Betreff
Grundzustimmungserklärung für einen städtebaulichen Vertrag; Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 387 "Schönblick", Gemarkung Vach
Vorlage
SpA/403/2016
Art
Beschlussvorlage - SB
  1. Der Bau- und Werkausschuss nimmt die Ausführungen des Baureferenten zustimmend zur Kenntnis.

 


Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.05.1983 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 387 beschlossen. Aufgrund veränderter Prioritäten in der Bauleitplanung wurde das Verfahren seinerzeit nicht weiter bearbeitet.

Am 17.07.2013 fasste der BWA einen Konkretisierungsbeschluss, welcher vor allem einen reduzierten Geltungsbereich beinhaltete (s. A.), da eine Fläche im Norden zwischenzeitlich bebaut wurde.
Dem Baureferat liegt nunmehr eine Planungs- bzw. Bebauungsabsicht eines Bauträgers für einen Teilbereich (ca. 5000 m²) im Süden des Geltungsbereiches vor.

Zur weiteren Entwicklung des Plangebietes ist nun vorab eine Vereinbarung zur Übernahme der Entwicklungskosten zwischen Bauträger und Stadt zu treffen; der Entwurf einer Grundzustimmungserklärung ist als Anlage beigefügt. Im Wesentlichen soll vereinbart werden, dass die Kosten für sämtliche erforderlichen Gutachten (insbesondere Schallschutz, Artenschutz, Naturschutz sowie Altlasten) vom Bauträger als Veranlasser zu übernehmen sind.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass das Satzungsverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 387 für den verbleibenden Gesamtbereich betrieben werden soll. Im weiteren Verfahren soll auch geprüft werden, in wie weit sich Teilflächen des Geltungsbereiches zur Errichtung eines Kindergartens eignen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Geltungsbereich B-Plan Nr. 387

Entwurf der Grundzustimmungserklärung