Betreff
Ersatzspielplatz "Bunte Hügel" - Südstadtpark (Projektgenehmigung)
Vorlage
GrfA/052/2016
Aktenzeichen
1420-419
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt gemäß Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben die Projektgenehmigung zum Rückbau des vorhandenen Spielplatzes und zur Herstellung eines neuen Spielplatzes im Südstadtpark gemäß des vorgelegten Entwurfs mit einem geschätzten Gesamtkosten-ansatz in Höhe von 125.000 EUR.

 


Vorgeschichte

Da sich auf den am 23.09.2004 abgenommenen Fallschutzbelägen aus Kunststoff sowohl am Spielplatz „Bunte Hügel“ als auch an der Kletterwand im Südstadtpark deutliche Mängel zeigten, wurde im September 2008 die Gewährleistungsabnahme verweigert und im Februar 2009 seitens der Stadt Fürth beim Landgericht Nürnberg-Fürth der Antrag auf ein selbständiges Beweisverfahren gestellt. Am 24.06.2014 fand am Landgericht Nürnberg-Fürth die abschließende Vergleichsverhandlung statt, bei der sich die Beklagten und deren Streithelfer zu einer Zahlung von insgesamt € 32.321,58 gegenüber der Stadt Fürth bei gleichzeitiger Abgeltung sämtliche Ansprüche aus dem Bauvorhaben verpflichteten. Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 23.07.2014 diesen Vergleich angenommen. Die Ausgleichszahlung ist bei der Stadt Fürth eingegangen und wurde bereits zu rund 2/3 für entstandene Gerichts- und Sachverständigenkosten und für die Sanierung des Fallschutzbelages an der Kletterwand ausgegeben.

 

Im langen Zeitraum zwischen Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens und der abschließenden Vergleichsverhandlung wurde der Spielplatz „Bunte Hügel“ immer wieder kurzfristig gesperrt oder provisorisch repariert. Aufgrund der erheblichen Sicherheitsgefährdung musste im letzten Jahr ein Großteil der Geräte abgebaut werden und der Kunststoffbelag wurde teilweise entfernt. Darüber hinaus löst sich der Kunststoffbelag weiter, so dass eine erneute Sperrung der Gesamtfläche im Raum stehen könnte. Der gesamte Spielplatz „Bunte Hügel“ präsentiert sich derzeit in einem äußerst unbefriedigenden Zustand und hat kaum noch Spielwert. Entsprechende Beschwerden aus der Bürgerschaft sind beim Grünflächenamt immer wieder eingegangen.

 

Es gab in der Vergangenheit alle möglichen Überlegungen, wie mit der Fläche künftig umgegangen werden soll – von der Auflösung des Spielplatzes über die Neuanlage eines Spielplatzes bis zur Wiederherstellung der ursprünglichen Spielplatzfläche.

 

Das Baureferat/Grünflächenamt hat den Auftrag erhalten, Planungen für einen neuen Spielplatz als Ersatz für den Spielplatz „Bunte Hügel“ vorzulegen. Vorgabe war, dass dieser neue Spielplatz ebenerdig sein und auf die Anlage von Spielhügeln verzichtet werden soll.

 

Entwurfsbeschreibung

Der Entwurf des Grünflächenamts sieht vor, den bestehenden Spielplatz vollständig zu beseitigen und eine neue ebenerdige Kunststofffläche als Fallschutzbelag zu errichten. Die neue Fläche ist mit 245 m² rund 75 m² kleiner als die bestehende Fläche, aber ausreichend um verschiedene Spielgeräte und deren Fallschutzbereiche darauf unterzubringen. Auf der ebenerdigen Fallschutzfläche sollen insgesamt acht neue Spielgeräte und drei Sitzmöglichkeiten aufgestellt werden, die einerseits das Thema „Bewegung – Balance“ abbilden, andererseits den im Südstadtpark nicht vorhandenen Spielbereich für Kinder bis drei Jahre gerecht werden (U3-Bereich). Dem Grünflächenamt ist wichtig, dass der Spielplatz mit besonderen, nicht alltäglichen Spielgeräten ausgestattet wird, um den bislang innovativen und besonderen Charakter weiter aufrechterhalten zu können.

 

Der renommierte Spielgerätehersteller Kompan erarbeitete bereits vor längerem einen Vorschlag für einen „Referenzspielplatz“ im Südstadtpark. Zum damaligen Zeitpunkt war noch angedacht, einen besonderen Spielplatz finanziert durch einen Sponsor herzustellen. Nachdem aber seitens des Sponsors der Stadt Fürth für dieses Projekt eine Absage erteilt wurde, musste die vorgelegte Planung deutlich reduziert werden. Die Firma Kompan bietet aber weiterhin auf die Spielgeräte einen Rabatt auf 30 bis 40% auf den Katalogpreis (Einsparung 17.000 EUR brutto) und hält dieses Angebot bis Mitte des Jahres auch weiterhin aufrecht. Das Baureferat/Grünflächenamt schlägt daher vor, das (reduzierte) Angebot für die Herstellung eines Referenzspielplatzes zurückzugreifen und die Fa. Kompan mit der Lieferung und dem Einbau der Spielgeräte direkt zu beauftragen, sofern die angebotenen Rabatte auch weiterhin Gültigkeit haben.

 

Das Baureferat/Grünflächenamt würdigt die technischen Hinweise zur Ausführung der Fallschutzflächen, um künftige technische und sicherheitstechnische Mängel zu vermeiden. Im Einzelnen:

 

·                     Ausreichende Dicke des Fallschutzbelages in Abhängigkeit von den Fallhöhen

·                     Einbau einer bituminösen Tragschicht

·                     Einbau einer ausreichenden Haftschicht zwischen Trag- und Deckschicht

·                     Einfassung der Fallschutzfläche mit Betonerzeugnis anstelle der bisherigen schwachen Kunststoffleiste

·                     Einbau einer Wurzelsperre zur Verhinderung von Belagsschäden

·                     Verzicht auf die Mehrfarbigkeit des Kunststoffbelags weil die Übergänge zwischen unterschiedlich gefärbten Deckschichten die Schwachpunkte des Belages sind

 

Kosten und Realisierung

Die Gesamtkosten liegen gemäß Kostenberechnung zum Entwurf bei 125.000 EUR und verteilen sich wie folgt:

 

 

 

 

1.

Baukosten

1.1.

Rückbau vorhandener Spielplatz

10.689,00 €

1.2.

Herstellung neue Fallschutzfläche

45.615,00 €

1.3.

Spielgeräte - Lieferung und Montage

34.452,00 €

1.4.

Wiederherstellung Belagsflächen

 

 

1.560,00 €

Summe Baukosten netto

92.316,00 €

 

zzgl. Baunebenkosten HZ III (Eigenleistung)

15,00%

92.316,00 €

13.847,40 €

Summe Baukosten und Baunebenkosten netto

106.163,40 €

 

zzgl. MwSt. aus Fremdvergaben

19,00%

92.316,00 €

17.540,04 €

Gesamtsumme brutto

123.703,44 €

 

MITTELBEDARF GERUNDET

 

 

125.000,00 €

 

Auf der Haushaltsstelle 5899.9401.1000 im Mandant 61 sind 115.000 EUR im Haushalt 2016 eingestellt und aus den Vergleichszahlungen stehen noch rund 10 T€ zur Verfügung. Die Maßnahme ist somit haushaltsrechtlich gesichert.

 

Die Maßnahme kann nach erfolgter Projektgenehmigung sofort ausgeschrieben und vergeben und noch in der ersten Jahreshälfte bzw. spätestens in den Sommerferien umgesetzt werden.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

125.000 €

 

nein

X

ja

o.A. €

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. Mandant 61

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Bestandsplan M 1:1.000

Fotodokumentation Bestand

Entwurfsplanung M 1:100 (A3)