1. Im JgA/KiTA wird eine (Vollzeit-)Stelle, Sachbearbeitung Fachaufsicht, EGr S11 geschaffen.
2. Im JgA/KiTa wird eine 0,87-(Teilzeit-)Stelle, Sachbearb. KiTa, geschaffen. Sie erhält den Stellenwert EGr S11 und einen ku-Vermerk „Neubewertung“.
3. Im JgA/KiTA wird eine (Vollzeit-)Stelle, Verwaltung – Gesamtbetrieb städt. KiTa, BGr A11/ VGr IVa,1a (EGr 10), geschaffen.
4.
Im
JgA-Sachgebiet wirtschaftliche Jugendhilfe (Wihi I-III) wird eine
0,50-(Teilzeit-)Stelle, “Sachbearbeitung“, in BGr A10 / VGr Vb,1b4IVb,1b
(EGr 9), geschaffen.
5.
Im
JgA-Sachgebiet wirtschaftliche Jugendhilfe (Wihi IV/V) wird eine (Vollzeit-)Stelle,
“Sachbearbeitung“, in BGr A8/ VGr Vc,1a (EGr 8) geschaffen.
6.
Die
Stellen 51172, 51173 und 51178 sind mit BGr A10 bewertet.
7. Die (Vollzeit-) Stelle 41144, Sozialpädagoge/in, wird nach EGr S15 Nr. 7 gehoben.
Das JgA
beantragte zum Stellenplan 2014 die Neuschaffung einer (Vollzeit-)Stelle
„Fachberatung und Fachaufsicht für freie Träger“. Damals wurde festgehalten,
dass sich der endgültige Personalbedarf im Sachgebiet „Kindertagesstätten“
aufgrund der zu erwartenden Bauphase für Krippen noch nicht abschließend
festschreiben lässt. Die für KiTa-Aufgaben vorhandenen 5,50 VzÄ werden durch zwei
Beschäftigte mit insgesamt 70,50 Wochenstunden seit Monaten unterstützt. Dies
veranlasste die Verwaltungsspitze (Referentenrunde) den Schaffungsantrag
zurückzustellen und beauftragte OrgA gemeinsam mit dem JgA für den
Arbeitsbereich „Fachberatung und Fachaufsicht für freie Träger“ eine
Organisationsuntersuchung vorzunehmen. Diese Untersuchung wurde zusammen mit
dem „Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung – INSO“
durchgeführt.
Ebenfalls zum Stellenplan 2014 beantragte das JgA für den Bereich „Steuerung und Controlling der Wirtschaftlichen Hilfen“ eine (Vollzeit-)Stelle „Sondersachbearbeitung für Grundsatzangelegenheiten“. Bei der Antragstellung wurde angeführt, dass in naher Zukunft neue Aufgabenstellungen auf das JgA zukommen werden. Diese sind:
- Sonderaufgaben
aus dem BayKiBiG (Stichwort: Platzbörse),
-
Umsetzung der Inklusion in der Jugendhilfe und
Installation der Hilfen gem. §35a SGB VIII in Kitas und Tagespflege,
-
rechtliche und verwaltungsmäßige Entwicklung der
Tagespflege mit einem Kostenvolumen von 1,5 Mio EUR bei 260 Kindern sowie
-
betriebswirtschaftliche Darstellung der
Kindertagesstätten.
Da ein Großteil
dieser Aufgaben in Zusammenhang mit dem Fachbereich „Kindertagesstätten“
gesehen werden muss, fasste die Verwaltungsspitze (Referentenrunde) den
Beschluss, den Neuschaffungsantrag zurückzustellen und beauftragte OrgA für den
Arbeitsbereich „Steuerung und Controlling der Wirtschaftlichen Hilfen“
gleichfalls eine Organisationsuntersuchung durchzuführen.
Die Ergebnisse beider
Organisationsuntersuchungen werden in der Anlage „OrgA-Gutachten über den Personalbedarf der Bereiche
„Kindertagesstätten“ und „Wirtschaftliche Hilfen“ zusammenfassend vorgestellt.
Eine ausführliche der Darstellung der Ergebnisse für den
Jugendamtsbereich „Wirtschaftliche Hilfen“ können der Anlage 1 entnommen
werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
290.512
€ |
|
nein |
x |
ja |
290.512
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage - OrgA-Gutachten über den Personalbedarf der Bereiche „Kindertagesstätten“ und
„Wirtschaftliche Hilfen“
Anlage 1 – Bericht über die Organisationsuntersuchung im Jugendamtsbereich „Wirtschaftliche
Hilfen“
Anlage 2 – Begutachtung der Stellenwertigkeit der von den beiden Organisationsuntersuchungen
betroffenen Stellen einschl. analytischer Dienstpostenbewertung (Anlage 2.1)