Der Finanz- und Verwaltungsausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis und stimmt der Erhöhung der in der Anlage zu den Benutzungsrichtlinien der Schulräume geregelten Nutzungsentgelte zum 01.01.2017 zu.
Entsprechend den Festlegungen der Sonder-Referentensitzung vom 29.04.2014 sollen grundsätzlich alle städtischen Gebührensätze regelmäßig, jedoch spätestens nach zwei Jahren mindestens in Höhe der Tarifsteigerungen angepasst werden. Gemäß E-Mail der Kämmerei vom 30.08.2016 ist für das Jahr 2017 eine Tarifsteigerung von 2,4% zu berücksichtigen, wenn im Jahr 2016 keine Erhöhung vorgenommen wurde.
Die Nutzungsentgelte sind daher zum 01.01.2017 um 2,4% zu erhöhen. Die bisherigen Nutzungsentgelte sind der Anlage 1 zu entnehmen. In Anlage 2 sind die neuen Beträge eingestellt (gelb markiert). Die Benutzungsrichtlinien für Schulräume bleiben unverändert.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
x |
ja |
Mehrein- nahmen |
ca.
800,00 € |
x |
nein |
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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