1. Die für den Bereich GWF/HtE bereits beschlossenen zwei (Vollzeit-)Stellen, Sachbearb. Bauunterhalt, VGr Vb,166Z / EGr 9, werden im Stellenplan ausgewiesen und erhalten keinen kw-Vermerk.
2. Im Bereich GWF/HtE wird eine Tz-0,513-(Teilzeit-)Stelle (20 Std./Wo.), Techniker/in, VGr Vc,176Vb,16a / EGr 8 neu geschaffen.
3. Im
Bereich GWF/HtE wird eine (Vollzeit-)Stelle Sachbearbeitung, VGr IVa,18III,1c
/ EGr 11, neu geschaffen.
Bereits am 23.07.2014 befasste sich der Stadtrat mit der
Personalausstattung von GWF/T. So wurden
für die Abteilung NG-BU zwei unbefristete (Vollzeit-)Stellen
Dipl.-Ingenieur/in, EGr 11 und zwei auf zwei Jahre befristete
(Vollzeit-)Stellen, Techniker, EGr 9 geschaffen.
Für die Abteilung HtE wurde die Schaffung von zwei (Vollzeit-)Stellen,
Sachbearb. Bauunterhalt, EGr 9, vorbehaltlich einer durchzuführenden
qualifizierten Personalbemessung beschlossen.
Dies vor dem Hintergrund, dass zum Gesamtpersonalbedarf und über die Auslastung
von GWF/T (einschl. GWF/NG-BU und GWF/HtE) zwischen GWF, OrgA und Bayerischer
Kommunaler Prüfungsverband (BKPV) ein gemeinsames Projekt (Projektbeginn war
der 31.01.2014) vereinbart wurde.
Für diese qualifizierte Personalbemessung nach der Honorarmethode kann
auf vorliegende projektbezogene Kostenberechnungen (HU-Bau) bzw. auf die
Honorarrechnungen der GWF zurückgegriffen werden. Dabei werden neben dem
laufenden Jahr (2015), auch die vergangenen (Jahr 2014) und die zukünftigen
Berechnungen (2016) betrachtet.
Die Grundlagen hierfür wurden von GWF nunmehr für die Abteilung HtE
vollständig erfasst und wurden dem BKPV vorgelegt. Das Ergebnis liegt jetzt vor
(vgl. Anlage) und wurde vom BKPV mit GWF und OrgA besprochen.
Die BKPV-Prüfung bestätigt einen weiteren Personalbedarf für GWF/T/HtE.
Es ergeben sich hieraus nachstehenden stellenplanmäßigen Auswirkungen:
|
GWF/T-HtE Bereiche |
Mehrbedarf |
Personalkosten hierfür |
1 |
Wartung /Prüfung technischer Anlagen |
+ 1,000 VzÄ |
63.500 EUR |
2 |
Bauunterhalt der technischen Anlagen |
+ 1,000 VzÄ |
63.500 EUR |
3 |
Projektbezogener Personalbedarf |
+ 1,513 VzÄ |
99.620 EUR |
|
Gesamtsumme |
+ 3,513 VzÄ |
226.620 EUR |
Zu 1 und 2
Am 23.07.2014 fasste
der Stadtrat folgenden Beschluss:
Bei
GWF/HtE werden zwei (Vollzeit-)Stellen, Sachb.-Bauunterhalt, VGr Vb,166+Z,
EGr 9 nur geschaffen, wenn über die qualifizierte Personalbemessung der
Bedarf hierzu festgestellt wird, gleichzeitig erhalten die Stellen einen
Überprüfungsvermerk mit „kw-31.12.2017“.
Die Voraussetzungen
für die Umsetzung des Beschlusses liegen jetzt vor, die Stellen können in den
Stellenplan 2015 (StellenplanNr. 65755 und 65772) eingebucht werden.
Da der Stellenbedarf
vom BKPV dauerhaft festgestellt wurde, können die damals beschlossenen
Überprüfungsvermerke entfallen.
Zu 3
Für das zeitlich befristete Projekt Neubau Verwaltungsgebäude StEF, das
von GWF/HtE selbst geplant wird, wurde GWF/HtE eine überplanmäßige Kraft (EGr
8, 20 Std./Wo.) zugewiesen, deren Arbeitsvertrag aktuell bis 31.12.2015
befristet ist.
Nach der Personalbedarfsprüfung des BKPV ist diese Kraft jedoch dauerhaft
erforderlich (vgl. Anlage, Ziff. 4 – projektbezogener Personalbedarf). Es wird
empfohlen, für diese Mitarbeiterin eine dauerhafte Planstelle einzurichten.
Dies würde bedeuten, eine entsprechende 0,513-(Teilzeit-)Stelle (20
Std./Wo.), Techniker/in, VGr Vc,176Vb,16a / EGr 8 neu zu schaffen
und im Stellenplan dauerhaft auszuweisen.
Nach Abzug dieser 0,513-(Teilzeit-)Stelle ergibt sich lt. BKPV-Berechnung
noch ein weiterer (rechnerischer) Bedarf von 0,42 VzÄ. Es ist jedoch nach
Meinung des Prüfungsverbandes vertretbar, diesen rechnerisch festgestellten
Bedarf auf eine (Vollzeit-)Stelle anzuheben.
Dies ist sachgerecht, da die Schnittstellen zwischen den Fachbereichen in
die vorliegende Personalbedarfsberechnung nicht eingeflossen sind; somit ist
der ermittelte Personalbedarf noch um diesen Zuschlag zu ergänzen.
Dies würde bedeuten, eine entsprechende (Vollzeit-)Stelle,
Sachbearbeitung, VGr IVa,18III,1c / EGr 11, neu zu schaffen und im
Stellenplan dauerhaft auszuweisen.
Die Dringlichkeit der Stellenschaffungen ergibt sich aus den zahlreichen laufenden Neubau-, Brandschutz- und Sanierungsmaßnahmen, die zum Teil wegen auftretender Sicherheitsmängel in der Haustechnik, keinen Aufschub mehr dulden. Eine zügige Abarbeitung der Projekte wird dazu beitragen, Folgeschäden zu vermeiden und dadurch Mehrkosten zu verhindern.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
226.620
€ |
|
nein |
x |
ja |
226.620
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
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|
x |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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- Personalbedarfsermittlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes