- Der Bau- und Werkausschuss
beschließt, den Abbruch der Remisen auf dem Anwesen Gustavstraße 37 mit
max. 32.963 € zu fördern (Kostenerstattung).
- Der Beschluss ergeht
vorbehaltlich der Bewilligung entsprechender Fördermittel zu Gunsten der
Stadt Fürth.
- Die Durchführung der Generalsanierung ist Voraussetzung für die beschlossene Kostenübernahme. Vor diesem Hintergrund soll die Auszahlung der Fördermittel nach Durchführung der Abbruchmaßnahme sowie der nachhaltigen statischen Sicherung der Gebäudehülle (im Zuge der Generalsanierung des Anwesens) erfolgen.
Das Anwesen Gustavstraße 37 liegt im Sanierungsgebiet „Innenstadt“, Sanierungsteilgebiet III „Gustavstraße“. Der zweigeschossige Mansarddachbau mit Sandstein-Volutengiebel wurde im 18. Jahrhundert errichtet.
Das Gebäude weist erheblichen Sanierungsbedarf auf, die Kosten werden bei ca. 180 m² Wohnfläche auf ca. 500.000 € geschätzt. Das Gebäude wurde zum Zweck der Sanierung und Eigennutzung (Wohnen) erworben. Das Flurstück nahezu komplett überbaut.
Im Zuge der Generalsanierung beabsichtigt der Eigentümer, die rückwärtigen Remisen zu beseitigen, um hier eine Freifläche zu schaffen. Die Kosten des Abbruchs belaufen sich nach günstigstem Angebot auf 32.963 €.
Durch die begrüßenswerte Abbruchmaßnahme entsteht im Gebäudeblock ein zusätzlicher Freiraum, der auch zur Verbesserung der Belichtung für die Nachbargebäude führt.
Vor dem dargestellten Hintergrund wird vorgeschlagen, eine Kostenerstattung im Hinblick auf die Abbruchkosten von max. 32.963 € zu gewähren. Aufgrund der Fördermodalitäten der Städtebauförderung fließen 60% (ca. 19.700 €) der verausgabten Mittel an die Stadt Fürth zurück.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
X |
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
X |
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan
Luftbild
Preisspiegel