Betreff
Mülltonnen im öffentlichen Raum: Schaffung von Mülltonneneinhausungen in der Schindelgasse
Vorlage
SpA/391/2016
Art
Beschlussvorlage - AB

1.        Der Bau- und Werksausschuss beschließt, die erforderlichen Mülltonneneinhausungen für die Anwesen Schindelgasse 1, 2, 12 zu finanzieren, wenn die Unterhalts- und Betriebskosten durch die jeweiligen Grundstückseigentümer getragen werden. Die Kosten der Bepflanzung der Einhausungen liegen bei den zum Unterhalt Verpflichteten.

2.        Die Gebäudewirtschaft wird beauftragt, die Maßnahmen zu realisieren und Unterhalt sowie Betrieb durch entsprechende Nutzungsüberlassungsverträge sicherzustellen.
Die Sondernutzungsgenehmigungen sind einzuholen.

 

3.        Im Rahmen der bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren ist verstärkt Augenmerk auf die Schaffung von angemessenen Mülltonnenstellplätzen auf eigenem Grund zu achten.

 


Im Jahr 2002 wurde die Schindelgasse neu gestaltet.

 

Sowohl durch die Zunahme an Abfallbehältern (Grüne Tonne, Restmülltonne, Papiertonne, Gelbe Säcke, …) als auch durch die beengten, historisch gewachsenen Bau- und Grundstücksverhältnisse werden Mülltonnen durch die Anwohner dauerhaft im öffentlichen Raum untergebracht. Vielerorts besteht in der Schindelgasse aufgrund der (nahezu) 100 %igen historischen Überbauung mit Wohngebäuden, der eher kleinen Flurstücke sowie der baulichen Verhältnisse keine Möglichkeit der Unterbringung der Mülltonnen auf eigenem Grund.

 

Ungeordnetes und v. a. unerlaubtes Abstellen von privaten Mülltonnen im öffentlichen Raum sind aufgrund der beengten Grundstücksverhältnisse besonders in der Altstadt ein großes Problem. Im Bereich der Schindelgasse wurde das Quartiersmanagement beauftragt, Lösungen für die Unterbringung der Mülltonnen zu entwickeln. Gemeinsam mit Eigentümern, Bewohnern und Stadtverwaltung wurde ein einvernehmliches Konzept erstellt, für das Ende 2014 ein Instruktionsverfahren eingeleitet wurde. Zu beteiligen waren hierbei: Schindelgasse 1, 2, 4, 8, 10, 12, Königstraße 73, 75 und Gustavstraße 7.

 

Die Unterbringung der Mülltonnen auf öffentlichem Grund hatte in der Vergangenheit bereits zu Anwohnerkonflikten geführt, die durch zeitaufwändige Anwohnergespräche und Moderation des Quartiersmanagements gelöst werden konnten und sogar in einer abgestimmten „Neuorganisation“ der Mülltonnenstandorte mündete. Ungelöst blieben in diesem Zusammenhang bisher die aus der Unterbringung im öffentlichem Raum resultierenden negativen Auswirkungen auf das Stadtbild.

 

Nach der „Neuorganisation“ der Mülltonnenstellplätze besteht objektiver Bedarf für die Unterbringung der Mülltonnen im öffentlichen Raum  für die Anwesen Schindelgasse 1, 2 und 12.

 

Vor dem dargestellten Hintergrund wären einheitliche, reversible Mülltonneneinhausungen wünschenswert, um das Stadtbild an dieser sensiblen Stelle aufzuwerten.

 

Vom Baureferat werden Mülltonneneinhausungen aus Edelstahl mit Edelstahlpfosten und Dach-Pflanzwanne vorgeschlagen, auf beiliegendem Prospektauszug der Fa. reinkedesign, Höfener Str. 54, 90763 Fürth (www.reinkedesign.de) wird als gestalterisches Referenzobjekt insofern Bezug genommen.

 

Das RA hat mit Stellungnahme vom 01.06.2007 hinsichtlich der Finanzierung festgestellt:

 

„In der Schindelgasse können die Mülltonnen in bestimmten Anwesen nicht untergebracht werden, da diese weder über einen Hofraum noch über geeignete Räumlichkeiten verfügen. Dadurch besteht die Notwendigkeit die Abfallbehältnisse im Straßenraum abzustellen. Da die Stadt aus optischen Gründen diese Behältnisse einhausen will, hat sie die dafür erforderlichen Kosten zu tragen. Nach hiesiger Kenntnis handelt es sich um wenige Anwesen.

 

Die von Bauordnung und Ortsrecht gestellten Anforderungen, dass auf dem Grundstück Abstellmöglichkeiten zu schaffen sind, können wegen des Bestandsschutzes der sehr alten Gebäude und der begrenzten räumlichen Möglichkeiten nicht durchgesetzt werden.

 

Die Kosten für die Errichtung und die Unterhaltung dieser Einhausungen können nicht in die Müllgebühren mit eingerechnet werden, da die Einhausungen lediglich aus Gründen des Stadtbildes errichtet werden sollen. …“

 

Ergänzend wird auf das städtische Programm der Abfallwirtschaft hingewiesen: Im Rahmen des langjährigen Förderprogramms zur Gestaltung von Tonnenstellplätzen können die entstandenen Kosten zu 20 %, max. jedoch 511,-- €/Standort bezuschusst werden.

 

 

Aufgrund der Anwohnergespräche des Quartiersmanagements zu einer Neuorganisation der Mülltonnenstellplätze würde sich folgender Materialaufwand (auf Basis der Preisliste 2015 Fa. reinkedesign) ergeben, hinsichtlich der Zuordnung (Neuorganisation) der Mülltonnenstellplätze wird auf beiliegendes Gestaltungskonzept vom 09.10.2014 verwiesen:

 

Anwesen

Modell

Größe

Brutto

 

 

Schindelgasse 1

MW-11-T

2 x 120 l

1.820 €

 

 

Höhenausgleich 6 cm statt 3 cm

 

57 €

 

 

Drainagesystem

 

39 €

 

 

Lavasubstrat

 

28 €

 

 

MW-22-T

2 x 240 l

2.030 €

 

 

Höhenausgleich 6 cm statt 3 cm

 

 

57 €

 

 

 

Drainagesystem

 

39 €

 

 

Lavasubstrat

 

28 €

4.098 €

Schindelgase 2

MW-11-T

2 x 120 l

1.820 €

 

 

Höhenausgleich 6 cm statt 3 cm

 

 

57 €

 

 

Drainagesystem

 

39 €

 

 

Lavasubstrat

 

28 €

 

 

MW-22-T

2x240 l

2.030 €

 

 

Höhenausgleich 6 cm statt 3 cm

 

 

57 €

 

 

Drainagesystem

 

39 €

 

 

Lavasubstrat

 

28 €

4.098 €

 

Schindelgasse 12

 

MW-1-T

 

1 x 120 l

 

1.250 €

 

 

 

 

 

 

 

Höhenausgleich 6 cm statt 3 cm

 

 

57 €

 

 

Drainagesystem

 

39 €

 

 

Lavasubstrat

 

28 €

 

 

MW-1-T

1 x 120 l

1.250 €

 

 

 

Höhenausgleich 6 cm statt 3 cm

 

 

57 €

 

 

Drainagesystem

 

39 €

 

 

Lavasubstrat

 

28 €

2.748 €

Gesamt

 

 

 

10.944 €

zzgl. Montage

 

 

 

 

 

 

Es wird vorgeschlagen, ein räumlich auf die Schindelgasse begrenztes Modellprojekt mit dem Ziel der beispielhaften Anlage von Mülltonnenstellplätzen im öffentlichen Raum zu realisieren:

 

Die Stadt Fürth finanziert die Mülltonneneinhausungen und überträgt die Unterhaltspflicht auf die jeweiligen Hauseigentümer durch eine Nutzungsüberlassungs- und Unterhaltsvereinbarung.

 

 

Beschlussvorschlag

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Gestaltungskonzept vom 09.10.2014

Katalogauszug Firma reinkedesign