Betreff
Stellplatzablösung für 22 Kraftfahrzeuge; Änderung des Nachweises für Flur-Nr. 1108/2 (Karolinenstr. 86) auf Fl.Nr. 1117/12 (Gebhardtstr.)
Vorlage
Rf. V/517/2016
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Stadtrat bestätigt folgenden Beschluss des Bau- und Werkausschusses vom 06.04.2016:

 

Der Bauausschuss stimmt der Ablösung von 22 Stellplätzen, die für die Nutzungsänderung von Möbel- und Großhandel zu Wohnen mit 55 Wohneinheiten in der Karolinenstr. 86 erforderlich und auf dem Grundstück in der Gebhardtstraße nachgewiesen wurden, trotz Parkdrucks zu mit der Maßgabe, dass u.a. mit dieser Stellplatzablöse ein Parkhaus in der Gebhardtstraße realisiert werden kann.

 

Dieser Beschluss gilt nur unter dem Vorbehalt, dass der Stadtrat die zügige Realisierung des Parkhauses in der Gebhardtstraße beschließt. Erste Planungen dazu sind bis zur Sommerpause 2016 vorzulegen.


Der Bau- und Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 06.04.2016 den in der Anlage beigefügten Beschluss gefasst.

Nach der letzten Stadtratssitzung am 13.04.2016 wurde von 15 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern form- und fristgerecht der Antrag gestellt, o.g. Beschluss des Bau- und Werkausschusses gem. § 10 Abs. 3 der GO des Fürther Stadtrates eine Nachprüfung durch den Stadtrat vornehmen zu lassen. Der Beschlussvollzug wurde außer Kraft gesetzt.

 

Deshalb ist der Beschluss des Bau- und Werkausschusses vom 6.04.2016 erneut im Stadtrat aufzurufen.

Die Verwaltung hatte in der Stadtratssitzung am 13.04.2016 zugesagt, noch vor der Sommerpause eine Kostenschätzung für das beabsichtigte Parkhaus in der Gebhardtstraße vorzulegen.

Daran wird weiter gearbeitet, um eine schnellstmögliche Realisierung dieses Parkhauses zu ermöglichen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Beschluss des BWA vom 06.04.2016