Betreff
KommunalBIT; Öffentlich-rechtlicher Vertrag mit der Stadt Fürth, umsatzsteuerliche Optionserklärung, Wirtschaftsplan 2017 mit mittelfristiger Finanzplanung
Vorlage
Rf. II/136/2016
Art
Beschlussvorlage - AL

1.  Öffentlich-rechtlicher Vertrag mit der Stadt Fürth

Der öffentlich-rechtliche Vertrag (örV) und seine vier Vertragsbestandteile, die den sog. „Ser­vicekatalog“ bilden, sind die Grundlage für die Leistungsbeziehungen zwischen KommunalBIT und der Stadt Fürth. Die Städte Erlangen und Schwabach beabsichtigen jeweils einen analogen örV samt Servicekatalog mit KommunalBIT abzuschließen.

Der Entwurf des örV ist als Anlage 1 beigefügt, ebenso – als dortige (Unter-)Anlagen 1 und 2 – die „Rahmenvereinbarung für die Leistungserbringung“ sowie die „Service Level Agreements“, die die Vertragsbestandteile 1 und 4 bilden (vgl. § 2 des örV). Die Vertragsbestandteile 2 und 3 (Bestellkatalog und Leistungsbeschreibungen) betreffen im Servicekatalog Einzelheiten zu den von KommunalBIT angebotenen IT-Dienstleistungen. Diese Teile 2 und 3 sind nicht enthalten, sie sind jedoch für die Stadt Fürth jederzeit elektronisch einsehbar.

Der örV ist lt. RA kein Geschäft der lfd. Verwaltung, sondern bedarf eines StR-Beschlusses. Im Einzelnen führt RA hierzu aus: Der Vertrag stellt eine neue rechtliche Sonderverbindung zwi­schen Stadt und KommunalBIT dar, auch wenn er inhaltlich sozusagen „deklaratorisch“ ist, weil die Aufgabenübertragung bereits bei Gründung des KommunalBIT erfolgte, denn er regelt Rechte und Pflichten. Immerhin werden im Vertrag bzw. in den Anlagen – soweit ersichtlich erstmals – konkrete Leistungen beschrieben und Verrechnungssätze festgelegt. Daher richtet sich die Zuständigkeit nach den allgemeinen Wertgrenzen, d.h. es ist zu betrachten, wieviel die Stadt voraussichtlich pro Jahr entrichten wird und dies dann – da unbestimmte Laufzeit – auf 10 Jahre (§ 3 Abs. 2 GeschO).

2.  Umsatzsteuerliche Optionserklärung

Ausgehend vom Steueränderungsgesetz 2015 und der dortigen Neuregelung zur umsatzsteuer­lichen Unternehmer-Eigenschaft von jPöR (Aufhebung von § 2 Abs. 3 UStG und Einfügung ei­nes – neuen – § 2b UStG) besteht für KommunalBIT die Möglichkeit, die Altregelung noch bis einschließlich des Jahres 2020 anzuwenden. Im Einzelnen wird auf die Anlage 2 verwiesen, die TOP in der nächsten VR-Sitzung von KommunalBIT (am 14.12.2016) sein wird.

3.  Wirtschaftsplan 2017 mit mittelfristiger Finanzplanung

Der Wirtschaftsplan 2017 von KommunalBIT, bestehend aus dem Erfolgs- und Vermögensplan samt Stellenplan, sowie die mittelfristige Finanzplanung (bis 2020) sind als Anlage 3 beigefügt.

Der Planung 2017 liegen, im Vergleich zu den Jahren 2016 (Plan-Zahlen) und 2015 (Ist-Zah­len), folgende Eckwerte zugrunde:

Die 5.110 Tsd. € sind in der KommunalBIT-Planung 2017 jene Umsatzerlöse, die auf die Stadt Fürth entfallen. Die darin enthaltenen Standard-Leistungen kosten die Stadt im Jahr 2017 vo­raussichtlich rd. 4.880 Tsd. €. Hinzukommen Kosten für Projekte von geschätzt ca. 230 Tsd. €. In Summe ergibt das 5.110 Tsd. €. Der Ausgabenansatz im SB 10700 ist über die Fortschrei­bungsliste bereits so justiert, dass zu den Haushaltsberatungen die 5.110 Tsd. € eingearbeitet sind.

OrgA erläutert zur städtischen IT-Entwicklung: Auch für das Jahr 2017 stehen wieder einige IT-Investitionen an, um eine bessere IT-Ausstattung und damit eine technische Qualitätssteige­rung bei den städtischen Ämtern und Dienststellen zu erreichen. Gleichzeitig wird die Stadtver­waltung eine neue Telefonanlage erhalten. Die Telefonprovider (Telekom, M-Net, Vodafone) werden in den Jahren 2017 bis 2022 die Posthauptanschlüsse von digitaler Technik (ISDN) auf IP-basierte Technik umstellen. KommunalBIT hat vor dem Hintergrund der IT-Sicherheit ein ein­schlägiges Projekt aufgesetzt, an deren Kosten sich die Stadt Fürth beteiligen muss.

Die von KommunalBIT mit 6.968 Tsd. € (im Vermögensplan) angesetzten Gesamt-Investitionen 2017 verteilen sich wie folgt:

·        Investitionen (KommunalBIT sowie die 3 Städte):              6.264 Tsd. €

·        Erlanger Schulen:                                                                   704 Tsd. €

Von den 6.264 Tsd. € entfallen rd. 220 Tsd. € (ohne TK-Anlage) direkt auf die Stadt Fürth, wo­bei davon 122 Tsd. € Mittelübertragungen aus dem lfd. Jahr nach 2017 darstellen.

Für die Gesamt-Investitionen von KommunalBIT (6.968 Tsd. €) stehen bilanzielle Abschreibun­gen von 3.585 Tsd. € zur Innenfinanzierung zur Verfügung. Allerdings sind die Abschreibungen hierfür nicht voll verfügbar, da (aufgrund des Kapitaldienstes für die bisherigen Kredite) Tilgun­gen zu leisten sind. Diese Tilgungslasten sind mit 1.630 Tsd. € im Vermögensplan 2017 veran­schlagt.

Basierend auf den geplanten Investitionen und Tilgungslasten ist – abzüglich der positiven Ef­fekte aus der Abschreibungsfinanzierung – im Jahr 2017 eine Kreditaufnahme von 4.500 Tsd. € durch KommunalBIT vorgesehen.

Der Stellenplan 2017 wächst um 3,0 VZÄ auf 68,5 VZÄ (11 BeamtInnen plus 57,5 Beschäftig­te). Von der Zunahme entfallen 1,0 VZÄ auf die Betreuung der Erlanger Schulen (wird geson­dert nur mit Erlangen verrechnet).

Für Verpflichtungsermächtigungen sind insgesamt 900 Tsd. € (300 Tsd. €/Jahr für 2018 bis 2020 für die europaweite Ausschreibung eines Microsoft-Rahmenvertrags) vorgesehen.

Gemäß der mittelfristigen Finanzplanung werden die IT-Kosten weiter steigen. Der Fürther An­teil daran wird seitens KommunalBIT mit 5.244 Tsd. €, 5.356 Tsd. € bzw. 5.418 Tsd. € für die Jahre 2018 bis 2020 veranschlagt. Die wesentlichen Ursachen für diesen Anstieg sind:

·        Personalkosten-Steigerungen

·        erhebliche Zunahme der Abschreibungen; lt. KommunalBIT ist dies zurückzuführen auf die Investitionen für die Erneuerung der TK-Hauptanlagen, die permanente Anpassung und Weiterentwicklung der Rechenzentrum-Kapazitäten für aktuelle und zukünftige An­forderungen sowie die Umstellung der Basissoftware auf Microsoft Windows 2010 bzw. Office 2016. Ferner sind erwartete Bedarfe für Kundenanforderungen der Städte separat berücksichtigt.

4.  Möglichkeit von Weisungen der Trägerstädte an ihre Verwaltungsratsmitglieder zu den Entscheidungen gem. Ziff. 2 und 3

Für die Beschlüsse des KommunalBIT-Verwaltungsrats zum Wirtschaftsplan 2017 und zur um­satzsteuerlichen Optionserklärung können die Trägerstädte gem. § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 Satz 1 und Nr. 18 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 der (neugefassten) KommunalBIT-Unternehmenssatzung ihren Verwaltungsratsmitgliedern Weisungen erteilen.

Die Ziff. 2 des Beschlussvorschlags ist hierzu jedoch als Kenntnisnahme ausgestaltet.

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

5.109.957 €

 

nein

x

ja

rd. 5,3 Mio €

Veranschlagung im Haushalt

 

nein

x

ja

Hst. 0200.06750.0000

Budget-Nr. 10700

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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