Betreff
Stellplatzablöse für 1 Kfz, plus 2 Fahrradstellplätze, Schwabacher Straße 48. Gemark. Fürth, Flur-Nr. 1163
Vorlage
GWF/199/2016
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Bauausschuss stimmt der Ablösung des Kfz-Stellplatzes zu.

 

Durch den Bauausschuss wird um Beschluss gebeten, ob die 2 Fahrradstellplätze, welche nicht auf eigenem Grundstück nachgewiesen werden können, mit je 500,00 Euro abzulösen sind,

oder ob hinsichtlich des Mehrbedarfs eine Abweichung von der Stellplatzsatzung zu erteilen ist.

 

 


Der Antragsteller beabsichtigt die Nutzungsänderung eines Ladengeschäftes (ehemals "Stempel Eckstein") zu einem Kaffeehaus. Für die Nutzungsänderung entsteht ein Stellplatzmehrbedarf für eine 1 Kfz, welcher nicht auf eigenem Grundstück errichtet werden kann. Die optionale Möglichkeit der Herstellung oder des Nachweises des Stellplatzes auf einem in der Nähe befindlichen Grundstück wurde nicht beantragt.

Der Antragsteller bittet um Ablösung des Stellplatzes. Die Verwaltung empfiehlt auf Grund der günstigen Verkehrslage die Ablöse des Kfz-Stellplatzes.

 

Für die Nutzungsänderung entsteht ein Stellplatzmehrbedarf für 2 Fahrräder.

Die Verwaltung empfiehlt aufgrund der Gültigkeit der Stellplatzsatzung seit 15.10.15 die Ablöse der zwei Fahrradstellplätze statt einer Abweichung.

 

Hinweis:

Die mit der Nutzungsänderung erforderliche Andienfläche für Lieferfahrzeuge kann ebenfalls nicht auf eigenem Grundstück hergestellt werden.

Laut Straßenverkehrsamt ist die Anlieferung im Bereich der Schwabacher Straße jedoch auf den Zeitraum zwischen 19:00 - 10:30 Uhr begrenzt möglich.

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan