Der Bauausschuss stimmt der Ablösung der 3 Stellplätze zu.
Im Rahmen der Gebäudesanierung und Neustrukturierung von Wohnungen ist ein Stellplatzbedarf für gesamt 18 Kraftfahrzeuge entstanden. Davon werden insgesamt 12 Stellplätze auf eigenem Grundstück und drei Stellplätze auf dem benachbarten Grundstück nachgewiesen. Die Errichtung der drei fehlenden Stellplätze (Nr. 16-18) wurde ebenfalls auf dem Nachbargrundstück beantragt. Da sich an dieser Stelle allerdings ein Baum befindet, der zudem unter die Bauschutzverordnung fällt und somit nicht gefällt werden kann, ist die Errichtung der drei fehlenden Stellplätze an dieser Stelle nicht möglich.
Da die restlichen 3 Stellplätze weder auf eigenem Grundstück noch auf dem benachbarten Grundstück Flur-Nr. 1007/5 vollständig errichtet werden können, bittet der Antragsteller um Ablösung der fehlenden drei Stellplätze.
Das SVA hat der Ablöse auf Grund des hohen Parkdrucks nicht zugestimmt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Flurkarte, Lageplan, Foto