1. Die Zusammenlegung der Ämter StE und AWi zum Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung wird ab 01.08.2015 beschlossen; das neue Amt erhält die Kurzbezeichnung „AWS“.
2.
Der
kw-Vermerk der Stelle 80 029 wird ab 01.08.2015 vollzogen.
3.
Die
Stelle 85001 wird nach BGr A14 (alternativ: VGr Ib,1a/EGr 14) gehoben und
erhält die Funktionsbezeichnung „Amtsleitung“.
4.
Die
(Teilzeit-)Stelle 80035 (EGr 5) wird in eine (Vollzeit-)Stelle umgewandelt und
erhält die Funktionsbezeichnung „Zuarbeitung“; der kw-Vermerk entfällt.
Mit Vfg. vom 20.05.2015 legte Rf. VI die Neukonzeption im Wirtschaftsreferat einschl. der inhaltlichen Ausgestaltung für die Zusammenlegung der Ämter StE und AWi zum (neuen) Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung (AWS) vor (vgl. Anlage 1).
Im Einzelnen ergeben sich aus der Konzeption folgende stellenplanmäßigen Auswirkungen und Anträge
zum Stellenplan:
Lfd. Nr. |
Stelle |
Bewertung/ Sonstige
Merkmale |
Funktion |
Auswirkung
zum Stellenplan |
1 |
80 029 |
EGr 13, VGr II,1a kw-Austritt |
Amtsleitung
(AWi) |
Vollzug des
kw-Vermerks |
2 |
85 001 |
BGr A13 |
Sachgebietsleitung
(StE) |
Neubewertung
und Änderung der Funktionsbezeichnung in „Amtsleitung“ |
3 |
80 035 |
EGr 05, VGr VII,1a Teilzeit 0,50 Kw- 01.11.2015 |
Zuarbeitung Projektbetreuung |
Es gilt
der StR-Beschluss vom 02.12.2014; erlautet: Vorbehaltlich der gutachtlichen OrgA-Stellungnahme
zu der von StE vorzulegenden Konzeption „Einbindung von AWi in StE“, wird die
Stelle 80035 ab 01.01.2016 in eine (Vollzeit-)Stelle umgewandelt. |
zu 1) Der
Wegfall der Stelle 80 029 wurde bereits mit Stadtratsbeschluss vom 21.12.2011
(im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2010 – 2013) beschlossen. Da die
Stelleninhaberin bereits jetzt aus dem Dienst ausgeschieden ist, kann der
Vermerk nunmehr vollzogen werden und die Stelle endgültig entfallen.
zu 2) Aufgrund
der Zusammenlegung der beiden Ämter zu einem Amt, wird der Stelle 85 001 die
Leitung übertragen. Eine neu durchgeführte analytische Dienstpostenbewertung
der Stelle (vgl. Anlage 2.1) ergibt den Stellenwert BGr A14 (entspricht VGr
Ib,1a/ EGr 14).
zu 3) Lt.
Stadtratsbeschluss vom 02.12.2014 wird der kw-Vermerk der Stelle 80 035 zum
Stellenplan 2016 gestrichen und die Stelle als (Vollzeit-)Stelle ausgewiesen.
Dieser Beschluss wurde unter dem Vorbehalt einer gutachtlichen
OrgA-Stellungnahme zum Bedarf der Stelle gefasst. Ein Abgleich der Inhalte der
Stelle 80 035 mit den anderen Zuarbeiter-Stellen im neuen Amt (dies sind die
Stellen 80038 und 85002) ergab, dass es zu keinen Aufgabenüberschneidungen
kommen wird. Die mit dem Konzept vorgelegten Stellenbeschreibungen mussten
jedoch zusammen mit OrgA noch neu strukturiert werden. Insofern kann der
über die Stelle gefasste Beschluss zum Stellenplan 2016 vorgezogen und
vollzogen werden. Hierfür ist auch eine vollständige Kompensation gegeben,
da Rf. VI die für eine vorzeitige Vollzeit-Besetzung der Stelle notwendigen
Mittel aus dem Amtsbudget (Anm. OrgA:
HHSt 7910.6381) zur
Verfügung stellt (das sind ab 01.08.2015: 9.417 EUR).
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
vgl.
Sachverhalt € |
|
nein |
x |
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1 – Neukonzeption im Wirtschaftsreferat
Anlage 2 – Stellenbewertung der Stelle 85001 – Amtsleitung
Anlage 2.2.1 - Dienstpostenbewertung der Stelle 85001 - Amtsleitung