Betreff
Kreisverkehr Seeackerstraße / Kronacher Straße - Beschluss der Vorplanung
Vorlage
SpA/490/2017
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Vortrag des Baureferenten diente zur Kenntnis. Aus der Sicht der Verwaltung ergibt sich folgender Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Planes KV Seeackerstraße / Kronacher Straße SpA Nr. 0834 vom August 2016 / 24.02.2017 eine Bürgerinformation durchzuführen.

Für den Abschnitt der Kronacher Straße im Abschnitt zwischen Seeackerstraße und Dr.-Carlo-Schmidt-Straße werden Straßenausbaubeiträge erhoben.

 

 


Die Seeackerstraße als städtische Hauptverkehrsstraße ist im Kreuzungsbereich der Kronacher Straße sehr breit angelegt mit etlichen Abbiegespuren. Während der Bauzeit für die Sanierung der Ronhofer Brücke wurde ein provisorischer Kreisverkehr angelegt, der von Autofahrerinnen und Autofahrern gerne angenommen wurde und während der Umleitungsphase auch unfallunauffällig war. Erst nach Beendigung der Umleitung entwickelte sich der provisorische Kreisverkehr zu einer Unfallhäufungsstelle. Deshalb wurde er zurückgebaut und die Lichtsignalanlage wieder in Betrieb genommen.

 

In unmittelbarem Bereich der Kreuzung befinden sich mehrere Geschäfte (u. a. ein Nahversorgungszentrum), die Firma RUAG grenzt ebenfalls direkt an. Die Grund- und Mittelschule Seeackerstraße liegt in der Nähe der Kreuzung, der Zugang erfolgt über die Carlo-Schmid-Straße. Die Querung zu den Sportanlagen nördlich der Seeackerstraße wird über die Fußgängerschutzanlage (FSA) östlich des Knotens geführt.

 

Die infra fürth gmbh hat vor kurzem im Bereich des Knotens und der Kronacher Straße Leitungen erneuert, die Planungen für einen möglichen  Kreisverkehr wurde hierbei bereits berücksichtigt.

 

Der Knotenpunkt wurde als Kreisverkehrsanlage neu konzipiert und eine Instruktion innerhalb der Fachdienststellen durchgeführt. Der danach nochmals optimierte Entwurf weist folgende Eigenschaften auf:

 

In der Seeackerstraße sind durchgehende Schutzstreifen für den Radverkehr geplant, im Ausbaubereich werden sie berücksichtigt. An allen vier Armen sind Fußgängerüberwege (FGÜ,  „Zebrastreifen“) geplant, damit eine einheitliche und damit leicht begreifbare Situation für alle Verkehrsteilnehmer sowohl in der Zufahrt als auch in der Ausfahrt entsteht (vergl. RASt 06 und Merkblatt für kleine Kreisverkehre). Die Sichtdreiecke an den FGÜs wurden für eine Haltesicht bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von 30 km/h gewählt, da die Geschwindigkeit vor dem Kreisverkehr ohnehin gedrosselt werden muss.

 

Die Bushaltestellen (nur noch 3 Haltepositionen) werden vor den Kreisverkehr gelegt, der ankommende Verkehr (sowohl KFZ als auch Radverkehr) kann an den haltenden Bussen vorbeifahren. Der Bus kann jedoch bevorrechtigt ausfahren. Damit werden die Mittelinseln entsprechend der ankommenden Spur 3,50 m breit. Im nördlichen Arm der Kronacher Straße ist dies nicht erforderlich. Im Bereich der Bushaltestellen entsteht Platz für Fahrradständer im öffentlichen Raum.

 

Die Leistungsfähigkeit des Knotens wurde im Kreisverkehr für die Verkehrsbelastung 2015 fast durchgängig mit Qualitätsstufe A (sehr gut) nachgewiesen, nur in der Abendspitze kommt es an der Ostseite des Kreisverkehrs in der Seeackerstraße zur Qualitätsstufe B (Wartezeit beim Einfahren in den Kreis 10 s entspricht der Bewertung gut).

 

Durch die Umgestaltung des Knotens können etliche Flächen entsiegelt und begrünt werden (ca. 800 m2), es wird Platz geschaffen für 12 neue Bäume, 11 zusätzliche Pkw-Stellplätze und 20 Fahrradparker. Zusätzlich kann die Bushaltestelle Kronacher Straße mit allen 3 Haltepositionen einschließlich der Zuwege barrierefrei ausgebaut werden.

 

Im Wesentlichen wurde die Planung positiv aufgenommen, nur die Polizei steht dem Umbau skeptisch gegenüber. Seitdem die Signalanlage wieder in Betrieb genommen wurde, ist der Knoten wieder unauffällig.

 

Entsprechend den Anregungen wurde auf die Linksabbiegespur von Edeka verzichtet und die Linkseinbiegespur in Richtung Edeka verkürzt. Damit kann gegenüber der in der Instruktion dargestellten Lösung auf die überfahrbare Insel im östlichen Arm der Seeackerstraße verzichtet werden. 

 

Die Kosten wurden vom TfA mit ca. 1.250.000 € ermittelt.

 

Der Abschnitt der Kronacher Straße zwischen Seeackerstraße und Dr.-Carlo-Schmidt-Straße ist gem. KAG abrechnungsfähig, wenn sich aufgrund der Veränderungen innerhalb des Straßenraumes eine Verbesserung für die Anlieger ergibt. Die Schaffung von Stellplätzen, der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen, die zusätzlicher Begrünung mit Baumpflanzungen und Fahrradabstellanlagen sowie die Verbesserung der Sichtverhältnisse im Einmündungsbereich der Dr.-Carlo-Schmidt-Straße in die Kronacher Straße einschließlich der Verbreiterung der Insel stellen eine erhebliche Verbesserung gegenüber dem Bestand dar.

 

Die Zusammenfassung der Stellungnahmen und der Abwägungsvorschlag durch das Stadtplanungsamt kann der Anlage entnommen werden.

 

 

Alternativen:

 

Alternativ zu dem Umbau zu einem Kreisverkehr ist auch die Beibehaltung des signalgeregelten Knotenpunkts denkbar. Dieser entspricht jedoch in vielen Aspekten nicht mehr den heutigen Anforderungen und müsste daher ebenfalls umgeplant werden.

 

Das derzeitige Signalprogramm ist insbesondere in der abendlichen Hauptverkehrszeit nicht ausreichend leistungsfähig (Qualitätsstufe E mangelhaft) und müsste daher überarbeitet werden. Eine verkehrsabhängige Steuerung ist wegen der fehlenden Ausstattung mit Detektoren derzeit nicht möglich. Zudem fehlen Eingriffsmöglichkeiten für die Busbeschleunigung. Regulär wäre eine Überarbeitung der Steuerung erst im Zuge des vom BWA im Juni 2016 beschlossenen Baustufenprogramms LSA im Rahmen der Baustufe 9 2024 und 2025 vorgesehen.

 

Darüber hinaus existieren an dem Knotenpunkt keine akustischen und taktilen Signalgeber. Zudem weisen die Mittelinseln im Zuge der Fußgängerfurten eine zu geringe Tiefe auf und sind nicht barrierefrei ausgebaut. Im Zuge eines barrierefreien Ausbaus wären diese zu verbreitern und mit taktilen Elementen auszustatten, was nicht ohne größere Eingriffe in den Bestand zu realisieren wäre.

 

Die Bushaltestellen sind bisher nicht barrierefrei ausgebaut. Diese drei Haltepositionen sind im vom BWA beschlossenen „Konzept für barrierefreie Schwerpunkthaltestellen“ zum Umbau vorgesehen. Sollte der Knotenpunktumbau nicht in der dargestellten Form vorgenommen werden sollen, müssten die Haltestellen dennoch umgebaut werden. Wegen der Anforderungen an Restspaltbreite und Reststufenhöhe und der dadurch eingeschränkteren Anfahrbarkeit ergibt sich in der Regel eine große Längenentwicklung.

 

Radverkehrsanlagen entlang der Seeacker Straße existieren bisher nicht, sollen aber laut Beschluss des Bau- und Werkausschusses vom 01.02.2015 angelegt werden (Maßnahme M130). Wegen der hierfür erforderlichen Ummarkierungsmaßnahmen und der ohnehin durchzuführenden Leitungsverlegungsmaßnahmen sind ggf. – zur Vermeidung von Phantommarkierungen – vorlaufend Deckenerneuerungsmaßnahmen erforderlich.

Weiterhin fehlen Radabstellanlagen an den Bushaltestellen.

 

Kosten

Da bisher keine Planung für alternative Maßnahmen erarbeitet wurden, könne nur ein sehr grober Kostenrahmen für die fehlenden Anlagenteile angegeben werden.

 

Einmalige Kosten (Grobkostenschätzung)

[€]

Erneuerung LSA

60.000

Haltestellen barrierefreier Ausbau (3 Haltepositionen)

330.000

Straßen Deckenbau und Markierung

200.000

Sonstiges ca. 20%

110.000

Summe

700.000

 

Hinzu kommen laufende Kosten für den Unterhalt der LSA, die laut TfA derzeit mit ca. 8.000 € pro Jahr anzusetzen sind.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

1.250.000 €

 

nein

X

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

nein

X

ja

Hst. 6300.9538 (teilw)

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan

Zusammenfassung der Stellungnahmen mit Abwägung