1.
Der Bau- und
Werksausschuss beschließt, die erforderlichen Mülltonneneinhausungen für die
Anwesen Schindelgasse 1, 2, 12 zu finanzieren, wenn die Unterhalts- und
Betriebskosten durch die jeweiligen Grundstückseigentümer getragen werden. Die
Kosten der Bepflanzung der Einhausungen liegen bei den zum Unterhalt
Verpflichteten.
2.
Die Gebäudewirtschaft
wird beauftragt, die Maßnahmen zu realisieren und Unterhalt sowie Betrieb durch
entsprechende Nutzungsüberlassungsverträge sicherzustellen.
Die Sondernutzungsgenehmigungen sind einzuholen.
3. Im Rahmen der bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren ist verstärkt Augenmerk auf die Schaffung von angemessenen Mülltonnenstellplätzen auf eigenem Grund zu achten.
Im Jahr 2002 wurde die Schindelgasse neu gestaltet.
Sowohl durch die Zunahme an Abfallbehältern (Grüne Tonne, Restmülltonne, Papiertonne, Gelbe Säcke, …) als auch durch die beengten, historisch gewachsenen Bau- und Grundstücksverhältnisse werden Mülltonnen durch die Anwohner dauerhaft im öffentlichen Raum untergebracht. Vielerorts besteht in der Schindelgasse aufgrund der (nahezu) 100 %igen historischen Überbauung mit Wohngebäuden, der eher kleinen Flurstücke sowie der baulichen Verhältnisse keine Möglichkeit der Unterbringung der Mülltonnen auf eigenem Grund.
Ungeordnetes und v. a. unerlaubtes Abstellen von privaten Mülltonnen im öffentlichen Raum sind aufgrund der beengten Grundstücksverhältnisse besonders in der Altstadt ein großes Problem. Im Bereich der Schindelgasse wurde das Quartiersmanagement beauftragt, Lösungen für die Unterbringung der Mülltonnen zu entwickeln. Gemeinsam mit Eigentümern, Bewohnern und Stadtverwaltung wurde ein einvernehmliches Konzept erstellt, für das Ende 2014 ein Instruktionsverfahren eingeleitet wurde. Zu beteiligen waren hierbei: Schindelgasse 1, 2, 4, 8, 10, 12, Königstraße 73, 75 und Gustavstraße 7.
Die Unterbringung der Mülltonnen auf öffentlichem Grund hatte in der Vergangenheit bereits zu Anwohnerkonflikten geführt, die durch zeitaufwändige Anwohnergespräche und Moderation des Quartiersmanagements gelöst werden konnten und sogar in einer abgestimmten „Neuorganisation“ der Mülltonnenstandorte mündete. Ungelöst blieben in diesem Zusammenhang bisher die aus der Unterbringung im öffentlichem Raum resultierenden negativen Auswirkungen auf das Stadtbild.
Nach der „Neuorganisation“ der Mülltonnenstellplätze besteht objektiver
Bedarf für die Unterbringung der Mülltonnen im öffentlichen Raum für die Anwesen Schindelgasse 1, 2 und 12.
Vor dem dargestellten Hintergrund wären einheitliche, reversible
Mülltonneneinhausungen wünschenswert, um das Stadtbild an dieser sensiblen
Stelle aufzuwerten.
Vom Baureferat werden Mülltonneneinhausungen aus Edelstahl mit
Edelstahlpfosten und Dach-Pflanzwanne vorgeschlagen, auf beiliegendem
Prospektauszug der Fa. reinkedesign, Höfener Str. 54, 90763 Fürth (www.reinkedesign.de) wird als gestalterisches Referenzobjekt
insofern Bezug genommen.
Das RA hat mit Stellungnahme vom 01.06.2007 hinsichtlich der Finanzierung
festgestellt:
…
„In der Schindelgasse können
die Mülltonnen in bestimmten Anwesen nicht untergebracht werden, da diese weder
über einen Hofraum noch über geeignete Räumlichkeiten verfügen. Dadurch besteht
die Notwendigkeit die Abfallbehältnisse im Straßenraum abzustellen. Da die
Stadt aus optischen Gründen diese Behältnisse einhausen will, hat sie die dafür
erforderlichen Kosten zu tragen. Nach hiesiger Kenntnis handelt es sich um
wenige Anwesen.
Die von Bauordnung und
Ortsrecht gestellten Anforderungen, dass auf dem Grundstück
Abstellmöglichkeiten zu schaffen sind, können wegen des Bestandsschutzes der
sehr alten Gebäude und der begrenzten räumlichen Möglichkeiten nicht
durchgesetzt werden.
…
Die Kosten für die Errichtung
und die Unterhaltung dieser Einhausungen können nicht in die Müllgebühren mit
eingerechnet werden, da die Einhausungen lediglich aus Gründen des Stadtbildes
errichtet werden sollen. …“
Ergänzend wird auf das städtische Programm der Abfallwirtschaft
hingewiesen: Im Rahmen des langjährigen Förderprogramms zur Gestaltung von
Tonnenstellplätzen können die entstandenen Kosten zu 20 %, max. jedoch 511,--
€/Standort bezuschusst werden.
Aufgrund der Anwohnergespräche des Quartiersmanagements zu einer
Neuorganisation der Mülltonnenstellplätze würde sich folgender Materialaufwand
(auf Basis der Preisliste 2015 Fa. reinkedesign) ergeben, hinsichtlich der
Zuordnung (Neuorganisation) der Mülltonnenstellplätze wird auf beiliegendes
Gestaltungskonzept vom 09.10.2014 verwiesen:
Anwesen |
Modell |
Größe |
Brutto |
|
Schindelgasse 1 |
MW-11-T |
2 x 120 l |
1.820 € |
|
|
Höhenausgleich 6 cm statt 3 cm |
|
57 € |
|
|
Drainagesystem |
|
39 € |
|
|
Lavasubstrat |
|
28 € |
|
|
MW-22-T |
2 x 240 l |
2.030 € |
|
|
Höhenausgleich 6 cm statt 3 cm |
|
57 € |
|
|
Drainagesystem |
|
39 € |
|
|
Lavasubstrat |
|
28 € |
4.098 € |
Schindelgase 2 |
MW-11-T |
2 x 120 l |
1.820 € |
|
|
Höhenausgleich 6 cm statt 3 cm |
|
57 € |
|
|
Drainagesystem |
|
39 € |
|
|
Lavasubstrat |
|
28 € |
|
|
MW-22-T |
2x240 l |
2.030 € |
|
|
Höhenausgleich 6 cm statt 3 cm |
|
57 € |
|
|
Drainagesystem |
|
39 € |
|
|
Lavasubstrat |
|
28 € |
4.098 € |
Schindelgasse 12 |
MW-1-T |
1 x 120 l |
1.250 € |
|
|
|
|
|
|
|
Höhenausgleich 6 cm statt 3 cm |
|
57 € |
|
|
Drainagesystem |
|
39 € |
|
|
Lavasubstrat |
|
28 € |
|
|
MW-1-T |
1 x 120 l |
1.250 € |
|
|
Höhenausgleich 6 cm statt 3 cm |
|
57 € |
|
|
Drainagesystem |
|
39 € |
|
|
Lavasubstrat |
|
28 € |
2.748
€ |
Gesamt |
|
|
|
10.944
€ |
zzgl. Montage |
|
|
|
|
Es wird vorgeschlagen, ein räumlich auf die Schindelgasse begrenztes
Modellprojekt mit dem Ziel der beispielhaften Anlage von Mülltonnenstellplätzen
im öffentlichen Raum zu realisieren:
Die Stadt Fürth finanziert die Mülltonneneinhausungen und überträgt die
Unterhaltspflicht auf die jeweiligen Hauseigentümer durch eine
Nutzungsüberlassungs- und Unterhaltsvereinbarung.
Beschlussvorschlag
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
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|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Gestaltungskonzept vom 09.10.2014
Katalogauszug Firma reinkedesign