In Fortschreibung des Stadtratsbeschlusses vom 20.11.2013 werden die erforderlichen Haushaltsmittel in aktualisierter Höhe für die geplante Kindertagesstätte auf dem Tuchergelände genehmigt.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.
Das Architekturbüro Maisch/Investor Champini plant auf dem ehem.
Tuchergelände/Nähe Herrnstraße den Bau einer kombinierten Kindertagesstätte
mit 48 Krippenplätzen und 75
Kindergartenplätzen.
Das Vorhaben wurde bereits am 20.11.2013 im Stadtrat beschlossen. Eine
Realisierung scheiterte bislang am fehlenden Eigentumsübergang des Grundstücks.
Da sich zwischenzeitlich auch die staatliche Förderung verändert hat, war die
Gesamtförderung des Vorhabens auf einer aktualisierten Kostenschätzung neu
festzulegen.
Der Bauträger geht aktuell von einer Fertigstellung Anfang 2017
aus. Die neuen Plätze werden – in
Absprache mit dem künftigen Betriebsträger Champini – zunächst für die
Ersatzunterbringung des städtischen Kindergartens in der Badstraße benötigt.
Erst mit dem Bezug der generalsanierten Einrichtung Badstraße übernimmt
Champini (voraussichtlich 2018) den Betrieb auf dem Tuchergelände.
Die bisherige
Planung weist Kosten in Höhe von 2.156.000,-- € aus. Die Neuberechnung ergibt
rd. 2.328.000,-- €.
Das geplante Bauvorhaben ist nach Art. 27 BayKiBiG i. V. mit Art. 10
FAG grundsätzlich förderfähig. Der städtische Baukostenzuschuss wird dabei auf
80 v. H. der ermittelten zuweisungsfähigen Kosten festgelegt.
Die Refinanzierung
des städtischen Baukostenzuschusses beträgt derzeit 45% des städtischen
Baukostenzuschusses (FAG-Förderung) sowie einer Platzpauschale von 9.800 € pro
Krippenplatz (Änderung der Krippenförderrichtlinie vom 21.09.2015).
Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten (Nr.
5.2 FA-ZR)
Bei Neubauten erfolgt die Festsetzung der zuweisungsfähigen Kosten gem.
Nr. 5.2.2.2 FA-ZR grundsätzlich auf der Grundlage der im Summenraumprogramm für
Kindertageseinrichtungen festgelegten förderfähigen Fläche und dem gültigen
Kostenrichtwert in Höhe von derzeit
3.883 € pro qm.
Der Berechnung der Kostenpauschale für die gemischte
Kindertageseinrichtung mit
75 KIGA-Plätzen (3-gruppig) und 48 Krippenplätzen (4-gruppig) liegt
eine förderfähige Fläche von 637 m2 zu Grunde. Somit ergeben sich maximal
zuweisungsfähige Kosten
(= Kostenpauschale) in Höhe von
2.473.471 €.
Sollten die in der Kostenfeststellung ermittelten tatsächlichen Kosten
unter der Kostenpauschale liegen, so gelten diese dann als zuweisungsfähig. Der
Baukostenzuschuss in Höhe von 80 v. H. wird dann auf der Grundlage der
tatsächlichen Kosten neu ermittelt und der Regierung von Mittelfranken im
Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung mitgeteilt.
Ermittlung des städtischen
Baukostenzuschusses bzw. der staatlichen Förderung
Die Stadt Fürth beteiligt sich bei der genannten Baumaßnahme mit einem
Fördersatz von
80 v. H. an den zuweisungsfähigen Kosten.
Die Berechnung des städtischen Baukostenzuschusses erfolgt dabei vorerst
auf der Grundlage der ermittelten Kostenpauschale für die geplante
Kindertageseinrichtung in Höhe von
2.473.471 € . Hieraus ergibt sich ein städtischer Baukostenzuschuss von
rd. 1.978.777 €.
Ermittlung der staatlichen
Förderung
Nach der geänderten Richtlinie vom 21.09.2015 wird die Förderung für
Kinderkrippen in den
Art. 10 FAG überführt. Der individuelle Fördersatz beträgt dabei
derzeit 45% des städtischen Baukostenzuschusses. Bei einem Baukostenzuschuss
von 1.978.777 € ergibt sich eine staatliche Förderung von rd. 890.400 €.
Hinzu kommt nach Nr. 11.2 der Änderung der Richtlinie zur Förderung von
Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“
2008-2014 vom 21.09.2015 eine Pauschale von 9.800 € je förderfähigen
Krippenplatz. Bei 48 Krippenplätzen ergibt sich eine zusätzliche Pauschale in
Höhe von 470.400 €.
Die staatliche Förderung beträgt somit insgesamt 1.360.800 €.
Finanzierung der
Gesamtmaßnahme
Nach der vorgelegten Kostenschätzung betragen die Gesamtkosten rd.
2.327.927 €.
Nachfolgend wird die Finanzierung der Maßnahme einmal auf der Grundlage
der maximalen zuweisungsfähigen Kosten, zum anderen auf der vorgelegten
Kostenschätzung dargestellt:
Voraussichtliche Finanzierung bei
zuweisungsfähigen Kosten in Höhe von 2.473.471 €:
staatlicher Anteil |
45% aus 1.978.777 €
(gerundet) zzgl. 48 Krippenplätze a´9.800 € |
1.360.800 € |
städtischer Anteil |
80% aus 2.473.471 €
abzgl. 1.360.800 € (gerundet) |
618.000 € |
Gesamtförderung (gerundet) |
1.978.800 € |
Anteil Bauträger |
494.671 € |
Gesamtkosten |
2.473.471 € |
Voraussichtliche Finanzierung bei
zuweisungsfähigen Kosten in Höhe von 2.327.927 €
(städtischer Baukostenzuschuss 1.862.340 €) :
staatlicher Anteil |
45% aus 1.862.340 €
(gerundet) zzgl. 48 Krippenplätze a´9.800 € |
1.308.500 € |
städtischer Anteil |
80% aus 2.327.927 €
abzgl. 1.308.500 € (gerundet) |
553.840 € |
Gesamtförderung (gerundet) |
1.862.340 € |
Anteil Bauträger |
465.587 € |
Gesamtkosten |
2.327.927 € |
Gegenüber dem Stadtratsbeschluss vom 20.11.2013 ergibt sich somit
folgende Änderung:
Gesamtkosten alt 2.138.580 €
Gesamtkosten neu 2.327.927 €
Städtischer Zuschuss alt
567.000 €
Städtischer Zuschuss neu
618.000 €
Gegenüber dem Stadtratsbeschluss vom 20.11.2013 ergibt sich eine
Kostensteigerung beim städtischen Zuschuss i.H.v. von 51.000,00 €.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
Siehe
Sachverhalt |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt 2016 |
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|
|
nein |
x |
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Kostenberechnung NEU
Pläne