Betreff
Änderung der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben (Bauabwicklungsrichtlinien)
Vorlage
OrgA/107/2017
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Ziffern 1.2, 2.3, 2.5, 3.2, 4.1 und 4.3 der Bauabwicklungsrichtlinien erhalten die in der Spalte „Neue Regelung“ (der beigefügten Synopse) angeführte Neufassung.

 

Die Änderungen treten zum 1. April 2017 in Kraft.


Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 09/2015 vom 7. April 2015, die „Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen“, Ausgabe 2014 (AKVS 2014) mit der Bitte um Einführung bekannt gegeben. Die AKVS 2014 ersetzt die „Anweisungen zur Kostenberechnung für Straßenbaumaßnahmen – AKS 1985“.

Die AKVS 2014 erstreckt sich auf die projektbezogenen Kosten (Zweckausgaben) für den Neubau und die Erweiterung, den Um- und Ausbau sowie die Erhaltung und Erneuerung von Straßen, Ingenieurbauwerken und besonderen Anlagen (z. B. Rastanlagen). Sie regelt die Anforderungen an Inhalt, Form und Umfang der kostenbeschreibenden Unterlagen, um eine einheitliche Vorgehensweise gewährleisten zu können.

Ein öffentlicher Auftraggeber muss bei Bauvorhaben oberhalb des EU-Schwellenwertes prüfen, ob ein Planungswettbewerb durchgeführt werden soll und seine Prüfung dokumentieren.

Diese Sachverhalte machen die entsprechenden Änderungen in den Bauabwicklungsrichtlinien notwendig.

Das Baureferat und das Rechnungsprüfungsamt wurden im Vorfeld beteiligt.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage – Synopse