Die kw-Vermerke der Stellen 51900 – 51903, Servicekräfte Hauswirtschaft, EGr 1, entfallen.
Mit Vfg. vom 12.01.2015 stellte JgA folgende Anträge zum Stellenplan:
Lfd. Nr. |
Antrag |
1 |
Wegfall der kw-Vermerke der
Servicekräfte Hauswirtschaft (Küchenhilfskraft): - Stelle 51 900,
Beschäftigungsort Hort V - Stelle 51 901,
Beschäftigungsort KiGa VI - Stelle 51 902,
Beschäftigungsort KiGa XVII -
Stelle 51 903, Beschäftigungsort KiGa IV |
Zur Begründung des
Antrages führt das JgA aus:
„Die vier
Kräfte haben sich bewährt und zeigen eine gute Arbeitsleitung. Das
Verpflegungsangebot in den Kitas hat sich nach einer Erprobungsphase etabliert
und ein Wegfall wäre keine Option mehr. Darüber hinaus wurden nun die Kosten
des zurückliegenden Zeitraums abgerechnet. Dabei konnte die geforderte
Kostendeckung festgestellt werden. Die Stellen finanzieren sich insgesamt
selbst durch Zuschüsse des JobCenters und durch die Elternbeiträge.
Wenn auch
keine Planstellen vorhanden sind, wird über diese Stellen der auf Dauer
abgegebene, tatsächliche Bedarf abgedeckt. Für eine Befristung der
Arbeitsverträge dürfte der Grund entfallen sein. Der Wegfall der Befristung
erscheint zur sozialen Absicherung angemessen“.
Stellungnahme
OrgA hierzu:
Die Stellen 51900 –
51903, Servicekraft Hauswirtschaft (Küchenhilfskraft), EGr 1 wurden mit
Stadtratsbeschluss vom 25.05.2011 geschaffen. Die Stellen erhielten mit Blick
auf die Entwicklung beim Projekt Bürgerarbeit eine zweijährige Befristung - ein
kw-Vermerk wurde angebracht.
Die Finanzierung der
vier Stellen sollte durch die Umlegung der Budgetkosten (damals 4 x 22.000 EUR)
auf die Gesamtzahl aller Essenskinder der (städtischen) Einrichtungen gesichert
werden. Der Mehraufwand pro Kind von bis zu 7 EUR monatlich über den bisherigen
Essenspreis hinaus, wurde über die Änderung der jeweiligen Betreuungsverträge
sichergestellt.
Für das
Kindergartenjahr 2014/2015 stellt sich die personelle Lage der
hauswirtschaftlichen Servicekräfte in den städtischen Einrichtungen so dar,
dass 25 Kräfte in 24 Einrichtungen mit insgesamt 671,50 Wochenstunden (das
entspricht 17,22 Stellen) beschäftigt sind. Zwölf Kräfte werden über das
Jobcenter bzw. die Beschäftigungsgesellschaft ELAN zugewiesen; ein Großteil
(ca. 75 %) der Personalkosten werden hierbei vom Bund übernommen.
In mehreren
Verwaltungsvorlagen bestätigten JgA und Käm, dass die finanziellen Aufwendungen
der Stadt Fürth für die Hauswirtschaftsservicekräfte in den Kindertagesstätten
durch die Förderanteile des Jobcenters (Lohnkostenzuschüsse) und über
Elternbeiträge (Verpflegungspauschalen) vollständig gedeckt werden.
Da für diesen
Bereich zwar eine Kosten- und Leistungsrechnung aufgebaut wurde, jedoch erst
Anfang 2016 entsprechende belastbare Aussagen getroffen werden können, muss
folgende vereinfachte Berechnung herangezogen werden:
Finanzierungsgrundlage (durchschnittlich ermittelte
Jahreswert auf der Basis mehrerer Jahre) |
Betrag |
Jahresdurchschnitt der Personalkosten für 27
Hauswirtschaftsservicekräfte (die zum Teil einer Förderung unterliegen) |
223.570,55 EUR |
Jahresdurchschnitt der Personalkosten für 4
Hauswirtschaftsservicekräfte (im Stellenplan der Stadt Fürth ausgewiesen) |
72.070,46 EUR |
Zwischenergebnis |
295.641,01 EUR |
abzgl. Lohnersätze bzw. Förderung (vom JobCenter
finanziert) |
84.261,69 EUR |
Summe
die über Elternbeiträge jährlich finanziert werden muss |
211.379,32 EUR |
JgA führte aus, dass
aus heutiger Sicht Elternbeiträge für derzeit 1.351 Essenskinder (bei einem
Verpflegungsentgelt von 14,75 EUR) i.H.v. 220.000 EUR/ jährlich vereinnahmt
werden. Hinzu kommt noch ein Personalkostenanteil von 4,00 EUR pro Essenskind,
was einem Jahresbetrag von 59.000 EUR entspricht. Zusammengefasst werden ca.
279.000 EUR über Elternbeiträge finanziert.
Die Elternbeiträge
decken die Personalkosten vollständig ab. Dies wird auch durch die
Feststellungen von Käm deutlich, die bei der Budgetabrechnung 2014 einen
Budgetüberschuss i.H.v. 80.696,85 EUR (mit Ergebnissen ab 2013) in das Jahr
2015 übertragen hat.
Auch wenn es sich bei den o.g. Berechnungsgrundlagen um
Jahresdurchschnittswerte handelt, so muss jedoch davon ausgegangen werden, dass
die im Stellenplan ausgewiesenen (Teilzeit-) Stellen für hauswirtschaftliche
Servicekräfte über Elternbeiträge finanziert werden.
Insofern können die bei den Stellen angebrachten kw-Vermerke entfallen.
Da für den Bereich
der städtischen Kindertageseinrichtungen eine Kosten- und Leistungsrechnung
aufgebaut wurde und Anfang 2016 erste aussagekräftige, verwertbare und genaue
Aussagen aus den KLR-Daten zu erwarten sind, wird dies zum Steuerungselement,
welches über die Höhe von Elternbeiträgen und die Kostendeckung von
Personaleinsatz entscheidet.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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