- Der Bau- und Werkausschuss nimmt die Ausführungen des Baureferates zur Kenntnis.
- Der Bau- und Werkausschuss beschließt die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001.
bisherige
Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
Abstimmungsergebnis |
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einst. |
mit
Mehrheit |
Ja- Stimmen |
Nein- Stimmen |
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angen. |
abgel. |
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BWA |
21.05.2014 |
|
x |
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12 |
2 |
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BWA
Einleitungs-und Konkretisierungsbeschluss |
17.09.2014 |
|
x |
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14 |
1 |
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StR
Einleitungs-und Konkretisierungsbeschluss |
24.09.2014 |
|
x |
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45 |
1 |
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StR
Beschluss städtebauliches Konzept |
21.10.2015 |
|
x |
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44 |
2 |
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In den Sitzungen vom 17.09.2014 und vom 24.09.2014 haben der
BWA sowie der StR beschlossen, das Verfahren zur zweiten Änderung des
Bebauungsplanes 001 einzuleiten. Zugleich wurde die Zielsetzung der Änderung
dahingehend konkretisiert, dass die planungsrechtlichen Restriktionen für
Schank- und Speisewirtschaften im Geltungsbereich beseitigt werden sollen und
die planungsrechtlichen Restriktionen gegenüber Vergnügungsstätten im
Geltungsbereich erhalten bleiben sollen.
Planungsabsicht der Stadt ist die Entwicklung des Bereichs zu einem Stadtteil, der eine urbane Nutzungsmischung von Wohnen und Gewerbe, zu dem auch gastronomische Betriebe zählen, ermöglicht. Die Stadt Fürth verfolgt das Ziel, den Bereich um die historisch gewachsene „Gustavstraße“ in den derzeitigen Strukturen einschließlich ihrer gastronomischen Betriebe und eingeführter Veranstaltungen zu erhalten, ohne dabei den Schutz der dortigen Wohnbevölkerung außer Acht zu lassen.
Die Art der baulichen Nutzung wird daher weiterhin, entsprechend den vorhandenen und geplanten zulässigen Nutzungen innerhalb des Geltungsbereiches, als Mischgebiet gemäß §6 BauNVO festgesetzt.
Zur Umsetzung des Planungszieles werden im Wesentlichen folgende Änderungen vorgenommen bzw. Festsetzungen getroffen:
· Innerhalb des bestehenden Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 001, 1. Ä. sollen die planungsrechtlichen Restriktionen für Schank- und Speisewirtschaften (gemäß Punkt 2.1 und 2.2 der textlichen Festsetzungen) aufgehoben werden. Die Gewährleistung des Schutzes der Wohnbevölkerung erfolgt, wie bisher auch, im Rahmen der jeweils geltenden Immissionsrichtwerte, deren Einhaltung in jedem Bauantrag (auch bei einer Erweiterung) im Einzelfall nachgewiesen werden müssen.
· Spielhallen, Wettbüros und weitere Vergnügungsstätten sollen auch künftig im gesamten Geltungsbereich ausgeschlossen werden.
Die Aspekte zur Begründung der Aufhebung der planungsrechtlichen Restriktionen für Schank- und Speisewirtschaften sowie die Begründung der künftigen Festsetzungen sollen im weiteren Satzungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplans genauer untersucht und ergänzt werden; sie sind der beigefügten Kurzbegründung zu entnehmen.
Nachdem es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach §13a BauGB handelt, wird das beschleunigte Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung angewendet.
Die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll nach entsprechender Veröffentlichung im Amtsblatt auf der Grundlage des beigefügten Planblattes einschließlich der genannten Kurzbegründung durchgeführt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
x |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Bebauungsplan Nr.001, 2. Änderung – Planblatt vom 21.04.2016
Bebauungsplan Nr.001, 2. Änderung – Kurzbegründung 21.04.2016