Betreff
Feststellung der Jahresrechnung 2013 der Stadt Fürth gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Vorlage
RpA/071/2016
Art
Beschlussvorlage - AL

Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss wird die Jahresrechnung 2013 der Stadt Fürth gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wie folgt festgestellt:

 

                                               Verwaltungshaushalt                                Vermögenshaushalt

Einnahmen                                 343.593.023 €                                  68.111.823 €

Ausgaben                                    343.593.023 €                                  68.111.823 €

Sollfehlbetrag                                                  0 €                                                   0 €

Kasseneinnahmereste                  9.192.012 €                                  16.757.657 €

Kassenausgabereste                         -36.137 €                                          -8.452 €

Haushaltseinnahmereste                             0 €                                  20.940.300 €

Haushaltsausgabereste                                0 €                                  24.088.300 €

 

Die im Sachverständigenbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 11.06.2015 getroffenen Feststellungen und Empfehlungen haben Beachtung zu finden und sind umzusetzen.


Die örtliche Rechnungsprüfung gemäß Art. 103 Abs. 1 GO wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss am 19.02.2016 an Hand des Berichts des Rechnungsprüfungsamtes vom 11.06.2015 (der den Abschluss der Prüfungsarbeiten mit Einschränkung der Prüfung der Schnittstelle zu den Jahresabschlüssen der GWF, die ebenso wie die JA 2013 von StEF und SAh zum Zeitpunkt des Abschlusses der Prüfungsarbeiten noch nicht zur Prüfung vorlagen, bestätigt) durchgeführt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss kam zu folgendem Ergebnis:

Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zur örtlichen Prüfung gemäß Art. 103 Abs. 3 Satz 2 GO dient zur Kenntnis und wird gebilligt. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Jahresrechnung 2013 der Stadt Fürth gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen und für diese die Entlastung zu erteilen. Es wird dem Stadtrat empfohlen zu beschließen, dass die getroffenen Feststellungen und Empfehlungen des Prüfberichtes Beachtung zu finden haben und umzusetzen sind.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: Prüfbericht vom 11.06.2016

Anlage 2: Anlagen 1-11 zum Prüfbericht

Anlage 3: Protokollauszug Sitzung RPA 19.02.2016