Betreff
Stellenplan Rf. VI/ StE und AWi - Zusammenlegung der Ämter StE und AWi zum Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung (AWS)
Vorlage
OrgA/070/2015
Art
Beschlussvorlage - AL

1.         Die Zusammenlegung der Ämter StE und AWi zum Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung wird ab 01.08.2015 beschlossen; das neue Amt erhält die Kurzbezeichnung „AWS“.

 

2.         Der kw-Vermerk der Stelle 80 029 wird ab 01.08.2015 vollzogen.

 

3.         Die Stelle 85001 wird nach BGr A14 (alternativ: VGr Ib,1a/EGr 14) gehoben und erhält die Funktionsbezeichnung „Amtsleitung“.

 

4.         Die (Teilzeit-)Stelle 80035 (EGr 5) wird in eine (Vollzeit-)Stelle umgewandelt und erhält die Funktionsbezeichnung „Zuarbeitung“; der kw-Vermerk entfällt.

 


Mit Vfg. vom 20.05.2015 legte Rf. VI die Neukonzeption im Wirtschaftsreferat einschl. der inhaltlichen Ausgestaltung für die Zusammenlegung der Ämter StE und AWi zum (neuen) Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung (AWS) vor (vgl. Anlage 1).

 

 

 

 

Im Einzelnen ergeben sich aus der Konzeption folgende stellenplanmäßigen Auswirkungen und Anträge zum Stellenplan:

 

Lfd.

Nr.

Stelle

Bewertung/

Sonstige Merkmale

Funktion

Auswirkung zum  Stellenplan

1

 

80 029

EGr 13, VGr II,1a

kw-Austritt

Amtsleitung (AWi)

Vollzug des kw-Vermerks

 

2

 

85 001

BGr A13

Sachgebietsleitung (StE)

Neubewertung und Änderung

der Funktionsbezeichnung in „Amtsleitung“

3

 

 

80 035

EGr 05, VGr VII,1a

Teilzeit 0,50

Kw- 01.11.2015

Zuarbeitung

Projektbetreuung

Es gilt der StR-Beschluss vom 02.12.2014; erlautet:

Vorbehaltlich der gutachtlichen OrgA-Stellungnahme zu der von StE vorzulegenden Konzeption „Einbindung von AWi in StE“, wird die Stelle 80035 ab 01.01.2016 in eine (Vollzeit-)Stelle umgewandelt.

 

 

zu 1)   Der Wegfall der Stelle 80 029 wurde bereits mit Stadtratsbeschluss vom 21.12.2011 (im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2010 – 2013) beschlossen. Da die Stelleninhaberin bereits jetzt aus dem Dienst ausgeschieden ist, kann der Vermerk nunmehr vollzogen werden und die Stelle endgültig entfallen.

 

zu 2)   Aufgrund der Zusammenlegung der beiden Ämter zu einem Amt, wird der Stelle 85 001 die Leitung übertragen. Eine neu durchgeführte analytische Dienstpostenbewertung der Stelle (vgl. Anlage 2.1) ergibt den Stellenwert BGr A14 (entspricht VGr Ib,1a/ EGr 14).

 

zu 3)   Lt. Stadtratsbeschluss vom 02.12.2014 wird der kw-Vermerk der Stelle 80 035 zum Stellenplan 2016 gestrichen und die Stelle als (Vollzeit-)Stelle ausgewiesen. Dieser Beschluss wurde unter dem Vorbehalt einer gutachtlichen OrgA-Stellungnahme zum Bedarf der Stelle gefasst. Ein Abgleich der Inhalte der Stelle 80 035 mit den anderen Zuarbeiter-Stellen im neuen Amt (dies sind die Stellen 80038 und 85002) ergab, dass es zu keinen Aufgabenüberschneidungen kommen wird. Die mit dem Konzept vorgelegten Stellenbeschreibungen mussten jedoch zusammen mit OrgA noch neu strukturiert werden. Insofern kann der über die Stelle gefasste Beschluss zum Stellenplan 2016 vorgezogen und vollzogen werden. Hierfür ist auch eine vollständige Kompensation gegeben, da Rf. VI die für eine vorzeitige Vollzeit-Besetzung der Stelle notwendigen Mittel aus dem Amtsbudget (Anm. OrgA: HHSt 7910.6381) zur Verfügung stellt (das sind ab 01.08.2015: 9.417 EUR).

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

vgl. Sachverhalt €

 

nein

x

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1 –       Neukonzeption im Wirtschaftsreferat

Anlage 2 –       Stellenbewertung der Stelle 85001 – Amtsleitung

Anlage 2.2.1 -  Dienstpostenbewertung der Stelle 85001 - Amtsleitung