Betreff
Hotel Stadthalle Stellplätze
Vorlage
GWF/201/2016
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Bau- und Werkausschuss stimmt der Anwendung der alten Stellplatzsatzung und der Ablöse vom 3. Stellplätze aufgrund der Vorgespräche zu.


Die detailliierte Planung des Architekturbüros Seemüller wurde bereits seit November 2014 mit der Verwaltung der Stadt Fürth besprochen, im Frühjahr und Sommer 2015 bei den verschiedenen Gremien vorgestellt und beschlossen. Nachdem die Verhandlungen mit dem Bauherrn zu einer Zeit der noch geltenden alten Stellplatzsatzung stattgefunden haben, ist es im Rahmen des Vertrauensschutzes nur schlüssig, diese hier auch anzuwenden.

 

Gemäß alter Stellplatzberechnung sind für das Hotel 50 Stellplätze notwendig. Die Stadthalle verfügt über 47 über dem Bedarf vorhandene Stellplätze. Demnach können 47 Stellplätze des Hotels in der Tiefgarage der Stadthalle nachgewiesen werden. Die noch fehlenden Stellplätze sind abzulösen, da diese nicht auf dem Grundstück nachgewiesen werden können. Aufgrund der verkehrsgünstigen Lage mit direkter Anbindung an die U-Bahn schlägt die Verwaltung die Ablöse der 3 Stellplätze vor.  


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Stellplatznachweis vom 18.12.2015