- Der Bau- und Werkausschuss nimmt die Ausführungen des Baureferenten zustimmend zur Kenntnis.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.05.1983 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 387 beschlossen. Aufgrund veränderter Prioritäten in der Bauleitplanung wurde das Verfahren seinerzeit nicht weiter bearbeitet.
Am 17.07.2013 fasste der BWA einen
Konkretisierungsbeschluss, welcher vor allem einen reduzierten Geltungsbereich
beinhaltete (s. A.), da eine Fläche im Norden zwischenzeitlich bebaut wurde.
Dem Baureferat liegt nunmehr eine Planungs- bzw. Bebauungsabsicht eines
Bauträgers für einen Teilbereich (ca. 5000 m²) im Süden des Geltungsbereiches
vor.
Zur weiteren Entwicklung des Plangebietes ist nun vorab eine Vereinbarung zur Übernahme der Entwicklungskosten zwischen Bauträger und Stadt zu treffen; der Entwurf einer Grundzustimmungserklärung ist als Anlage beigefügt. Im Wesentlichen soll vereinbart werden, dass die Kosten für sämtliche erforderlichen Gutachten (insbesondere Schallschutz, Artenschutz, Naturschutz sowie Altlasten) vom Bauträger als Veranlasser zu übernehmen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Satzungsverfahren zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 387 für den verbleibenden Gesamtbereich
betrieben werden soll. Im weiteren Verfahren soll auch geprüft werden, in wie
weit sich Teilflächen des Geltungsbereiches zur Errichtung eines Kindergartens
eignen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Geltungsbereich B-Plan Nr. 387
Entwurf der Grundzustimmungserklärung