1. Der Stadtrat
stimmt der in der Anlage 2 (Preistabelle A, B und K ab 01.01.2016)
dargestellten Weiterentwicklung des Nürnberger und Fürther Stadttarifs zu. Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Tarif(struktur)änderungen direkt als
Position der Stadt Fürth bzw. im Wege erforderlicher Beschlüsse der
Gesellschafterversammlung der infra fürth holding gmbh zur Ermächtigung ihres
Geschäftsführers zu Beschlüssen/Erklärungen der infra fürth verkehr gmbh in den
zuständigen Gremien des Verkehrsverbunds Großraum Nürnberg (VGN) zum 01.01.2016
umzusetzen.
2. Der Stadtrat
beauftragt den Oberbürgermeister und die infra, hinsichtlich des von der Stadt
Nürnberg gewünschten eigenen Stadttarifs und der daraus zwangläufig
resultierenden eigenen Preisstufe für Fahrten zwischen Fürth und Nürnberg
(preisliche Modellierungen des Gutachters zu dieser eigenen Preisstufe „AB“
finden sich in der Anlage 3) mit den betroffenen Verbundpartnern in einen
Dialog einzutreten und die Auswirkungen zu prüfen. Das Ergebnis ist dem
Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
Ausgehend
von der Präsentation im StR am 24.06.2015 erfolgten am 27. und 28.07.2015 weitergehende
Beratungen in den StR-Fraktionen, StR-Gruppen und durch die Einzel-StR. Bei diesen
weitergehenden Beratungen bestand Konsens, von den ursprünglich vorgestellten
vier Handlungsszenarien einzig die Szenarien 2 und 3 (s. jeweils nachstehend)
als empfehlenswerte Handlungsoptionen weiterzuverfolgen.
Szenario 2:
Dies sind
vergleichbare Tarif(struktur)änderungen für die Preisstufe B zum 01.01.2016, wie sie vom Nürnberger
StR am 22.04.2015 für die Preisstufe A beschlossen wurden.
Als
preisliche Vergünstigungen sind der Einzelfahrschein/das 4er-Ticket
Kurzstrecke, das 4er-Ticket in der Preisstufe B, das JahresAbo B sowie die
Neueinführung eines 9-Uhr-JahresAbo in
der Preisstufe B für 25,00 € herauszuheben. Weitere Erläuterungen
der Tarifänderungen, auch zu ihren Verteuerungen, enthält die Anlage 1
(S. 2 f.) sowie die Übersicht in der Anlage 2.
Die
Vergünstigungen bei der Kurzstrecke gehen mit einer geringeren Gültigkeit
einher (dann generell: Vier Haltestellen mit Bus/Straßenbahn oder zwei
Haltestellen U-Bahn; ein Umsteigen ist nicht mehr möglich).
Außerdem
soll ein Zuschlag von 20 Cent für Fahrkartenkäufe beim Fahrpersonal
eingeführt werden. Dies bezweckt insbesondere eine Erhöhung der
Fahrplan-Zuverlässigkeit und -Pünktlichkeit. Flankierend sollen mindestens
zehn neue Fahrkarten-Automaten im Stadtgebiet Fürth aufgestellt werden, was
eine Verdoppelung der bestehenden Automatenstandorte im Busbereich bedeuten
würde.
Mit dem
Szenario 2 wird zudem wieder ein angemessener Preisabstand zwischen den
Tarifprodukten der Preisstufe B und jenen der Preisstufe A
hergestellt. Durch den Verzicht Nürnbergs auf die 2. Stufe der
Tarifanpassung (2015) ist die Preisdifferenz zwischen A und B sehr eng geworden.
Damit gingen (und gehen) Wanderungseffekte bei den Fahrtkartenverkäufen von B
nach A einher, die sich im Wege der Modalitäten der VGN-Einnahmeaufteilung sehr
nachteilig für die infra fürth verkehr gmbh auswirken.
Der
Gutachter (Probst & Consorten) prognostiziert für das Szenario 2
Fahrgastzuwächse von 7 %, wobei darauf hinzuweisen ist, dass dies eine
mittelfristige Perspektive ist, die Zuwächse also nicht von heute auf morgen
eintreten. Außerdem hängt die Realisierung der 7 %-Prognose von diversen
Rahmenbedingungen (etwa der Entwicklung der Benzinpreise) ab. Die infra ist
sehr skeptisch, was den prognostizierten 7 %igen Fahrgastzuwachs
anbelangt.
Das
Szenario 2 wird vom VGN (unter Berücksichtigung der aktuellen
Einnahmeaufteilung) auf bis zu -300 Tsd. € Einnahmeverluste pro Jahr für
die infra fürth verkehr gmbh bewertet.
Szenario 3:
Beim
Szenario 3 wird das Szenario 2 ergänzt um die Einführung einer
eigenen Preisstufe (Arbeitstitel „AB“) für Fahrten zwischen Fürth und
Nürnberg, da sich die Stadt Nürnberg einen eigenen Stadttarif wünscht. Diese
eigene Preisstufe wäre frühestens zum 01.01.2017 umsetzbar.
Preisliche
Modellierungen des Gutachters, jeweils unterhalb der Preisstufe 3, für die
gängigsten Fahrscheine von „AB“ beinhaltet die Anlage 3. Diese Preise sind
aber noch nicht mit der Stadt Nürnberg/VAG und den anderen Verbundpartnern
abgestimmt. Auch liegen (zum Redaktionsschluss) noch keine VGN-Berechnungen
für die Einnahmeaufteilung des Szenario 3 vor.
Unter der
Prämisse, dass die VGN-Berechnungen zur Einnahmeaufteilung deutliche Mehrerlöse
aus dem Szenario 3 für die infra fürth verkehr gmbh und damit eine Senkung des
ÖPNV-Defizits erwarten lassen, sprechen vier Gründe dafür, das Szenario 3
umzusetzen, zumal auch das Szenario 3 Fahrgastzuwächse (+2,4 %) annimmt:
·
Tarifvergleich
mit anderen deutschen Nachbar-Städten:
Der Gutachter hat – sowohl für den Einzelfahrschein als auch für das
Jahres-Abo – die Tarifkonstellation der Städte Nürnberg und Fürth mit jener
von Nachbarstädten (vgl. im Detail
die Anlage 1, S 6 f.) verglichen.
Beim Einzelfahrschein ist,
ausgenommen die Situation in Ludwigshafen am Rhein/Mannheim, die Fahrt
zwischen Fürth und Nürnberg sowohl heute als auch ab 01.01.2016 (bei den
Szenario 2-Preisen) am günstigsten. Mit einem Aufpreis von 30 Cent im
Szenario 3 für die FÜ↔N-Einzelfahrt (sie würde dann 3,30 € in „AB“ kosten) bliebe das
Tarifprodukt immer noch günstig und würde lediglich das Preisniveau für
Einzelfahrten zwischen Potsdam und Berlin erreichen.
Beim JahresAbo sind Fahrten zwischen
Fürth und Nürnberg im Städtevergleich mit Abstand am günstigsten. Gemäß
Szenario 2 zum 01.01.2016 kostet das stadtübergreifende JahresAbo
(Preisstufe A) 56,90 € im Monat. Für eine Preisstufe „AB“ setzt das
Szenario 3 einen Aufpreis von 5,70 € an, auf dann 62,60 € monatlich. Auch damit läge
das JahresAbo noch weit unterhalb der Preise sämtlicher Vergleichsstädte.
·
Impulse
zur Defizit-Stabilisierung:
Während das Szenario 2 mit bis zu -300 Tsd. € Mindererlösen
bewertet wird (vgl. oben), ist davon auszugehen, dass das Szenario 3
Mehrerlöse nach Einnahmeaufteilung für die infra fürth verkehr gmbh bringt.
·
Einnahmeaufholung
zur Kompensation aus dem Verzicht Nürnbergs auf die 2. Stufe der
Tarifanpassung (2015):
Die finanziellen Nachteile für die infra fürth verkehr gmbh hieraus lassen
sich nicht exakt beziffern. Ein 6-stelliger Betrag pro Jahr ist jedoch
plausibel. Nur das Szenario 3 lässt positive Einnahme-Effekte erwarten,
die jener ursprünglichen Zielsetzung nahekommen, die den StR-Beschlüssen im
Jahr 2010 zur Haushaltskonsolidierung zugrunde lagen.
·
ÖPNV-Konzessionsabgabe:
Der städtische Haushalt enthält jährliche Einnahmen (gegenwärtig
460 Tsd. €) aus der Konzessionsabgabe der infra fürth verkehr gmbh. Nur
wenn das ÖPNV-Defizit -10 Mio. € (vor Konzessionsabgabe) nicht übersteigt,
hat die Stadt Anspruch auf die Konzessionsabgabe.
Defizit-stabilisierend/-senkend wirkt, nach gegenwärtigem Stand, einzig das
Szenario 3.
Die infra
fürth verkehr gmbh steht dem Szenario 3 eher skeptisch gegenüber
(Durchsetzbarkeit am Markt; für einen Großteil der Kundinnen und Kunden ein dritter
Schritt der Tarifanpassung; evtl. Fahrgastverluste). Auch verweist die infra
darauf, dass noch eine Reihe von Fragen im VGN abschließend geklärt
werden müssen, bevor entschieden werden kann, ob und in welcher Form die
Einführung einer neuen AB-Tarifstufe möglich ist.
Im Einzelnen wird auf die
Anlage 1 (von infra und Rf. II gemeinsam verfasst) verwiesen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
|
|
nein |
|
ja |
|
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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