Änderungen vorzunehmen (vgl. auch Anlage: „Lösungsskizze zum aktuellen Bebauungsvorschlag“):

 

1. Den Hauseingang zum nordwestlichsten Haus auf die Ostseite zu versetzen,

2. die Grundstückszufahrt zum südlichen Doppelhaus zu verkürzen und die Stellplätze hintereinander anzuordnen sowie

3. das südliche Doppelhaus um mind. zwei Meter nach Osten zu verschieben.

 

Unter diesen Voraussetzungen wird die Erteilung einer Befreiung als städtebaulich vertretbar bewertet.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


-Rechtsverbindlicher Bebauungsplan

-Vorbescheid Oktober 2014 (behandelt in der BWA-Sitzung am 14.01.2015)

-Lösungsskizze zum aktuellen Bebauungsvorschlag