Betreff
infra fürth verkehr gmbh; ÖPNV-Tarifreform (Tarifprojekt der Städte Nürnberg und Fürth)
Vorlage
Rf. II/102/2015
Art
Beschlussvorlage - AL

1.   Der Stadtrat stimmt der in der Anlage 2 (Preistabelle A, B und K ab 01.01.2016) dargestellten Weiterentwicklung des Nürnberger und Fürther Stadttarifs zu. Der Oberbürgermeister wird er­mächtigt, die Tarif(struktur)änderungen direkt als Position der Stadt Fürth bzw. im Wege er­forderlicher Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der infra fürth holding gmbh zur Er­mächtigung ihres Geschäftsführers zu Beschlüssen/Erklärungen der infra fürth verkehr gmbh in den zuständigen Gremien des Verkehrsverbunds Großraum Nürnberg (VGN) zum 01.01.2016 umzusetzen.

2.   Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister und die infra, hinsichtlich des von der Stadt Nürnberg gewünschten eigenen Stadttarifs und der daraus zwangläufig resultierenden eige­nen Preisstufe für Fahrten zwischen Fürth und Nürnberg (preisliche Modellierungen des Gut­achters zu dieser eigenen Preisstufe „AB“ finden sich in der Anlage 3) mit den betroffenen Verbundpartnern in einen Dialog einzutreten und die Auswirkungen zu prüfen. Das Ergebnis ist dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

 


Ausgehend von der Präsentation im StR am 24.06.2015 erfolgten am 27. und 28.07.2015 wei­tergehende Beratungen in den StR-Fraktionen, StR-Gruppen und durch die Einzel-StR. Bei die­sen weitergehenden Beratungen bestand Konsens, von den ursprünglich vorgestellten vier Handlungsszenarien einzig die Szenarien 2 und 3 (s. jeweils nachstehend) als empfehlenswerte Handlungsoptionen weiterzuverfolgen.

Szenario 2:

Dies sind vergleichbare Tarif(struktur)änderungen für die Preisstufe B zum 01.01.2016, wie sie vom Nürnberger StR am 22.04.2015 für die Preisstufe A beschlossen wurden.

Als preisliche Vergünstigungen sind der Einzelfahrschein/das 4er-Ticket Kurzstrecke, das 4er-Ticket in der Preisstufe B, das JahresAbo B sowie die Neueinführung eines 9-Uhr-JahresAbo in der Preisstufe B für 25,00 € herauszuheben. Weitere Erläuterungen der Tarifänderungen, auch zu ihren Verteuerungen, enthält die Anlage 1 (S. 2 f.) sowie die Übersicht in der Anlage 2.

Die Vergünstigungen bei der Kurzstrecke gehen mit einer geringeren Gültigkeit einher (dann generell: Vier Haltestellen mit Bus/Straßenbahn oder zwei Haltestellen U-Bahn; ein Umsteigen ist nicht mehr möglich).

Außerdem soll ein Zuschlag von 20 Cent für Fahrkartenkäufe beim Fahrpersonal eingeführt werden. Dies bezweckt insbesondere eine Erhöhung der Fahrplan-Zuverlässigkeit und -Pünkt­lichkeit. Flankierend sollen mindestens zehn neue Fahrkarten-Automaten im Stadtgebiet Fürth aufgestellt werden, was eine Verdoppelung der bestehenden Automatenstandorte im Busbe­reich bedeuten würde.

Mit dem Szenario 2 wird zudem wieder ein angemessener Preisabstand zwischen den Tarifpro­dukten der Preisstufe B und jenen der Preisstufe A hergestellt. Durch den Verzicht Nürnbergs auf die 2. Stufe der Tarifanpassung (2015) ist die Preisdifferenz zwischen A und B sehr eng ge­worden. Damit gingen (und gehen) Wanderungseffekte bei den Fahrtkartenverkäufen von B nach A einher, die sich im Wege der Modalitäten der VGN-Einnahmeaufteilung sehr nachteilig für die infra fürth verkehr gmbh auswirken.

Der Gutachter (Probst & Consorten) prognostiziert für das Szenario 2 Fahrgastzuwächse von 7 %, wobei darauf hinzuweisen ist, dass dies eine mittelfristige Perspektive ist, die Zuwächse also nicht von heute auf morgen eintreten. Außerdem hängt die Realisierung der 7 %-Prognose von diversen Rahmenbedingungen (etwa der Entwicklung der Benzinpreise) ab. Die infra ist sehr skeptisch, was den prognostizierten 7 %igen Fahrgastzuwachs anbelangt.

Das Szenario 2 wird vom VGN (unter Berücksichtigung der aktuellen Einnahmeaufteilung) auf bis zu -300 Tsd. € Einnahmeverluste pro Jahr für die infra fürth verkehr gmbh bewertet.

Szenario 3:

Beim Szenario 3 wird das Szenario 2 ergänzt um die Einführung einer eigenen Preisstufe (Ar­beitstitel „AB“) für Fahrten zwischen Fürth und Nürnberg, da sich die Stadt Nürnberg einen ei­genen Stadttarif wünscht. Diese eigene Preisstufe wäre frühestens zum 01.01.2017 umsetzbar.

Preisliche Modellierungen des Gutachters, jeweils unterhalb der Preisstufe 3, für die gängigsten Fahrscheine von „AB“ beinhaltet die Anlage 3. Diese Preise sind aber noch nicht mit der Stadt Nürnberg/VAG und den anderen Verbundpartnern abgestimmt. Auch liegen (zum Redaktions­schluss) noch keine VGN-Berechnungen für die Einnahmeaufteilung des Szenario 3 vor.

Unter der Prämisse, dass die VGN-Berechnungen zur Einnahmeaufteilung deutliche Mehrerlöse aus dem Szenario 3 für die infra fürth verkehr gmbh und damit eine Senkung des ÖPNV-Defizits erwarten lassen, sprechen vier Gründe dafür, das Szenario 3 umzusetzen, zumal auch das Szenario 3 Fahrgastzuwächse (+2,4 %) annimmt:

·         Tarifvergleich mit anderen deutschen Nachbar-Städten:
Der Gutachter hat – sowohl für den Einzelfahrschein als auch für das Jahres-Abo – die Tarif­konstellation der Städte Nürnberg und Fürth mit jener von Nachbarstädten (vgl. im Detail die Anlage 1, S 6 f.) verglichen.
Beim Einzelfahrschein ist, ausgenommen die Situation in Ludwigshafen am Rhein/Mann­heim, die Fahrt zwischen Fürth und Nürnberg sowohl heute als auch ab 01.01.2016 (bei den Szenario 2-Preisen) am günstigsten. Mit einem Aufpreis von 30 Cent im Szenario 3 für die FÜ↔N-Einzelfahrt (sie würde dann 3,30 € in „AB“ kosten) bliebe das Tarifprodukt immer noch günstig und würde lediglich das Preisniveau für Einzelfahrten zwischen Potsdam und Berlin erreichen.
Beim JahresAbo sind Fahrten zwischen Fürth und Nürnberg im Städtevergleich mit Abstand am günstigsten. Gemäß Szenario 2 zum 01.01.2016 kostet das stadtübergreifende Jahres­Abo (Preisstufe A) 56,90 € im Monat. Für eine Preisstufe „AB“ setzt das Szenario 3 einen Aufpreis von 5,70 € an, auf dann 62,60 € monatlich. Auch damit läge das JahresAbo noch weit unterhalb der Preise sämtlicher Vergleichsstädte.

·      Impulse zur Defizit-Stabilisierung:
Während das Szenario 2 mit bis zu -300 Tsd. € Mindererlösen bewertet wird (vgl. oben), ist davon auszugehen, dass das Szenario 3 Mehrerlöse nach Einnahmeaufteilung für die infra fürth verkehr gmbh bringt.

·         Einnahmeaufholung zur Kompensation aus dem Verzicht Nürnbergs auf die 2. Stufe der Tarifanpassung (2015):
Die finanziellen Nachteile für die infra fürth verkehr gmbh hieraus lassen sich nicht exakt be­ziffern. Ein 6-stelliger Betrag pro Jahr ist jedoch plausibel. Nur das Szenario 3 lässt positive Einnahme-Effekte erwarten, die jener ursprünglichen Zielsetzung nahekommen, die den StR-Beschlüssen im Jahr 2010 zur Haushaltskonsolidierung zugrunde lagen.

·         ÖPNV-Konzessionsabgabe:
Der städtische Haushalt enthält jährliche Einnahmen (gegenwärtig 460 Tsd. €) aus der Kon­zessionsabgabe der infra fürth verkehr gmbh. Nur wenn das ÖPNV-Defizit -10 Mio. € (vor Konzessionsabgabe) nicht übersteigt, hat die Stadt Anspruch auf die Konzessionsabgabe. Defizit-stabilisierend/-senkend wirkt, nach gegenwärtigem Stand, einzig das Szenario 3.

Die infra fürth verkehr gmbh steht dem Szenario 3 eher skeptisch gegenüber (Durchsetzbarkeit am Markt; für einen Großteil der Kundinnen und Kunden ein dritter Schritt der Tarifanpassung; evtl. Fahrgastverluste). Auch verweist die infra darauf, dass noch eine Reihe von Fragen im VGN abschließend geklärt werden müssen, bevor entschieden werden kann, ob und in welcher Form die Einführung einer neuen AB-Tarifstufe möglich ist.

Im Einzelnen wird auf die Anlage 1 (von infra und Rf. II gemeinsam verfasst) verwiesen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

 

 

nein

 

ja

 

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


3