Betreff
Bebauungsplan Nr. 354 "Johannes-Götz-Weg"; hier: Erneute Verfahrensschritte gem. § 4 a Abs. 3 BauGB
Vorlage
SpA/386/2015
Aktenzeichen
V-SpA-PlB-Ho
Art
Beschlussvorlage - SB

Der geänderte und ergänzte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 354 „Johannes-Götz-Weg“ mit der Begründung wird gebilligt und ist gem. § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. In der Bekanntmachung im Fürther Amtsblatt wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den (dort näher benannten) geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Träger öffentlicher Belange werden entsprechend informiert und erhalten ebenfalls Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden angemessen auf eine 2-Wochen-Frist verkürzt.


Der Bau- und Werkausschuss der Stadt Fürth hat in seiner Sitzung am 15.07.2015 dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 354 „Johannes-Götz-Weg“ einschließlich der Entwurfsbegründung zugestimmt und seine öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung wurde vom 20.08.2015 bis einschließlich 29.09.2015 durchgeführt. Die Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die benachbarten Städte Nürnberg, Erlangen und Schwabach und die Naturschutzverbände sind mit Schreiben vom 20.07.2015 und mit Frist bis zum 31.08.2015 gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 4 Abs. 2 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt worden.

 

Im Rahmen der förmlichen Beteiligung wurde den Anregungen des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg, des Fürther Ordnungsamtes, Abteilung Immissionsschutz sowie des Staatlichen Gesundheitsamtes gefolgt und damit der Bebauungsplan in zwei wesentlichen Punkten geändert und ergänzt; die Begründung wurde entsprechend fortgeschrieben.

 

1. Anregung Wasserwirtschaftsamt

Ersatzlose Streichung der bisherigen textlichen Festsetzung Nr. 9 Versiegelungsbeschränkung für Stellplätze und Zufahrten zu Garagen aufgrund der Lage des Plangebietes innerhalb der Schutzzone IIIA des Wasserschutzgebietes Rednitztal der infra fürth. Dadurch wurde auch das der Kennzeichnung dienende Planzeichen „Z“ (= Zufahrt zur Garage) entbehrlich und gestrichen.

 

2. Anregungen Ordnungsamt/ Immissionsschutz und Staatliches Gesundheitsamt

Mit Hinblick auf die Emissionen des Straßenverkehrs auf der Parkstraße, die sich insbesondere im westlichen Planbereich (Gebäude in WR1 und WR3) nachteilig bemerkbar machen, wurde der Forderung auf Verbesserung des Schallschutzes durch ergänzende Festsetzungen nachgekommen. In einvernehmlicher Abstimmung mit dem Ordnungsamt/ Immissionsschutz wurden die bisherigen Maßnahmen um zusätzliche aktive und passive Schallschutzvorkehrungen ergänzt (s. neu gefasste textliche Festsetzung 9. nebst neuem Planzeichen „Schirmwand“ im Planteil, erläutert in der Planzeichenerklärung). Die schallschutztechnischen Untersuchungen wurden überarbeitet und ergänzt.

 

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass nachfolgende redaktionelle Änderungen im Bebauungsplan vorgenommen wurden, die nicht verfahrensrelevant sind:

a) Der Baumbestand im Bereich der privaten Grünfläche wurde lagegenau entsprechend eines Baumbestandsplanes (WLG Wollborn Landschaftsarchitekten GmbH, Nürnberg) eingefügt. Hierdurch ändern sich weder die Schutz- und Erhaltungsziele noch die Anzahl.

 

b) Der Kurvenradius der Planstraße im Anschlusspunkt an die Forsthausstraße wurde vergrößert. Die Aufweitung des Kurvenradius verbessert die Einsehbarkeit in den Straßenraum der bevorrechtigten Forsthausstraße. Vorbild für die Aufweitung ist der nördlich benachbarte Stich der Forsthausstraße. Durch die Aufweitung werden die unmittelbar angrenzenden Baugrundstücke minimal verkleinert.

 

Verfahrensfortgang

Die Bekanntmachung im Fürther Amtsblatt ist bei Annahme des Beschlusses am 21.01.2016 möglich. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ereignisfrist kann eine verkürzte 2-Wochen-Offenlegung nebst Information der Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 29.01.2016 bis einschließlich 11.02.2016 durchgeführt werden. Die erneute Abwägung über eingegangene Stellungnahmen, die sich auf die (unter 1. und 2. genannten) geänderten Teile des Bebauungsplanes beschränken sollen, kann im Anschluss zusammen mit den übrigen verfahrensrelevanten Unterlagen dem Bau- und Werkausschuss am 02.03.2016 sowie dem Stadtrat am 16.03.2016 zur Fassung des Satzungsbeschlusses vorgelegt werden; Voraussetzung hierfür ist, dass der geänderte und ergänzte Entwurf im Rahmen der erneuten Verfahrensschritte nicht Anlass zu weiteren Änderungen oder Ergänzungen im Sinne des § 4a Abs. 3 BauGB gibt.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


- Bebauungsplanentwurf Nr. 354 „Johannes-Götz-Weg“ (vom 16.12.2015)

- Begründungsentwurf zum Bebauungsplan Nr. 354 „Johannes-Götz-Weg“