Der Mandantenhaushalt 61 „Vertrag W.O.-Darby“ für das Haushaltsjahr 2016 wird gem. Vorlage der Verwaltung beschlossen. Die Vorlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Im Vollzug des Städtebaulichen Vertrages W.O.-Darby vom 18.09.1998 wird der Haushaltsentwurf 2016 für den Mandanten 61 vorgelegt. Der Stadtrat hatte mit Beschluss vom 15.10.1998 diesem Vertrag zugestimmt. Die Haushaltsansätze basieren auf einer dem Vertrag zugrunde liegenden Kostenzusammenstellung (Anlage 3 zu § 9 des Vertrages). Diese Anlage wurde am 24.03.1999 dem Finanz- und Verwaltungsausschuss vorgelegt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Haushaltsplan mit Erläuterungen