Der Ausschuss begrüßt die geplante Kooperation mit der Wilhelm-Löhe-Hochschule im Rahmen einer wissenschaftlichen Bedarfsermittlung zur kommunalen Gesundeitsförderung und stimmt dem Abschluss eines Kooperationsvertrages mit der Hochschule zu.
Auf Basis der §§ 20 und 20a SGB V fördert die AOK Bayern kommunale Vorhaben zur präventiven Gesundheitsförderung. Das Programm der AOK Bayern sieht dabei ein zweistufiges Vorgehen vor.
Zunächst soll im Rahmen einer wissenschaftlichen Untersuchung der Handlungsbedarf bzgl. präventiven Maßnahmen zur Gesundheitsförderung ermittelt werden. In der Umsetzungsphase werden Maßnahmen, die auf Basis der Ergebnisse der Bedarfsermittlung ergriffen werden gefördert. Die Stadt Fürth hat mittlerweile die notwendige Kooperationsvereinbarung mit der AOK Bayern abgeschlossen und möchte im November 2016 mit der 12monatigen Vorbereitungsphase (Bedarfsermittlung) beginnen. Hierzu wurde die Wilhelm-Löhe-Hochschule schon in der Antragsphase an dem Prozess beteiligt (Nähere siehe Anlagen).
Die WLH erhält für ihre Mitwirkung die in der Anlage aufgeführten Fördermittel der AOK Bayern weitergeleitet (max. 68.900,00 Euro für 12 Monate). Als Grundlage für die Kooperation und die Weiterleitung der Mittel muss ein entsprechender Kooperationsvertrag mit der Hochschule abgeschlossen werden. Ein Entwurf der Kooperationsvereinbarung liegt bei, diese basiert auf einer Vorlage des Bundesbildungsministeriums, die bereits in der Vergangenheit nach Prüfung durch das Rechtsamt für ähnliche Kooperationen mit Hochschulen verwendet wurde.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Kooperationsvereinbarung (AOK Bayern) inkl. Anlagen
Förderantrag Stadt Fürth (Projektbeschreibung „Gesunde Kommune“)
Entwurf Kooperationsvertrag mit WLH