Betreff
Verbesserung der Vergabeprozesse der Stadt Fürth- Aufbau einer Vergabestelle im Baureferat (Rf. V)
Vorlage
OrgA/072/2015
Art
Beschlussvorlage - AL

1.    Im Baureferat wird eine Vergabestelle (als Stabsstelle) eingerichtet.

 

2.    Für die personelle Ausstattung wird eine (Vollzeit-)Stelle, Sachbearbeitung Dipl.-Ing. -Vergabestelle, VGr III,110II,1b (entspricht EGr 12 TVöD) und eine (Vollzeit-)Stelle, Sachbearbeitung Vergabe, VGr IVa,1a (entspricht EGr 10 TVöD, alternativ BGr A11) geschaffen.

 

3.    Die in der Anlage genannten Konzeptänderungen und Umsetzungsschritte werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

 

 


Die vergaberechtlichen Vorschriften werden immer komplexer, so gibt es eine Fülle von Vorschriften auf europäischer, Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene. Vor allem bei der Vergabe von Bauleistungen birgt der von der Stadt Fürth historisch geprägte dezentrale Ansatz, dass Bauingenieure für ihre Projekte ausschreibungs- und vergabetechnisch allein zuständig sind, ein hohes rechtliches Risiko. Dies kann sich in vermehrten Nachprüfungsverfahren, der Geltendmachung von Schadensersatz von Unternehmen, bis hin zur Rückforderung von Zuwendungen bei Förderungen durch Bund und Land, äußern.

 

Dieser dezentrale Ansatz führte dazu, dass im Baureferat vergaberechtliche Kompetenz für den VOB-Bereich in unterschiedlicher Ausprägung vorhanden ist. Häufig müssen Fragen zu Vergabeverfahren vom technischen Prüfer im RpA beantwortet werden. Dort ist das know-how zwar vorhanden, vor dem Hintergrund seines Überprüfungsauftrages, das RpA aber nicht zuständig.

 

Das Europäische Parlament hat 2014 eine Vergaberechtsreform beschlossen. Sie schreibt bei der Vergabe die Nutzung elektronischer Informations- und Kommunikationsmittel für öffentliche Auftraggeber verbindlich vor. Die zeitliche Umsetzung der Richtlinie ist klar geregelt. Bis zum 18.04.2016 müssen die Vorgaben in nationales Recht überführt werden. Für alle Auftraggeber gilt ab diesem Zeitpunkt gleichermaßen, dass bei EU-weiten Vergabeverfahren die Bekanntmachung elektronisch an das Veröffentlichungsorgan der EU übersandt werden muss und die Vergabeunterlagen in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden müssen.

 

Eine von OrgA durchgeführte Analyse der bisherigen Vergabeprozesse unter Einbeziehung der o.a. „Schwachstellen“ sowie den Anforderungen an die neue Vergaberechtsreform (vgl. Anlage), führen zu dem Ergebnis, im Baureferat eine Vergabestelle einzurichten.

 

 

Die Inhalte der von OrgA erstellten Konzeption zur Einrichtung einer Vergabestelle im Baureferat, wurde zwischen Rf. II und V intensiv erörtert. Dabei ergaben sich unterschiedliche Sichtweisen über die endgültige Ausgestaltung der Vergabestelle.

 

Insofern hat aufgrund der verschiedenen Blickwinkel, die vorgeschlagene Organisationsform vorläufigen Charakter.

 

Da aber bis April 2016 wegen der Einführung der eVergabe bestimmte erste Strukturen geschaffen werden müssen, wurden zwischen den Referenten nachstehende Konzeptänderungen und Umsetzungsschritte abgestimmt:

 

  1. Im Baureferat wird eine Vergabestelle (als Stabsstelle) eingerichtet.

 

  1. Für die personelle Ausstattung wird eine (Vollzeit-)Stelle, Sachbearbeitung Dipl.-Ing. -Vergabestelle, VGr III,1 10 II,1b (entspricht EGr 12 TVöD) und eine (Vollzeit-)Stelle, Sachbearbeitung Vergabe, VGr IVa,1a (entspricht EGr 10 TVöD, alternativ BGr A11) geschaffen.

 

  1. Es wird versucht, eine Vereinbarung zu erzielen, dass der juristische Sachverstand für das Vergaberecht - im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit -  von einer der IZ-Städte mit einem Zeitanteil von 20 % einer Vollzeitstelle (Vergabejurist) wahrgenommen wird.

 

  1. In einem ersten Schritt sollen im Echtbetrieb die VOB-Verfahren für die Ämter des Baureferats sowie die europaweiten Beschaffungen/Ausschreibungen im VOL-Bereich durchgeführt werden.

 

  1. Eine Überprüfung der personellen Ausstattung und der organisatorischen Zuordnung der Vergabestelle soll Mitte 2016 vorgenommen werden.

 

  1. Für die Zentralisierung aller VOL-Vergaben bedarf es mind. ein Jahr Zeit, und muss gründlich mit Schnittstellen aller betroffenen Ämter abgesprochen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


OrgA-Konzeption mit vereinbarten Änderungen und Umsetzungsschritten