Betreff
Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr; Gebührenerhöhung zum 01.04.2016
Vorlage
TfA/171/2016
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Bau- und Werkausschuss begutachtet, der Stadtrat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Fürth zum 01.04.2016 gemäß Vorlage der Verwaltung.

 

Die Vorlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 


Die Stadt Fürth veranlagt bisher für die Straßenreinigung des gesamten Straßenraumes 4,80 € pro Frontmeter und Jahr. Dieser Gebührensatz basiert auf einer Gebührenkalkulation von 2011 und endet am 31.03.2016.

 

Für die Straßenreinigung sollen kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren erhoben werden (Art. 8 Abs. 2 Satz 1 KAG). Da gemäß § 3 der Straßenreinigungssatzung Benutzungszwang besteht, soll das Gebührenaufkommen die Kosten nicht überschreiten (Art. 8 Abs. 2 Satz 2 KAG). Nach Art. 8 Abs. 6 Satz 1 KAG können bei der Gebührenbemessung die Kosten für einen mehrjährigen Zeitraum berücksichtigt werden. Der Bemessungszeitraum soll aber höchstens vier Jahre umfassen.

 

Unter Hinzuziehung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) wurden daher die Straßenreinigungsgebühren für den Zeitraum 01.04.2016 bis 31.03.2020 neu kalkuliert.

 

Zum 01.04.2016 ist die Anpassung der nachfolgenden Gebührensätze je Frontmeter und Jahr erforderlich:

 

 

Reinigungsklasse 1          

- wöchentlich sechsmal                                                    bisher 28,80 €      neu 30,00 €

 

 

Reinigungsklasse 2          

- wöchentlich häufiger als sechsmal

Fußgängerzone                                                                                bisher 33,60 €      neu 35,00 €

 

 

Reinigungsklasse 3          

- Reinigung zweimal wöchentlich                                   bisher   9,60 €      neu 10,00 €

 

 

Reinigungsklasse 4          

- Reinigung wöchentlich einmal                                      bisher       4,80 € neu   5,00 €

 

 

Die Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren beträgt ca. 4,2 % für den Zeitraum von 2016 bis 2020.

 

Bei den Personal- und Sachausgaben wurde eine jährliche Erhöhung und Preissteigerung einkalkuliert; bei den Kalkulatorischen Kosten wurden die Ersatzbeschaffungen und die künftigen Beschaffungen entsprechend berücksichtigt bzw. fortgeschrieben.

 

Aufgrund der Neukalkulation der Reinigungsgebühren wurde die Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr entsprechend geändert. Sie muss weiterhin auf Grund einer KAG-Änderung angepasst werden, um künftig eine größere Rechtsklarheit gewährleisten zu können.

 

 

Die beabsichtigten Änderungen und Ergänzungen wurden den einschlägigen Dienststellen (z.B.  Rechnungsprüfungsamt, Kämmerei und Rechtsamt) zur Prüfung und Stellungnahme zugeleitet. Die Anregungen der Fachämter wurden gewürdigt und eingearbeitet.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Änderungssatzung