Der Bau- und Werkausschuss begutachtet, der Stadtrat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Fürth zum 01.04.2016 gemäß Vorlage der Verwaltung.
Die Vorlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Stadt Fürth veranlagt bisher für die Straßenreinigung des gesamten Straßenraumes 4,80 € pro Frontmeter und Jahr. Dieser Gebührensatz basiert auf einer Gebührenkalkulation von 2011 und endet am 31.03.2016.
Für die Straßenreinigung sollen
kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene
Benutzungsgebühren erhoben werden (Art. 8 Abs. 2 Satz 1 KAG). Da gemäß § 3 der
Straßenreinigungssatzung Benutzungszwang besteht, soll das Gebührenaufkommen
die Kosten nicht überschreiten (Art. 8 Abs. 2 Satz 2 KAG). Nach Art. 8 Abs. 6
Satz 1 KAG können bei der Gebührenbemessung die Kosten für einen mehrjährigen
Zeitraum berücksichtigt werden. Der Bemessungszeitraum soll aber höchstens vier
Jahre umfassen.
Unter
Hinzuziehung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) wurden daher
die Straßenreinigungsgebühren für den Zeitraum 01.04.2016 bis 31.03.2020 neu
kalkuliert.
Zum
01.04.2016 ist die Anpassung der nachfolgenden Gebührensätze je Frontmeter und
Jahr erforderlich:
Reinigungsklasse 1
- wöchentlich sechsmal bisher 28,80 € neu 30,00 €
Reinigungsklasse 2
- wöchentlich häufiger als sechsmal
Fußgängerzone bisher 33,60 € neu 35,00 €
Reinigungsklasse 3
- Reinigung zweimal wöchentlich bisher 9,60 € neu 10,00 €
Reinigungsklasse 4
- Reinigung wöchentlich einmal bisher 4,80 € neu 5,00 €
Die Erhöhung der
Straßenreinigungsgebühren beträgt ca. 4,2 % für den Zeitraum von 2016 bis 2020.
Bei den Personal- und
Sachausgaben wurde eine jährliche Erhöhung und Preissteigerung einkalkuliert; bei den
Kalkulatorischen Kosten wurden die Ersatzbeschaffungen und die künftigen
Beschaffungen entsprechend berücksichtigt bzw. fortgeschrieben.
Aufgrund der Neukalkulation der
Reinigungsgebühren wurde die Satzung für die Erhebung einer
Straßenreinigungsgebühr entsprechend geändert. Sie muss weiterhin auf Grund
einer KAG-Änderung angepasst werden, um künftig eine größere Rechtsklarheit
gewährleisten zu können.
Die beabsichtigten Änderungen und Ergänzungen
wurden den einschlägigen Dienststellen (z.B.
Rechnungsprüfungsamt, Kämmerei und Rechtsamt) zur Prüfung und
Stellungnahme zugeleitet. Die Anregungen der Fachämter wurden gewürdigt und
eingearbeitet.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Änderungssatzung