1.
Das Finanzreferat wird ermächtigt, die nach der Haushaltssatzung 2016
vorgesehenen Kreditaufnahmen
a) für den Haushalt der
Stadt Fürth in Höhe von 14.500.000 €
b) für das
Sondervermögen „Gewerbepark Hardhöhe-West“ von 0 €
nach Maßgabe der
rechtsaufsichtlichen Genehmigung der Regierung von Mittelfranken bei Bedarf zu
tätigen.
Während der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung (Art. 69 GO) erstreckt sich die Ermächtigung
a) für den Haushalt
der Stadt Fürth auf einen Betrag von 3.050.000 €
Über die Kreditaufnahme im Einzelfall ist dem Stadtrat zu berichten.
2. Das Finanzreferat wird ermächtigt, die nach der Haushaltssatzung 2016 vorgesehenen Kassenkreditaufnahmen
a) für den Haushalt der Stadt Fürth in Höhe von 50.000.000 €
b) für das Sondervermögen Städtisches Altenpflegeheim in Höhe von 1.750.000 €
c) für das Sondervermögen Gebäudewirtschaft Fürth in Höhe von 500.000 €
d) für das Sondervermögen „Gewerbepark Hardhöhe-West“ in Höhe von 1.000.000 €
bei Bedarf zu tätigen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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