Betreff
Stellenplan Rf. IV / SzA, Wohngeld - Personalbedarf
Vorlage
OrgA/085/2016
Art
Beschlussvorlage - SB

1.  Die Stelle 50139 wird von Tz-0,64 auf Vollzeit erhöht und von VGr VIb,1a / EGr 6 / BGr A 7 nach VGr Vc,1a / EGr 8 / BGr A 8 gehoben.

 

2.  Im SzA, Sachgebiet Wohnungswesen, wird eine (Vollzeit-)Stelle Sachbearbeitung Wohngeld, VGr Vc,1a / EGr 8 / BGr A 8 neu geschaffen.

 


Zum 01.01.2016 ist eine Reform des Wohngeldrechts in Kraft getreten, die dazu führen wird, dass sich sowohl die Höhe der durchschnittlichen Leistung als auch der Kreis der Wohngeldberechtigten deutlich erhöhen wird. Vermutlich wird es künftig 50 – 60% mehr Anspruchsberechtigte als bisher geben.
Dies führt zwangsläufig zu einem entsprechenden Personalmehrbedarf in unserer Wohngeldstelle. Mit personalwirtschaftlichen Maßnahmen ist hier die Stadt bereits in Vorleistung gegangen:

- es wurden drei überplanmäßige Kräfte zugewiesen (zwei in Vollzeit, eine in Teilzeit, wobei die Teilzeitkraft vom 01.01.2016 – 30.09.2016 beurlaubt ist)

- die Arbeitszeit der Inhaberin der Tz-Stelle 50139 wurde von Tz-0,64 (25 Std./Wo.) auf Vollzeit erhöht.

 

Eine abschließende Stellenbemessung kann erst nach Ablauf des ersten Jahres und den sich dabei ergebenden Fallzahlen erfolgen.

Ein gewisses Mindestmaß an Stellen sollte aber bereits jetzt festgelegt werden, um die Sachbearbeiter fester an ihre Aufgabe zu binden und ihnen frühzeitig eine langfristige Perspektive in ihrem Sachgebiet zu geben.

 

 

 

 

Derzeit verfügt die Wohngeldstelle über 2,64 VZÄ, wobei der Stelle 50140 auch Leitungsaufgaben obliegen, die in der u.g. Personalbemessung nicht berücksichtig sind:

 

Stelle

Funktion

VZÄ

50133

SB Wohngeld

1,00

50139

SB Wohngeld (einfachere Fälle)

0,64

50140

Hauptsachbearb. Wohngeld

1,00

Summe:

2,64

 

Eine mit den Fallzahlen des Jahres 2014 durchgeführte Personalbedarfsbemessung ergab einen Stellenbedarf von 2,82 VZÄ.

Für 2015 hat das SzA mit E-Mail vom 16.02.2016 nur die Gesamtzahl der Anträge mitgeteilt, die geringfügig unter den Zahlen von 2014 ist. Eine Aufschlüsselung der Zahlen (wie für 2014) kann lt. SzA derzeit nicht erfolgen, da hierfür im SzA keine Zeit zur Verfügung steht. Damit kann dann aber von OrgA auch noch keine detaillierte Personalbedarfsberechnung für 2015 erfolgen.

Für 2016 wird aufgrund der zum 01.01.2016 erfolgten Gesetzesänderung eine Steigerung der Antragszahlen zwischen 50 und 60% erwartet. Ausgehend von den für 2014 errechneten 2,82 VZÄ ergäbe dies eine Steigerung des Personalbedarfs um mind. 1,41 VZÄ auf mind. 4,23 VZÄ.

 

Die Anzahl fester Stellen sollte daher bereits jetzt auf 4 Vollzeit-Stellen erhöht werden, indem

- die Stelle 50139 von Tz-0,64 auf Vollzeit erhöht wird

- eine neue Stelle für die Sachbearbeitung Wohngeld geschaffen wird.

 

Die neu geschaffene Stelle wird mit einer bereits zugewiesenen überplanmäßigen Kraft besetzt, so dass es de facto zu keiner Personalmehrung kommt, sondern einfach der Stellenplan dem tatsächlichen Bedarf angeglichen wird.

 

 

Stellenbewertung

SB-Stellen Wohngeld sind bei der Stadt Fürth grundsätzlich mit VGr Vc,1a / EGr 8 / BGr A 8 bewertet.

Da der Stelle 50139 früher nur einfachere Fälle übertragen waren, war sie mit VGr VIb,1a / EGr 6 / BGr A 7 bewertet. Lt. SzA kann die Inhaberin der Stelle 50139 inzwischen vollumfänglich für die Wohngeldsachbearbeitung eingesetzt werden (auch schwierigere Fälle).

Um einen flexiblen Personaleinsatz und eine Arbeitsaufteilung nach Buchstaben zu ermöglichen, wird künftig auch die Stelle 50139 mit VGr Vc,1a / EGr 8 / BGr A 8 bewertet.

 

Da auch die neue Stelle vollumfänglich für die Wohngeldsachbearbeitung eingesetzt werden soll, ist sie ebenfalls mit VGr Vc,1a / EGr 8 / BGr A 8 zu bewerten.

 

 

Kosten

 

Stellenplanänderung

Kosten

Erhöhung der Stelle 50139 auf Vollzeit

17.570 €

Hebung der Stelle 50139 nach EGr 8

 4.600 €

Neuschaffung einer VZ-Stelle in BGr A 8

61.670 €

Summe

83.840 €

 

 

Kompensation

Durch die erhöhten Wohngeldzahlungen werden nach einer Schätzung des Jobcenters bis zu 150 Bedarfsgemeinschaften aus dem SGB II-Bezug herausfallen und dadurch voraussichtlich ein sechsstelliger Eurobetrag eingespart.

 

 

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

X

ja

83.840 €

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: