Betreff
Stellenplan 2015 - Rf. V/ GWF/HtE - Personalbedarf
Vorlage
OrgA/073/2015
Art
Beschlussvorlage - AL

1.  Die für den  Bereich GWF/HtE bereits beschlossenen zwei (Vollzeit-)Stellen, Sachbearb. Bauunterhalt, VGr Vb,166Z / EGr 9, werden im Stellenplan ausgewiesen und erhalten keinen kw-Vermerk.

 

2.  Im Bereich GWF/HtE wird eine Tz-0,513-(Teilzeit-)Stelle (20 Std./Wo.), Techniker/in, VGr Vc,176Vb,16a / EGr 8 neu geschaffen.

 

3.  Im Bereich GWF/HtE wird eine (Vollzeit-)Stelle Sachbearbeitung, VGr IVa,18III,1c / EGr 11, neu geschaffen.

 


Bereits am 23.07.2014 befasste sich der Stadtrat mit der Personalausstattung von GWF/T.  So wurden für die Abteilung NG-BU zwei unbefristete (Vollzeit-)Stellen Dipl.-Ingenieur/in, EGr 11 und zwei auf zwei Jahre befristete (Vollzeit-)Stellen, Techniker, EGr 9 geschaffen.

 

Für die Abteilung HtE wurde die Schaffung von zwei (Vollzeit-)Stellen, Sachbearb. Bauunterhalt, EGr 9, vorbehaltlich einer durchzuführenden qualifizierten Personalbemessung beschlossen.

 

Dies vor dem Hintergrund, dass zum Gesamtpersonalbedarf und über die Auslastung von GWF/T (einschl. GWF/NG-BU und GWF/HtE) zwischen GWF, OrgA und Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband (BKPV) ein gemeinsames Projekt (Projektbeginn war der 31.01.2014) vereinbart wurde.

 

Für diese qualifizierte Personalbemessung nach der Honorarmethode kann auf vorliegende projektbezogene Kostenberechnungen (HU-Bau) bzw. auf die Honorarrechnungen der GWF zurückgegriffen werden. Dabei werden neben dem laufenden Jahr (2015), auch die vergangenen (Jahr 2014) und die zukünftigen Berechnungen (2016) betrachtet.

 

Die Grundlagen hierfür wurden von GWF nunmehr für die Abteilung HtE vollständig erfasst und wurden dem BKPV vorgelegt. Das Ergebnis liegt jetzt vor (vgl. Anlage) und wurde vom BKPV mit GWF und OrgA besprochen.

 

Die BKPV-Prüfung bestätigt einen weiteren Personalbedarf für GWF/T/HtE. Es ergeben sich hieraus nachstehenden stellenplanmäßigen Auswirkungen:

 

 

 

GWF/T-HtE Bereiche

Mehrbedarf

Personalkosten

hierfür

1

Wartung /Prüfung technischer Anlagen

+ 1,000 VzÄ

63.500 EUR

2

Bauunterhalt der technischen Anlagen

+ 1,000 VzÄ

63.500 EUR

3

Projektbezogener Personalbedarf

+ 1,513 VzÄ

99.620 EUR

 

Gesamtsumme

+ 3,513 VzÄ

226.620 EUR

 

Zu 1 und 2

Am 23.07.2014 fasste der Stadtrat folgenden Beschluss:

Bei GWF/HtE werden zwei (Vollzeit-)Stellen, Sachb.-Bauunterhalt, VGr Vb,166+Z, EGr 9 nur geschaffen, wenn über die qualifizierte Personalbemessung der Bedarf hierzu festgestellt wird, gleichzeitig erhalten die Stellen einen Überprüfungsvermerk mit „kw-31.12.2017“.

 

Die Voraussetzungen für die Umsetzung des Beschlusses liegen jetzt vor, die Stellen können in den Stellenplan 2015 (StellenplanNr. 65755 und 65772) eingebucht werden.

Da der Stellenbedarf vom BKPV dauerhaft festgestellt wurde, können die damals beschlossenen Überprüfungsvermerke entfallen.

 

 

Zu 3

Für das zeitlich befristete Projekt Neubau Verwaltungsgebäude StEF, das von GWF/HtE selbst geplant wird, wurde GWF/HtE eine überplanmäßige Kraft (EGr 8, 20 Std./Wo.) zugewiesen, deren Arbeitsvertrag aktuell bis 31.12.2015 befristet ist.

 

Nach der Personalbedarfsprüfung des BKPV ist diese Kraft jedoch dauerhaft erforderlich (vgl. Anlage, Ziff. 4 – projektbezogener Personalbedarf). Es wird empfohlen, für diese Mitarbeiterin eine dauerhafte Planstelle einzurichten.

Dies würde bedeuten, eine entsprechende 0,513-(Teilzeit-)Stelle (20 Std./Wo.), Techniker/in, VGr Vc,176Vb,16a / EGr 8 neu zu schaffen und im Stellenplan dauerhaft auszuweisen.

 

Nach Abzug dieser 0,513-(Teilzeit-)Stelle ergibt sich lt. BKPV-Berechnung noch ein weiterer (rechnerischer) Bedarf von 0,42 VzÄ. Es ist jedoch nach Meinung des Prüfungsverbandes vertretbar, diesen rechnerisch festgestellten Bedarf auf eine (Vollzeit-)Stelle anzuheben.

Dies ist sachgerecht, da die Schnittstellen zwischen den Fachbereichen in die vorliegende Personalbedarfsberechnung nicht eingeflossen sind; somit ist der ermittelte Personalbedarf noch um diesen Zuschlag zu ergänzen.

 

Dies würde bedeuten, eine entsprechende (Vollzeit-)Stelle, Sachbearbeitung, VGr IVa,18III,1c / EGr 11, neu zu schaffen und im Stellenplan dauerhaft auszuweisen.

 

 

Die Dringlichkeit der Stellenschaffungen ergibt sich aus den zahlreichen laufenden Neubau-, Brandschutz- und Sanierungsmaßnahmen, die zum Teil wegen auftretender Sicherheitsmängel in der Haustechnik, keinen Aufschub mehr dulden. Eine zügige Abarbeitung der Projekte wird dazu beitragen, Folgeschäden zu vermeiden und dadurch Mehrkosten zu verhindern.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

226.620 €

 

nein

x

ja

226.620 €

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


  - Personalbedarfsermittlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes