Betreff
Errichtung eines Mountainbikeparks auf der Erd- und Bauschuttdeponie der Stadt Fürth;
Sachstand Instruktionsverfahren
Vorlage
OA/173/2016
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Umweltausschuss nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.


Bezugnehmend auf den Beschluss des UA vom 27.06.2014 wird Folgendes zur Kenntnis gegeben:

 

Der Radsportclub Fürth e.V. (Vorhabensträger) hat seine Planungen zwischenzeitlich gegenüber der Stadt Fürth weiter konkretisiert:

·         Es sollen mehrere Bike-Strecken realisiert werden, gestaffelt nach Risikobereitschaft und Altersklassen (2- bis 6-jährige, 6- bis 12-jährige, ab 12-jährige).

·         Falls möglich, soll auch eine Indoor-Halle errichtet werden, so sei ein Betrieb auch bei schlechter Witterung gewährleistet.

·         Wünschenswert sei die Einrichtung einer Möglichkeit zur Verpflegung der Besucher (Imbissbetrieb).

·         In jedem Fall seien Toilettenanlagen erforderlich. Hierzu solle das vorhandene und nach Abschluss des Deponiebetriebs funktionslose Betriebsgebäude genutzt werden.

 

Der Flächenbedarf ist damit höher, als bei den ersten Überlegungen des Vorhabenträgers angenommen. Der Vorhabensträger wird nun drei Anbieter für professionelle Streckenbauten anfragen und um Vorlage einer Projektplanung bitten. Die Planungen sollen sich dabei möglichst auf die im Rekultivierungsplan 2012 als Wiese vorgesehenen Flächen beschränken.

 

Gemäß Stellungnahme des staatlichen Bauamts ist eine verkehrliche Erschließung des Mountainbikeparks über die Bundestraße 8 derzeit nicht möglich. Die Ausfahrt zur Deponie ist eine Behelfsausfahrt. Sie entspricht verkehrsrechtlich nicht den Anforderungen an eine nicht höhengleiche Kreuzung. Die Ertüchtigung für einen Regelbetrieb würde mindestens 500.000 € kosten. Zudem erscheint es dem staatlichen Bauamt als rechtlich nicht möglich, eine Bundesstraßenausfahrt lediglich für einen Bike-Park einzurichten. Ermessensspielräume werden seitens des staatlichen Bauamtes auf Nachfrage des OA nicht gesehen.

 

Da auch die Zuwegungen des nachrangigen Straßennetzes für den zu erwartenden Verkehr derzeit nicht geeignet sind (Egersdorfer Straße, Sperberstraße), kommt eine Erschließung für den motorisierten Verkehr aktuell nur über den Wanderparkplatz Regelsbacher Straße in Betracht. Die fußläufige Entfernung zur Deponie beträgt von dort ca. 1,5 km.

 

Nach erfolgter Streckenplanung wird sich der Vorhabensträger wieder bei OA melden, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: