Betreff
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages (EBS)
Fortschreibung der Anlage zu § 4 Abs. 2 EBS
Vorlage
TfA/182/2016
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Vorlage der Verwaltung und des Entwurfes der Änderungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung und empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

„Die Änderungssatzung wird gemäß der Vorlage der Verwaltung beschlossen; Die Änderungssatzung ist Bestandteil des Beschlusses


Im Jahr 1988 wurden erstmals für die Erhebung des Erschließungsbeitrages Einheitssätze eingeführt. Die Stadt Fürth hat diese innerhalb der Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages (EBS) in der „Anlage zu § 4 Abs. 2 EBS“ definiert.

 

Seit diesem Zeitpunkt müssen diese Beträge der Preisentwicklung angeglichen, die Satzung dementsprechend ergänzt und die Anlage fortgeschrieben werden. Die Änderungen für 2015 werden hiermit als Ergänzung vorgelegt.

 

Bei den Sätzen „A. Herstellung von Erschließungsanlagen“ hat sich mit dem Jahr 2013 der Begriff von Bauklasse zu Belastungsklasse gewandelt, was sich auch bei deren Ermittlung niederschlägt.

Die Bauklasse III wurde im Jahr 2015 nochmals bei Straßen angewandt, die entweder im Teilausbau vor 2013 errichtet worden waren, oder bei Straßen, wo an bereits vor 2013 errichteten Straßen fortführend weitergebaut wurde.

 

Für einige Belastungsklassen gab es in 2015 keine Aufwendungen, so dass hier keine Werte fortzuschreiben sind.

Gehwege und Radwege wurden 2015 keine in den Ausführungen „Asphaltbeton“ oder „wassergebunden“ hergestellt, weshalb auch hier keine Einheitssätze ermittelt werden konnten. Gleiches gilt für Bodendecker.

 

Bei den Einheitssätzen für die Entwässerung ist 2013 das statistische Bezugsjahr neu festgelegt worden. Das Jahr 2010 ist demzufolge der Basiswert „100%“. Alle prozentualen Steigerungen sind nunmehr auf dieses Jahr abzustellen.

Bei den Kanälen ergab sich dadurch eine leichte Preissteigerung von knapp 2%.

 

Bei den Straßenbeleuchtungen wurde 2015 eine neue Type 10 (STREETLIGHT 10 mini LED, 9m Lichtpunkthöhe) eingeführt. Die Type 1 wurde mit neuem Leuchtkörper versehen und wird nunmehr als Type 1 A (STREETLIGHT 10 micro LED, 5m Lichtpunkthöhe), die Type 9 analog als Type 9 A (STREETLIGHT 10 micro LED, 6m Lichtpunkthöhe) fortgeführt.

 

 

Innerhalb der einzelnen Bauleistungen fällt es für 2015 schwer eine generelle Tendenz des neuen Preisgefüges zu ermitteln. Einerseits liegt es daran, dass einige Bauleistungen, für die im Vorjahr noch Werte ermittelbar waren, in 2015 nicht angefallen sind, andererseits daran, dass Leistungen in 2015 erbracht wurden, für die es 2014 keine ermittelbaren Werte gibt.

 

Bei den vergleichbaren Leistungen sind allerdings unterschiedlichste Tendenzen im Preisgefüge festzustellen. Markant sind die im Preis erheblich angezogenen Betonplatten (gut 1/3 teurer als 2014) und die Raseneinsaat (rd. 25% teurer als 2014), oder aber  die billiger gewordenen Betoneinfassungen (rund 12% günstiger als noch 2014).

 

Mit Ausnahme der Typen 1 und 9 sind alle übrigen Beleuchtungseinrichtungen günstiger geworden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Änderungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung (Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages (EBS)