Betreff
Kindertagesstätte auf dem ehem. Tuchergelände/Nähe Herrnstraße - Veränderung bei der Kita-Förderung
Vorlage
JgA/237/2015
Art
Beschlussvorlage - SB

In Fortschreibung des Stadtratsbeschlusses vom 20.11.2013 werden die erforderlichen Haushaltsmittel in aktualisierter Höhe für die geplante Kindertagesstätte auf dem Tuchergelände  genehmigt.

 

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.


Das Architekturbüro Maisch/Investor Champini plant auf dem ehem. Tuchergelände/Nähe Herrnstraße den Bau einer kombinierten Kindertagesstätte mit  48 Krippenplätzen und 75 Kindergartenplätzen.

 

Das Vorhaben wurde bereits am 20.11.2013 im Stadtrat beschlossen. Eine Realisierung scheiterte bislang am fehlenden Eigentumsübergang des Grundstücks. Da sich zwischenzeitlich auch die staatliche Förderung verändert hat, war die Gesamtförderung des Vorhabens auf einer aktualisierten Kostenschätzung neu festzulegen.

 

Der Bauträger geht aktuell von einer Fertigstellung Anfang 2017 aus.  Die neuen Plätze werden – in Absprache mit dem künftigen Betriebsträger Champini – zunächst für die Ersatzunterbringung des städtischen Kindergartens in der Badstraße benötigt. Erst mit dem Bezug der generalsanierten Einrichtung Badstraße übernimmt Champini (voraussichtlich 2018) den Betrieb auf dem Tuchergelände.

 

Die bisherige Planung weist Kosten in Höhe von 2.156.000,-- € aus. Die Neuberechnung ergibt rd. 2.328.000,-- €.

 

Das geplante Bauvorhaben ist nach Art. 27 BayKiBiG i. V. mit Art. 10 FAG grundsätzlich förderfähig. Der städtische Baukostenzuschuss wird dabei auf 80 v. H. der ermittelten zuweisungsfähigen Kosten festgelegt.

Die Refinanzierung des städtischen Baukostenzuschusses beträgt derzeit 45% des städtischen Baukostenzuschusses (FAG-Förderung) sowie einer Platzpauschale von 9.800 € pro Krippenplatz (Änderung der Krippenförderrichtlinie vom 21.09.2015).

 

Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten (Nr. 5.2 FA-ZR)

 

Bei Neubauten erfolgt die Festsetzung der zuweisungsfähigen Kosten gem. Nr. 5.2.2.2 FA-ZR grundsätzlich auf der Grundlage der im Summenraumprogramm für Kindertageseinrichtungen festgelegten förderfähigen Fläche und dem gültigen Kostenrichtwert in Höhe von derzeit

3.883 € pro qm.

Der Berechnung der Kostenpauschale für die gemischte Kindertageseinrichtung mit

75 KIGA-Plätzen (3-gruppig) und 48 Krippenplätzen (4-gruppig) liegt eine förderfähige Fläche von 637 m2   zu Grunde. Somit ergeben sich maximal zuweisungsfähige Kosten

(= Kostenpauschale)  in Höhe von 2.473.471 €.

Sollten die in der Kostenfeststellung ermittelten tatsächlichen Kosten unter der Kostenpauschale liegen, so gelten diese dann als zuweisungsfähig. Der Baukostenzuschuss in Höhe von 80 v. H. wird dann auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten neu ermittelt und der Regierung von Mittelfranken im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung mitgeteilt.

 

Ermittlung des städtischen Baukostenzuschusses bzw. der staatlichen Förderung   

 

Die Stadt Fürth beteiligt sich bei der genannten Baumaßnahme mit einem Fördersatz von

80 v. H. an den zuweisungsfähigen Kosten.

Die Berechnung des städtischen Baukostenzuschusses erfolgt dabei vorerst auf der Grundlage der ermittelten Kostenpauschale für die geplante Kindertageseinrichtung in Höhe von

2.473.471 € . Hieraus ergibt sich ein städtischer Baukostenzuschuss von rd. 1.978.777 €.

 

Ermittlung der staatlichen Förderung

 

Nach der geänderten Richtlinie vom 21.09.2015 wird die Förderung für Kinderkrippen in den

Art. 10 FAG überführt. Der individuelle Fördersatz beträgt dabei derzeit 45% des städtischen Baukostenzuschusses. Bei einem Baukostenzuschuss von 1.978.777 € ergibt sich eine staatliche Förderung von rd. 890.400 €.

Hinzu kommt nach Nr. 11.2 der Änderung der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2014 vom 21.09.2015 eine Pauschale von 9.800 € je förderfähigen Krippenplatz. Bei 48 Krippenplätzen ergibt sich eine zusätzliche Pauschale in Höhe von 470.400 €.

Die staatliche Förderung beträgt somit insgesamt 1.360.800 €.

 

Finanzierung der Gesamtmaßnahme

 

Nach der vorgelegten Kostenschätzung betragen die Gesamtkosten rd. 2.327.927 €.

Nachfolgend wird die Finanzierung der Maßnahme einmal auf der Grundlage der maximalen zuweisungsfähigen Kosten, zum anderen auf der vorgelegten Kostenschätzung dargestellt:

 

   Voraussichtliche Finanzierung bei zuweisungsfähigen Kosten in Höhe von 2.473.471 €:

 

 

staatlicher Anteil

45% aus 1.978.777 € (gerundet) zzgl. 48 Krippenplätze a´9.800 €

 

1.360.800 €

 

städtischer Anteil

80% aus 2.473.471 € abzgl. 1.360.800 € (gerundet)

 

618.000 €

 

 

Gesamtförderung (gerundet)

 

 

1.978.800 €

 

Anteil Bauträger

 

 

494.671 €

 

Gesamtkosten

 

 

2.473.471 €

 

 

 

 

 

 

 

   Voraussichtliche Finanzierung bei zuweisungsfähigen Kosten in Höhe von 2.327.927 €

   (städtischer Baukostenzuschuss 1.862.340 €) :

 

 

 

staatlicher Anteil

45% aus 1.862.340 € (gerundet) zzgl. 48 Krippenplätze a´9.800 €

 

1.308.500 €

 

städtischer Anteil

80% aus 2.327.927 € abzgl. 1.308.500 € (gerundet)

 

553.840 €

 

 

Gesamtförderung (gerundet)

 

 

1.862.340 €

 

Anteil Bauträger

 

 

465.587 €

 

Gesamtkosten

 

 

2.327.927 €

 

 

Gegenüber dem Stadtratsbeschluss vom 20.11.2013 ergibt sich somit folgende Änderung:

 

Gesamtkosten                        alt        2.138.580 €

Gesamtkosten                        neu      2.327.927 €

 

Städtischer Zuschuss             alt           567.000 €

Städtischer Zuschuss neu         618.000 €

 

Gegenüber dem Stadtratsbeschluss vom 20.11.2013 ergibt sich eine Kostensteigerung beim städtischen Zuschuss i.H.v. von 51.000,00 €.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Siehe Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt 2016

 

 

nein

x

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Kostenberechnung NEU

Pläne