Betreff
Stellenplan - Rf. IV/ JgA-KiTa - Hauswirtschaftskräfte
Vorlage
OrgA/068/2015
Art
Beschlussvorlage - AL

Die kw-Vermerke der Stellen 51900 – 51903, Servicekräfte Hauswirtschaft, EGr 1, entfallen.

 


Mit Vfg. vom 12.01.2015 stellte JgA folgende Anträge zum Stellenplan:

 

Lfd. Nr.

Antrag

1

Wegfall der kw-Vermerke der Servicekräfte Hauswirtschaft (Küchenhilfskraft):

-       Stelle 51 900, Beschäftigungsort Hort V

-       Stelle 51 901, Beschäftigungsort KiGa VI

-       Stelle 51 902, Beschäftigungsort KiGa XVII

-       Stelle 51 903, Beschäftigungsort KiGa IV

 

Zur Begründung des Antrages führt das JgA aus:

„Die vier Kräfte haben sich bewährt und zeigen eine gute Arbeitsleitung. Das Verpflegungsangebot in den Kitas hat sich nach einer Erprobungsphase etabliert und ein Wegfall wäre keine Option mehr. Darüber hinaus wurden nun die Kosten des zurückliegenden Zeitraums abgerechnet. Dabei konnte die geforderte Kostendeckung festgestellt werden. Die Stellen finanzieren sich insgesamt selbst durch Zuschüsse des JobCenters und durch die Elternbeiträge.

Wenn auch keine Planstellen vorhanden sind, wird über diese Stellen der auf Dauer abgegebene, tatsächliche Bedarf abgedeckt. Für eine Befristung der Arbeitsverträge dürfte der Grund entfallen sein. Der Wegfall der Befristung erscheint zur sozialen Absicherung angemessen“.

 

 

 

 

Stellungnahme OrgA hierzu:

 

Die Stellen 51900 – 51903, Servicekraft Hauswirtschaft (Küchenhilfskraft), EGr 1 wurden mit Stadtratsbeschluss vom 25.05.2011 geschaffen. Die Stellen erhielten mit Blick auf die Entwicklung beim Projekt Bürgerarbeit eine zweijährige Befristung - ein kw-Vermerk wurde angebracht.

Die Finanzierung der vier Stellen sollte durch die Umlegung der Budgetkosten (damals 4 x 22.000 EUR) auf die Gesamtzahl aller Essenskinder der (städtischen) Einrichtungen gesichert werden. Der Mehraufwand pro Kind von bis zu 7 EUR monatlich über den bisherigen Essenspreis hinaus, wurde über die Änderung der jeweiligen Betreuungsverträge sichergestellt.

 

Für das Kindergartenjahr 2014/2015 stellt sich die personelle Lage der hauswirtschaftlichen Servicekräfte in den städtischen Einrichtungen so dar, dass 25 Kräfte in 24 Einrichtungen mit insgesamt 671,50 Wochenstunden (das entspricht 17,22 Stellen) beschäftigt sind. Zwölf Kräfte werden über das Jobcenter bzw. die Beschäftigungsgesellschaft ELAN zugewiesen; ein Großteil (ca. 75 %) der Personalkosten werden hierbei vom Bund übernommen.

 

In mehreren Verwaltungsvorlagen bestätigten JgA und Käm, dass die finanziellen Aufwendungen der Stadt Fürth für die Hauswirtschaftsservicekräfte in den Kindertagesstätten durch die Förderanteile des Jobcenters (Lohnkostenzuschüsse) und über Elternbeiträge (Verpflegungspauschalen) vollständig gedeckt werden.

 

Da für diesen Bereich zwar eine Kosten- und Leistungsrechnung aufgebaut wurde, jedoch erst Anfang 2016 entsprechende belastbare Aussagen getroffen werden können, muss folgende vereinfachte Berechnung herangezogen werden:

 

Finanzierungsgrundlage

(durchschnittlich ermittelte Jahreswert auf der Basis mehrerer Jahre)

Betrag

Jahresdurchschnitt der Personalkosten für 27 Hauswirtschaftsservicekräfte

(die zum Teil einer Förderung unterliegen)

223.570,55 EUR

Jahresdurchschnitt der Personalkosten für 4 Hauswirtschaftsservicekräfte

(im Stellenplan der Stadt Fürth ausgewiesen)

72.070,46 EUR

Zwischenergebnis

295.641,01 EUR

abzgl. Lohnersätze bzw. Förderung (vom JobCenter finanziert)

84.261,69 EUR

Summe die über Elternbeiträge jährlich finanziert werden muss

211.379,32 EUR

 

JgA führte aus, dass aus heutiger Sicht Elternbeiträge für derzeit 1.351 Essenskinder (bei einem Verpflegungsentgelt von 14,75 EUR) i.H.v. 220.000 EUR/ jährlich vereinnahmt werden. Hinzu kommt noch ein Personalkostenanteil von 4,00 EUR pro Essenskind, was einem Jahresbetrag von 59.000 EUR entspricht. Zusammengefasst werden ca. 279.000 EUR über Elternbeiträge finanziert.

 

Die Elternbeiträge decken die Personalkosten vollständig ab. Dies wird auch durch die Feststellungen von Käm deutlich, die bei der Budgetabrechnung 2014 einen Budgetüberschuss i.H.v. 80.696,85 EUR (mit Ergebnissen ab 2013) in das Jahr 2015 übertragen hat.

 

Auch wenn es sich bei den o.g. Berechnungsgrundlagen um Jahresdurchschnittswerte handelt, so muss jedoch davon ausgegangen werden, dass die im Stellenplan ausgewiesenen (Teilzeit-) Stellen für hauswirtschaftliche Servicekräfte über Elternbeiträge finanziert werden.

Insofern können die bei den Stellen angebrachten kw-Vermerke entfallen.

 

Da für den Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen eine Kosten- und Leistungsrechnung aufgebaut wurde und Anfang 2016 erste aussagekräftige, verwertbare und genaue Aussagen aus den KLR-Daten zu erwarten sind, wird dies zum Steuerungselement, welches über die Höhe von Elternbeiträgen und die Kostendeckung von Personaleinsatz entscheidet.

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


-----