Betreff
Berufung der ersten Werkleiterin der Stadtentwässerung Fürth (StEF)
Vorlage
Rf. V/598/2017
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt, gem. § 4 (1) der Betriebssatzung für die Stadtentwässerung Fürth (BS-StEF) vom 04.08.2010 die berufsm. Stadträtin Frau Christine Lippert mit Wirkung zum 01.08.2017 als erste Werkleiterin der Stadtentwässerung Fürth zu berufen.

Sie ist Nachfolgerin des zum 31.07.2017 ausscheidenden Stadtbaurats Joachim Krauße.  


Stadtbaurat Joachim Krauße scheidet zum 31.07.2017 aus den Diensten der Stadt Fürth aus. Die Verwaltung schlägt vor, die Nachfolgerin im Amt,  Frau Christine Lippert, mit Wirkung zum 01.08.2017 zur ersten Werkleiterin der Stadtentwässerung Fürth zu berufen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1 StR-Beschluss vom 6.12.2005 – Gründung StEF